Inklusion und Integration: Alle Schulformen müssen mitziehen
Die GEW NRW fragt – Landtagsparteien antworten
Inklusion, Integration und die Herstellung von Chancengleichheit – diesen Herausforderungen stellen sich derzeit vor allem die Sekundar- und Gesamtschulen in NRW. Die Politik hat die Gelingensbedingungen dafür bis jetzt nicht geschaffen. Wir haben bei schulpolitischen Expert*innen der vier größten Landtagsfraktionen nachgefragt.
nds: Die Landesregierung hat angekündigt, die personellen Ressourcen für Inklusion künftig anders zu steuern. Welchen Änderungsbedarf sehen Sie?
Martin Sträßer: Die Vorgängerregierung hat die Inklusion überstürzt flächendeckend unter der Devise „Quantität vor Qualität“ eingeführt. Damit wurden nicht nur Schulträger, Schulleitungen und Lehrkräfte überfordert. Für viele Schulen, die schon lange inklusive Beschulung erfolgreich betrieben, wurden die äußeren Rahmenbedingungen sogar verschlechtert. Das grundsätzlich positive Merkmal der inklusiven Beschulung wird für immer mehr Eltern zum negativen Kriterium bei der Schulwahl.
Für uns geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit und Qualität vor Quantität. Wir brauchen verbindliche Qualitätsstandards für die inklusive Beschulung. Dafür stellen wir mehr Ressourcen zur Verfügung. Die Inklusion ist aber nur eine von vielen Baustellen, die wir von der alten Landesregierung allein in der Bildungspolitik übernommen haben und die Ressourcen benötigen.
Wir erhalten Förderschulen und sichern so eine Wahlmöglichkeit zwischen Förderschule und inklusiven Regelschulen. Die Vorgängerregierung hatte zudem nur noch einen Topf für alle Planstellen für sonderpädagogische Unterstützung in Förderschulen und allgemeinen Schulen. Hier haben wir nicht nur eigenständige Stellenansätze für beide geschaffen, sondern auch die Ansätze deutlich erhöht.
Die Eckpunkte zur qualitativen Neuausrichtung der Inklusion will das Schulministerium noch vor der Sommerpause vorlegen. Darin wird unter anderem zu klären sein: Wie viele Kinder wird es pro Klasse an welchen Schulformen geben? Wie viel Unterstützung wird es über die eigentliche Lehrkraft hinaus in inklusiven Klassen geben?
Welche zusätzlichen Ressourcen braucht gelingende schulische Inklusion Ihrer Ansicht nach und wo soll das Personal angesichts des herrschenden Lehrkräftemangels herkommen?
Wir haben zunächst einmal Klarheit darüber geschaffen, wie hoch der Lehrkräftebedarf in unserem Land in den kommenden Jahren insgesamt sein wird. Die Vorgängerregierung hatte seit 2011 keine Bedarfsprognose mehr vorgenommen. Wir haben diese mit deutlich verbesserten Analyse- und Prognoseinstrumenten wieder aufgenommen. Danach fehlen in NRW in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich allein 1.000 ausgebildete Lehrkräfte für sonder-pädagogische Unterstützung.
Wir haben schon mit dem Haushalt 2018 die von der alten Landesregierung vorgesehene Streichung von 3.300 Planstellen zurückgenommen. Darunter waren auch viele Planstellen zur besseren Ausgestaltung der Inklusion. Der Lehrkräftemangel ist aber erst durch tatsächlich zur Verfügung stehende Lehrkräfte abzubauen. Auch hier hat die rot-grüne Vorgängerregierung nicht rechtzeitig vorgesorgt. Die Ausbildung von neuen Lehrkräften wird aber aufgrund der Versäumnisse in den vergangenen Jahren noch viele Jahre dauern. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und das Schulministerium führen jetzt regelmäßig Gespräche über eine Aufstockung der Studienplätze – nicht nur für Lehrkräfte im Bereich der Sonderpädagogik. Darüber hinaus werden wir die Fortbildung für sonderpädagogische Förderung, insbesondere die Sondermaßnahme VOBASOF, bis 2023 verlängern.
