Schwerbehinderung in Schule: Lehren mit Handicap
Schwerbehinderung in Schule
Inklusion in der Schule ist bedeutet nicht nur, dass behinderte und nichtbehinderte Schüler*innen gemeinsam lernen. Auch Lehrkräfte mit (Schwer-)Behinderung gehören zum Schulalltag. Doch was brauchen sie, um ihren Beruf bestmöglich auszuüben? An wen können sich Betroffene mit ihren Fragen wenden? Welche Unterstützung gibt es?
Rukiye Kurt wurde erst während ihrer Berufslaufbahn mit einer Schwerbehinderung konfrontiert. Seit 2008 unterrichtet sie Sozialwissenschaften, Pädagogik und islamische Religion am Krupp-Gymnasium in Duisburg – und hatte dabei zunehmend mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen. „Im Vordergrund steht eine schmerzhafte Wirbelsäuleneinschränkung.
Vor allem die Korrekturen der Klausuren – und das damit verbundene stundenlange Sitzen – stellen für mich eine große Hürde dar. Letztes Jahr habe ich den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, der anerkannt wurde“, erzählt die 38-Jährige. „Nach einer sechsmonatigen Krankheitsphase habe ich nun eine halbjährige Wiedereingliederung gemacht.“
Ausstattung in der Schule und zu Hause
Um in der Schule und zu Hause wieder zum bestmöglichen Leistungsvermögen zu kommen und ihre Dreiviertelstelle gut auszufüllen, stellte Rukiye Kurt im Januar 2018 den Antrag auf eine spezielle Arbeitsplatzausstattung: „Ich habe einen elektrisch höhenverstellbaren Tisch, einen speziellen Stuhl sowie einen kleinen abschließbaren Schrank für meine Unterlagen beantragt. Für zu Hause habe ich die gleichen Dinge sowie spezielles Arbeitszubehör wie Armauflagen, eine Monitorerhöhung, eine ergonomische Tastatur und Maus bestellt“, erzählt sie. „Jetzt – acht Monate später – kam die ersehnte Bewilligung für die Ausstattung in der Schule. „Für das Homeoffice fehlt der positive Bescheid noch. Ich hoffe, ich muss nicht mehr allzu lange auf die dringend benötigten Mittel warten.“
Dass ihr als Schwerbehinderte eine fachgerechte Arbeitsplatzausstattung zusteht, erfuhr die Lehrerin zunächst im Austausch mit ebenfalls betroffenen Kolleg*innen: „Mir war das gar nicht bewusst und ich bin froh, dass ich diese Tipps erhalten habe.“ Weitere Informationen und Hilfe erhielt Rukiye Kurt von der zuständigen Schwerbehindertenvertretung (SBV): „Ich wurde umfassend beraten und begleitet. Ohne diese Unterstützung wäre der ohnehin schon anstrengende Weg der Antragstellung, Hilfsmittelauswahl und verschiedenen Terminen noch steiniger gewesen.“
Auch der Schulleiter des Krupp-Gymnasiums, Peter Jöckel, stand ihr zur Seite. Er hat bereits mehrere schwerbehinderte Kolleg*innen dabei begleitet, den Arbeitsplatz für ihre speziellen Bedürfnisse auszustatten. „Als Schulleiter bin ich bei den Terminen dabei, an denen die zuständigen Personen von der Bezirksregierung, der Stadt und der Schwerbehindertenvertretung zu uns in die Schule kommen. Gerade letzterer bin ich dankbar, dass sie die Kolleg*innen so unterstützen. Dort ist ein Wissen vorhanden, dass wir an der Schule und auch die Betroffenen selbst gar nicht haben können.“ Die Zusammenarbeit habe er als sehr engagiert empfunden. Die getroffenen Maßnahmen an den verschiedenen Arbeitsplätzen seien eine große Erleichterung für die Kolleg*innen – auch wenn die Antragsprozesse und Kostenübernahmen oft von langer Dauer seien, berichtet Peter Jöckel. „So hat eine hörbehinderte Kollegin zum Beispiel bauliche Schallschutzmaßnahmen für den Kunstsaal unserer Schule bewilligt bekommen, die ihr den Unterricht erleichtern.“
Interessenvertretung, Unterstützung und Tipps
Andreas Schneider ist Schwerbehinderten-vertreter für Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Münster – und ist für Lehrer*innen wie Rukiye Kurt da: „Zu uns kommen Lehrkräfte, die durch ihre gesundheitliche Situation massiv eingeschränkt sind und Information, Beratung und Unterstützung bezüglich der weiteren Ausübung ihres Berufs benötigen.“ In extremen Fällen stehen die Menschen vor den zentralen Fragen: Kann ich den Beruf überhaupt noch ausüben? Welche Optionen gibt es, um mir die weitere Ausübung meines Berufes zu ermöglichen? Teilweise liegen bei den Betroffenen schon lange krankheitsbedingte Fehlzeiten vor, sodass die Dienststelle eine Überprüfung der Dienstfähigkeit durch einen Amtsarzt angeordnet hat, was zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand führen kann. Darüber hinaus melden sich (schwer-)behinderte Lehrkräfte, die um Hilfe für verschiedene berufliche Situationen wie Einstellungsverfahren oder Antragstellung auf verschiedene Nachteilsausgleiche bitten.“
Wichtig ist aus Sicht von Andreas Schneider vor allem eins: „Dass sich Betroffene frühzeitig an uns wenden, um das eben beschriebene Szenario durch präventive Maßnahmen zu verzögern oder ganz zu verhindern.“ Jede Lehrkraft, die sich stark eingeschränkt fühlt durch ihre gesundheitliche Situation, sollte sich bei der SBV melden und beraten lassen. Mit der Anerkennung einer Behinderung ist der erste Schritt getan, um Nachteilsausgleiche im Berufsleben zu bekommen.
