Lehrkräfte jetzt für Digitalisierung ausstatten!

Initiativen für Dienstgeräte

Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW predigt Digitalisierung – doch an die Ausstattung seiner Lehrkräfte denkt das Land leider nicht. Damit sich das ändert, sind die Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe der GEW NRW sowie der GEW-geführte Hauptpersonalrat für Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen aktiv geworden. Wie? Das erzählen Stephan Osterhage-Klingler und Dirk Prinz.

Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe der GEW NRW

Gutachten nicht auf privaten Endgeräten verfassen!

nds: Die Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe der GEW NRW arbeitet gerade intensiv zum Thema digitale Endgeräte für Lehrer*innen. Was wollt ihr bewirken?

Stephan Osterhage-Klingler: Nach aktueller Rechtslage ist es verboten, zum Beispiel sonderpädagogische Gutachten auf privaten Endgeräten zu verfassen. Diese Aufgabe gehört aber vor allem für Sonderpädagog*innen zum Kerngeschäft. Gleichzeitig stehen unseren Kolleg*innen sowohl in den Förderschulen als auch im Gemeinsamen Lernen sehr wenige bis gar keine dienstlichen Endgeräte zur Verfügung. Das führt dazu, dass sonderpädagogische Gutachten derzeit eigentlich kaum rechtskonform verfasst werden können. Hier sehen wir das Land NRW in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen.
Aus unserer Sicht gibt es nur eine sinnvolle Lösung: die Ausstattung aller Lehrkräfte mit mobilen dienstlichen Endgeräten. Denn der zeitliche Aufwand beim Erstellen von Gutachten ist so groß, dass dies nicht in einzelnen Freistunden oder kurz nach Unterrichtsschluss an Geräten in der Schule zu leisten ist.

Worauf reagiert ihr mit eurer Initiative?

Das Problem der fehlenden Endgeräte ist auch im Schulministerium seit Langem bekannt. Es hat sich der Problematik in einer FAQ-Liste auf seiner Webseite angenommen. Analog dazu hat das MSB kürzlich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag dargelegt, dass aus seiner Sicht die Gutachten auf privaten Endgeräten anonymisiert verfasst werden sollen. Später sollen dann auf den wenigen vorhandenen dienstlichen Endgeräten die fehlenden Daten ergänzt werden. Das halten wir für völlig realitätsfern und nicht umsetzbar!
Ein Gutachten gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sonderpädagogische Förderung ist sehr individuell zu verfassen und enthält neben den eindeutig personenbezogenen Daten viele personenbeziehbare Daten, zum Beispiel die Anamnese, das schulärztliche Gutachten oder die Kind-Umfeld-Analyse. All das kann nicht erst später ergänzt werden! Deshalb haben wir auf die Einschätzung des Schulministeriums reagiert und uns gemeinsam mit der GEW-Landesvorsitzenden Dorothea Schäfer in einem Brief direkt an Schulministerin Yvonne Gebauer gewandt.

Was sind eure nächsten Schritte?

Aktuell erhoffen wir uns eine Rückmeldung der Ministerin. Dann schauen wir, wie wir damit weiter umgehen können. Gleichzeitig suchen wir als Fachgruppenausschuss nach wie vor das Gespräch mit Mitgliedern des Schulausschusses, um auf die Problematik hinzuweisen.
Derzeit überarbeitet das Schulministerium die gültige „Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern“, kurz: VO-DV I. Es gibt erste Hinweise, dass das Ministerium versuchen möchte, die Gutachten einfach auch auf privaten Endgeräten freizugeben. Das halten wir genau wie die Landesdatenschutzbeauftragte für nicht zielführend, da dann die gesamte Verantwortung für den Datenschutz und damit auch das Risiko auf die Kolleg*innen abgewälzt wird.

Was empfehlt ihr den Kolleg*innen in den Schulen bis dahin?

Momentan kann man allen Kolleg*innen nur davon abraten, Gutachten auf einem privaten Endgerät zu verfassen – wohlwissend, dass es keine echte Alternative oder Lösung gibt. Das handschriftliche Verfassen von Gutachten wäre zwar rechtskonform, ist aber sicherlich mit erheblichem Mehraufwand verbunden.
Daher raten wir allen Kolleg*innen: Stimmt euch innerhalb der Schule ab und vereinbart ein gemeinsames Vorgehen, um nicht alleine dazustehen! Gleichzeitig sollte unbedingt jede Schule eine Problemanzeige erstellen, um den Druck auf das Schulministerium weiter zu erhöhen, sich endlich der Problematik anzunehmen.

 

 

Hauptpersonalrat für Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen

Niemand kann gezwungen werden, private Geräte zur Verfügung zu stellen

nds: Der HPR arbeitet gerade intensiv zum Thema digitale Endgeräte für Lehrer*innen. Was fordert ihr?

Dirk Prinz: Wir haben im Laufe der letzten Monate drei Initiativanträge gestellt: Im ersten Antrag geht es um die sogenannte „Rahmenmediennutzungsordnung“ aus dem Beteiligungsprozess zu LOGINEO NRW. Wir fordern, dass sie verbindlich für alle Schulen gilt, damit zum Beispiel die Frage der Erreichbarkeit der Beschäftigten per E-Mail einheitlich für alle Schulen in NRW geregelt ist – unabhängig vom genutzten Endgerät oder der von der Schule genutzten Kommunikationsplattform.
Mit dem zweiten Antrag wollen wir erreichen, dass die Fachleiter*innen an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) schnellstmöglich mit digitalen, mobilen Endgeräten ausgestattet werden. Sie verfügen im ZfsL nämlich über keinen eigenen Arbeitsplatz, müssen aber in großem Umfang personenbezogene Daten der Lehramtsanwärter*innen verarbeiten. Ebenso wie die Beschäftigten in den Schulen sind auch die allermeisten Fachleitungen nicht dafür qualifiziert, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das ist im Übrigen auch die Ansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz.