Vor allem die Gesamt- und die Sekundarschulen bewältigen derzeit die Herausforderungen durch Inklusion und Integration, aber auch die Herstellung von Chancengleichheit. Wie wollen Sie eine Benachteiligung dieser Schulformen verhindern?
Richtig ist, dass gerade die Gesamt- und Sekundarschulen die integrative und inklusive Beschulung zu ihren Kernaufgaben zählen und hier auch unzweifelhaft gute Ergebnisse vorzuweisen haben. Inklusion findet aber auch in Grundschulen, Haupt- und Realschulen statt. Auch hier gab und gibt es gute Konzepte zur inklusiven Beschulung. Es geht eben nicht um die Förderung von Schulformen, sondern um die beste Bildung für jedes Kind – ganz gleich in welcher Schule. Und deshalb verdient auch in Zukunft jede Schule, die inklusiv arbeiten will, dafür die notwendige Unterstützung. Wir sind sicher, dass von der Festschreibung von Qualitätsstandards die Inklusion insgesamt profitieren wird, also auch die erfolgreiche Arbeit in Gesamt- und Sekundarschulen.
nds: Die Landesregierung hat angekündigt, die personellen Ressourcen für Inklusion künftig anders zu steuern. Welchen Änderungsbedarf sehen Sie?
Moritz Körner: Die bisherige Form des Stellen-budgets im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen als Unterstützung von Schulen, in denen auch Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung lernen, hat sich nicht bewährt und wird in dieser Form nicht fortgeführt. Schon für das Schuljahr 2018 / 2019 wurde der Lehrkräftestellenbedarf der Förderschulen nach der geltenden Relation „Schüler*innen je Stelle“ im Haushalt veranschlagt. Die Ressourcen für die sonderpädagogische Unterstützung an allgemeinbildenden Schulen wurde gesondert als „Unterrichtsmehrbedarf-Stellenkontingent Inklusion für Lern- und Entwicklungsstörungen“ veranschlagt und erhöht. Es handelt sich hier also nicht um eine reine Änderung der Begrifflichkeit. Vor der Änderung gab es einen gemeinsamen Topf für Förderschulen und zur Unterstützung von allgemeinbildenden Schulen mit Kindern mit Förderbedarf. Durch eine Bündelung der vorhandenen personellen Ressourcen können diese nun viel gezielter eingesetzt werden.
Weiter soll eine spürbare Qualitätssteigerung durch zusätzliches Personal erfolgen. Die Landesregierung hat dazu neben Stellen für Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Förderung 400 weitere Lehrstellen außerhalb der Sonderpädagogik zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Lernens aufgenommen. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass keine wahllose Versetzung oder Abordnung von Sonderpädog*innen mehr geschieht. Stattdessen soll eine feste Verankerung von sonderpädagogischen Stellen an Schulen vollzogen werden.
Welche zusätzlichen Ressourcen braucht gelingende schulische Inklusion Ihrer Ansicht nach und wo soll das Personal angesichts des herrschenden Lehrkräftemangels herkommen?
Zur gelingenden schulischen Inklusion bedarf es zwingend einer Stärkung von multiprofessionellen Teams. Die Landesregierung hat dazu im Rahmen des Lehrkräftestellenbedarfs 330 Tarifstellen für multiprofessionelle Teams veranschlagt. Daneben sind auch die Stellen für Schulverwaltungsassistent*innen erhöht worden, damit Lehrer*innen und Sonderpädagogen*innen sich nicht mehr mit administrativen Aufgaben beschäftigen müssen.
Um dem Mangel an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung mittelfristig zu begegnen, wurden zusätzliche Ausbildungskapazitäten an den Unis im Umfang von 250 Studienplätzen für das Lehramt für Sonderpädagogik geschaffen. Außerdem ist beabsichtigt, die Sondermaßnahme VOBASOF bis 2023 zu verlängern. Das Schuljahr 2018 / 2019 muss dabei als Übergangsjahr betrachtet werden.
Vor allem die Gesamt- und die Sekundarschulen müssen derzeit die Herausforderungen durch Inklusion und Integration, aber auch die Herstellung von Chancengleichheit bewältigen. Wie wollen Sie eine Benachteiligung dieser Schulformen verhindern?