Bei der Anerkennung sollte umgehend der Dienstherr informiert werden und ein sogenanntes Teilhabe- oder Jahresgespräch in der Schule mit der Schulleitung geführt werden. Auch dazu informiert die SBV und geht im Bedarfsfall mit in das Gespräch. „Wir klären, welche behinderungsbedingten Notwendigkeiten auf Seiten der Lehrkraft bestehen, um die berufliche Leistungsfähigkeit trotz Behinderung möglichst voll zu erhalten.“ Gegenüber der Dienststelle beziehungsweise dem Dienstherrn tritt die SVB als Interessenvertretung auf, das heißt sie berät die Dienststelle und verhandelt in konkreten Fällen, um für die betroffenen Lehrkräfte die bestmögliche, der Behinderung angemessene und angepasste Lösung zu finden. Zudem überwache sie die Umsetzung, erklärt Andreas Schneider.
SBV setzt sich für Kolleg*innen auf allen Ebenen ein
Neben den beschriebenen Angeboten unterstützt die SBV auch bei der Bereitstellung von notwendigen Arbeitsplatzausstattungen. „Hier liegt das Problem häufig in den vielen beteiligten Stellen und Kostenträgern. Neben der Hilfe bei der Antragstellung koordinieren wir das Zusammenspiel dieser und helfen, den ganzen Vorgang effektiver zu gestalten. Die Arbeitsplatzgestaltung ist ein umfangreiches und teilweise kompliziertes Unterfangen, von dem sich jedoch niemand abschrecken lassen sollte.“
Große und kleine Erfolge motivieren Andreas Schneider und seine Kolleg*innen täglich, ihre Arbeit voranzutreiben. Ihn freuen besonders Fälle, in denen Betroffene nicht nur ihre berufliche Situation verbessern konnten, sondern auch mehr Lebensqualität erhielten. „So hatten wir einen jungen Kollegen, der sich aufgrund der mit Schulleitung und der Bezirksregierung abgesprochenen Nachteilsausgleiche in der Schule insgesamt wieder so wohlfühlt, dass Psychiater und Antidepressiva der Vergangenheit angehören. Eine plötzliche Erkrankung, die eine Behinderung und eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit in vielen Bereichen, vor allem in der Schule zur Folge hatte, wirkte sich dramatisch auf das gesamte Leben aus. Es drohte die Vorstellung beim Amtsarzt. Mit den bewilligten Maßnahmen meistert er bis heute sein Leben mit der Behinderung.“ An solchen positiven Entwicklungen beteiligt zu sein und sich für die Kolleg*innen auf allen Ebenen, „auch gegen manche Vorurteile und Widerstände, einzusetzen, ist ein gutes Gefühl“, erzählt Andreas Schneider.
Um ihre Arbeit weiter zu verbessern, treffen sich die SBVen regelmäßig auf Bezirks- und Länderebene zum Erfahrungsaustausch. Dabei werden immer die bestehenden rechtlichen Grundlagen und deren Umsetzung diskutiert und nötigenfalls Änderungsvorschläge, Anregungen und Beschwerden über die Hauptschwerbehindertenvertretung (HSBV) auf den Weg gebracht. Auch die Ideen der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der GEW fließen dort mit ein. Aufgabe der HSBV ist es, diese Anregungen im Ministerium für Schule und Bildung (MSB) zur Sprache zu bringen und nach Möglichkeit umsetzen zu lassen. Aktuell ist die HSBV an der Überarbeitung der „Richtlinie zum Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im nordrhein-westfälischen öffentlichen Dienst“ beteiligt.