Und worum geht es im dritten Initiativantrag?

Ende 2018 kam ein Gutachten für den Landtag zu dem Schluss, dass das Land NRW als Arbeitgeber der Lehrer*innen die Verantwortung für deren Ausstattung mit Endgeräten nicht allein den Schulträgern zuweisen kann. Insofern haben wir den betroffenen Personenkreis auf alle Lehrkräfte an unseren Schulen erweitert.
Darüber hinaus erwarten wir, dass die laufend notwendigen Administrations- und Support-aufgaben nicht mehr von Lehrkräften geleistet werden, die dafür nicht ausgebildet sind. Ebenso fordern wir ein umfassendes Fortbildungskonzept für Lehrkräfte. Angesichts des Fortbildungsbedarfs auch für andere Bereiche – zum Beispiel für Inklusion und Integration – und der sich häufenden Überlastungsanzeigen ganzer Kollegien kann das allerdings nicht auch noch „on top“ realisiert werden. Nicht nur hier braucht es vor allem eine zusätzliche Ressource: Zeit!

Worauf reagiert ihr mit euren Anträgen?

Wir haben als Hauptpersonalrat schon im Beteiligungsprozess zu LOGINEO NRW diese Forderungen erhoben, allerdings weitgehend ohne Erfolg. Die zahlreichen Proteste auf die von uns abgelehnte Dienstanweisung „Automatisierte Datenverarbeitung“ – artikuliert in Beschlüssen von Personalversammlungen und Resolutionen von ganzen Kollegien – belegen aber eindeutig: Das gemeinsame Ignorieren der detaillierten Datenschutzvorschriften und das Hoffen darauf, dass nichts passiert, trägt zunehmend nicht mehr. Abgesehen davon erscheint es dem Hauptpersonalrat verantwortungslos, dass das Schulministerium die Kolleg*innen mit den – nicht nur datenschutzrechtlichen – Problemen allein lässt.

Wie geht es weiter?

Das Schulministerium hat den ersten Initiativ-antrag aus formalen Gründen abgelehnt, wir werden ihn in veränderter Form noch einmal vorlegen oder gar vor Gericht gehen.
Bei den beiden anderen Anträgen hat das Ministerium mittlerweile seine brüske, zurück-weisende Haltung aufgegeben, aber es ist noch nicht absehbar, wann die ersten Geräte tatsächlich an Beschäftigte ausgegeben werden. Mit dem Digitalpakt zwischen Bund und Ländern hat sich der Druck aufs Land erhöht, aber auch der finanzielle Spielraum erweitert.

Was sollten die Kolleg*innen in den Schulen bis dahin wissen?

Klar ist weiterhin:  Niemand kann gezwungen werden, die eigenen Geräte zur Verfügung zu stellen, um den alltäglichen Schulbetrieb zu gewährleisten. Andernfalls sollten sich betroffene Kolleg*innen an ihren GEW-Personalrat wenden!


Fotos: iStock.com / damircudic, stockfour

 

GEW NRW: Dienstgeräte sind ein Muss

Spätestens seit der Einführung von LOGINEO fordert die GEW NRW Dienstgeräte für Lehrkräfte – und hat wichtige Unterstützer*innen.
Lehrkräfte können die Digitalisierung in der Bildung nur rechtssicher und ohne Angst vor Haftung aus Datenschutz- oder Urheberrechtsgründen stemmen, wenn sie ausgestattet werden mit dienstlichen Endgeräten, die auch vom Dienstherrn entsprechend gewartet werden. Das hat die GEW NRW bereits 2017 im Prozess zur digitalen Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO gefordert.
Beim Digitalisierungskongress der GEW NRW im November 2018 stimmte auch Mathias Richter, Staatssekretär im Schulministerium, der Forderung der Bildungsgewerkschaft zu. Dem Ministerium gehe es nun um die Finanzierung und die entsprechende Beteiligung der Kommunen als Schulträger.
Die GEW-Forderung wird von Datenschützer*innen unterstützt und mittlerweile auch von einem juristischen Gutachter, der die Forderung für den Landtag geprüft hat: Dr. Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin kommt sogar zu der Auffassung, dass bei Nichtzurverfügungstellung eine Lehrkraft gegenüber dem Dienstherrn einen Anspruch verwirklichen könnte. Dies prüft die GEW NRW derzeit.

Ute Lorenz
Referentin für Beamt*innenrecht und Mitbestimmung der GEW NRW

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Kommentare (1)

  • Bond Ich finde, dass Akademiker sehr wohl in der Lage sein sollten, ihre
    Rechner abzusichern. So hoch sind die Anforderungen ja nun auch wieder
    nicht. Außerdem können Sie das Inventar ihres Arbeitszimmer absetzen und
    von ihren Schüler fordern sie ja auch, Neuem gegenüber offen zu sein.
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