Unterrichten mit Sehbehinderung dank der nötigen Unterstützung möglich
Auch Johannes Haas gehört zu den Pädagog*innen, die mit einer Schwerbehinderung ihren Beruf ausüben und von der SBV unterstützt werden. Seit 1990 unterrichtet er Latein und Katholische Religion an der Peter-Ustinov-Gesamtschule in Monheim. „Meine Berufslaufbahn habe ich als gesunder Lehrer begonnen, die Erkrankung kam schleichend Mitte der 2000er Jahre. Nach und nach wurde meine Sehleistung immer schlechter, bis ich die Diagnose Hornhautdystrophie bekommen habe. Mit einer Hornhauttransplantation konnte die ansonsten unaufhaltsam fortschreitende Verschlechterung meiner Sehkraft zwar gestoppt werden, ich bin seitdem jedoch zu 50 Prozent schwerbehindert. Nur mit speziellen Kontaktlinsen kann ich ausreichend sehen und so meinen Beruf ausüben.“
Neben seinen Aufgaben als Lehrer war Johannes Haas als A 14-Tarifbeschäftigter mit einer weiteren Funktion betraut: der Lernmittelfreiheit, eine Tätigkeit, die mit viel Lesearbeit und Listenerstellung in staubiger Umgebung verbunden war. „Das wurde für mich wegen der damit verbundenen Belastung meiner ohnehin schon angegriffenen Augen immer problematischer und irgendwann hat mir mein Arzt aus gesundheitlichen Gründen ganz davon abgeraten.“ Johannes Haas zögerte nicht lange und suchte das Gespräch: „Ich habe direkt im anstehenden Jahresgespräch zusammen mit der Schwerbehindertenvertreterin, mit meinem Schulleiter und seinem Stellvertreter gesprochen und bin zum Glück auf viel Verständnis gestoßen.“ Gemeinsam wurde beschlossen, Johannes Haas von seiner Funktion zu befreien und für ihn eine Aufgabe zu finden, die er mit seinem Handicap ausüben kann.
Akzeptanz, Offenheit und Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung
Doch was braucht Johannes Haas, um seinen Job gut machen zu können? „Ich bin sowohl in der Schule als auch zu Hause sehtechnisch optimal ausgestattet: So arbeite ich mit einem extragroßen Computer-Bildschirm und habe für zu Hause und für die Schule je ein elektronisches Lesegerät, das ich zum Beispiel nutze, wenn die kleine Schrift in einem Lexikon für mich nicht mehr lesbar ist.“ Für Johannes Haas sind diese Hilfsmittel – die ihm kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden – die Chance, trotz seiner Schwerbehinderung bis zur regulären Regelaltersgrenze in zwei Jahren arbeiten zu können: „Das bedeutet mir viel.“
Auf die Frage, was er anderen Betroffenen raten würde, die mit einer plötzlichen Behinderung konfrontiert sind: „Drei Dinge: Erstens muss man lernen, die Schwerbehinderung anzuerkennen. Zu Anfang habe ich gedacht, ich und schwerbehindert? Das passte nicht. Eigentlich, so meinte ich, bin ich gar nicht im eigentlichen Sinne schwerbehindert und darf deshalb auch nicht entsprechende Erleichterungen beanspruchen.“ Aber irgendwann spüre man, wie stark der Arbeitsalltag gestört sei, lerne, diese durchaus auch psychisch belastende Tatsache anzunehmen und entsprechend zu reagieren. „Zweitens: Offen sein und frühzeitig auf die Schulleitung zugehen. Und drittens: Den Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung suchen und sich dort die Unterstützung und Tipps holen, die man in dieser Situation unbedingt braucht.“ Ihm wurde engagiert unter die Arme gegriffen und er „kann jedem nur raten, sich im Falle des Falles dorthin zu wenden“.
Berufsförderungswerk Düren: Unterstützung, wo sie gebraucht wird
Hilfe bekam Johannes Haas nicht nur von der Schwerbehindertenvertretung, sondern auch vom Berufsförderungswerk Düren (BFW) – einem Bildungs- und Beratungszentrum, das auf die berufliche Wiedereingliederung und Qualifizierung von blinden und sehbehinderten Menschen spezialisiert ist. „Ob schleichender Verlauf oder plötzliche Erkrankung: Die Betroffenen haben meist nicht nur den Funktionsverlust mit seinen Auswirkungen im Privatleben zu verkraften, sondern sind auch mit schwerwiegenden Folgen im Berufsleben konfrontiert“, erklärt Christoph Granrath, Pädagogischer Leiter und Zentraler Ansprechpartner des BFW. „Genau da unterstützen wir: entweder, um einen vorhandenen Arbeitsplatz zu erhalten oder – im Falle des Jobsverlusts – eine neue Arbeitsstelle zu finden.“
Der erste Kontakt geht meist über eine der Beratungsstellen, die über ganz Nord- und Westdeutschland verteilt sind. „Dort erarbeiten wir kostenfrei zusammen mit dem blinden oder sehbehinderten Menschen denkbare berufliche Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten. Nach dem Gespräch erhalten die Betroffenen eine Gesprächsnotiz, in der die wichtigsten Ergebnisse des Gesprächs zusammengefasst sind. Diese Gesprächsnotiz kann dann auch möglichen Kostenträgern vorgelegt werden.“
In einigen Fällen wie bei Johannes Haas reicht diese Beratung aus, in vielen anderen ist eine Eignungsabklärung im BFW nötig, bei der genau analysiert wird, was den Betroffenen helfen kann. Etwa 60 Prozent nehmen anschließend an einer Maßnahme teil, um wieder arbeitsfähig zu werden. „Dabei handelt es sich unter anderem um Vorbereitungsmaßnahmen wie die zwölfmonatige blindentechnische Grundrehabilitation. Neben dem Erlernen von Blindentechniken im Umgang mit dem PC und der Mobilitätsschulung, in der das selbständige Fortbewegen in der Stadt und im Verkehr geübt wird, stehen hier auch lebenspraktische Fähigkeiten auf dem Programm: Selbständig Essen zubereiten oder als blinder Mensch Ordnung halten gehören zum Beispiel dazu “, erklärt Christoph Granrath. „Erst dann kann es zurück in den Job oder in eine mögliche Umschulung gehen.“
Gerade bei Büroarbeitsplätzen ist die Erfolgsquote hoch: „Mithilfe des Computers lässt sich viel ausgleichen, beispielsweise kann mittels einer Braillezeile unter der Tastatur, in Blindenschrift gelesen werden, was gerade auf dem Bildschirm steht.“ Auch der Fall einer Lehrerin, die bei einem schweren Reitsportunfall erblindete, zeigt, was mithilfe der richtigen Unterstützung möglich ist: „Die Betroffene sollte Schulleiterin werden, als es zu dem Unfall kam. Bei uns hat sie innerhalb eines Jahres gelernt, was sie brauchte, um diesen Job trotz ihrer Schwerbehinderung auszuüben.“ Die Arbeitgeberseite habe Christoph Granrath dabei als sehr positiv eingestellt erlebt: „Wir waren vor Ort, um zu schauen, mit welcher Software die Schule arbeitet und ob diese mit den geplanten Hilfsmitteln kompatibel ist. Jetzt arbeitet die Schulleiterin unter anderem mit der Braillezeile sowie einer Sprachausgabe, mit der sie sich lange Texte vorlesen lassen kann. Ein solches Beispiel zeigt, was alles möglich ist, wenn der Mensch mit Sehschädigung, der Arbeitgeber und der Kostenträger an einem Strang ziehen.“
Denise Heidenreich
freie Journalistin
Foto: iStock.com / noipornpan, Wavebreakmedia
Hilfen und Angebote
Kontakte zur SBV
Schwerbehinderte Lehrkräfte wenden sich unter anderem für die Antragstellung entsprechend ihrer Schulform an unterschiedliche Schwerbehindertenvertretungen (SBV):
- Lehrkräfte an Berufs- und Weiterbildungskollegs, Gymnasien, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen sowie Realschulen wenden sich bei der Bezirksregierung an die Schwerbehindertenvertretungen der entsprechenden Schulform.
- Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke wenden sich an die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen ihres Schulamtsbezirks. Der zuständige Personalrat informiert über die Schwerbehindertenvertretung der Bezirksregierungen beziehungsweise des Schulamtsbezirks.
- Lehrkräfte an Ersatz- und Privatschulen müssen sich an die Schwerbehindertenvertretungen des jeweiligen Trägers wenden. Gibt es eine solche nicht, ist die Personalabteilung zuständig.
- Die GEW-Vertrauenspersonen beraten betroffene Kolleg*innen gerne ausführlich vor einer Antragstellung in einem vertraulichen Gespräch. Ansprechpartner*innen der GEW NRW sind unter www.gew-nrw.de/schwerbehinderung zu finden.
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