Selbstverständlich müssen die Schulen, an denen künftig Gemeinsames Lernen stattfinden soll, mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. Letztendlich haben sich in verschiedenen Gesprächen auch gerade die Gesamt- und Sekundarschulen dafür ausgesprochen, weiterhin inklusiv arbeiten zu wollen. Schließlich haben sie bereits langjährige Erfahrungen im Bereich Inklusion und können einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Gestaltung dieser gesellschaftlichen Aufgabe leisten. Daher ist es unser Anliegen, die Gesamtschulen wieder in die Lage zu versetzen, eigene Inklusionskonzepte umsetzen zu können. Wir sehen die Schulformen als wichtigen Bestandteil einer vielfältigen Schullandschaft an und möchten sie daher entsprechend besser ausstatten. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass wir uns aktuell mitten in diesem Prozess befinden, ebenso wie das Schulministerium aktuell in der Ressortabstimmung ist.
nds: Die Landesregierung hat angekündigt, die personellen Ressourcen für Inklusion künftig anders zu steuern. Welchen Änderungsbedarf sehen Sie?
Jochen Ott: Die neue Landesregierung plant die Einführung von Qualitätsstandards und vorhandene Ressourcen sollen zielgerichteter gebündelt werden. Dieses Zielvorhaben halten wir grundsätzlich für unterstützenswert. Besonders im Bereich der Inklusion muss es aus unserer Sicht einen fraktionsübergreifenden Dialog geben, der die Interessen unserer Schüler*innen in den Fokus nimmt. In diesem Zusammenhang muss aber zunächst ein gesellschaftsfähiger Konsens gefunden werden,
wie diese Qualitätsmerkmale definiert werden sollen beziehungsweise welche Merkmale für Qualität in der schulischen Inklusion stehen. Hier sehen wir noch keine Einigkeit in der breiten Landschaft von Expert*innen, Elternvertreter*innen und Schüler*innen. Daher warten wir gespannt darauf, welche Standards die Landesregierung formuliert hat.
Darüber hinaus muss das aktuelle System zur schulischen Inklusion neu gedacht werden und zwar ausgehend von den Bedürfnissen der Schüler*innen. Eine inklusive Schule muss nicht nur barrierefrei sein, sondern auch Rückzugsmöglichkeiten bieten, sowie Platz für Kreativität und individuelle Entfaltungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang besteht ein akuter Änderungsbedarf im Bereich der Schulstruktur. Wir müssen in Bezug auf personelle Ressourcen darüber nachdenken, wie multiprofessionelle Teams in Zukunft zusammenarbeiten – kollegial und auf Augenhöhe. Dabei müssen Fragen zur Finanzierung und Fachaufsicht geklärt werden. Wenn wir über Qualitätsstandards sprechen wollen, dann müssen wir all diese Fragen stellen.
Welche zusätzlichen Ressourcen braucht gelingende schulische Inklusion Ihrer Ansicht nach und wo soll das Personal angesichts des herrschenden Lehrkräftemangels herkommen?
Im Haushalt 2018 wurden weitere Stellen zur Umsetzung der Inklusion eingerichtet. Neben 330 Tarifstellen für multiprofessionelle Teams sind dies 400 Stellen für Lehrkräfte mit Lehrämtern der allgemeinbildenden Schule, die in den entsprechenden Schulformen auch durch Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium / Gesamtschule, in dem es Überkapazitäten gibt, besetzt werden können. In diesem Zusammenhang hat bereits die alte Landesregierung die Sondermaßnahme VOBASOF eingeführt, um dem akuten Mangel an Lehrkräften in den Förderschulen entgegenzuwirken. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die aktuelle Landesregierung sich dazu entschieden hat, diese Maßnahme bis 2023 zu verlängern. Darüber hinaus wurden 250 weitere Studien-plätze für das Lehramt Sonderpädagogik geschaffen. Da dies noch immer zu wenige Plätze sind, muss hier deutlich mehr getan werden. Dennoch werden diese guten Maßnahmen alleine nicht ausreichen. Der Lehrberuf muss insgesamt wieder attraktiver werden und dies gilt insbesondere für den sonderpädagogischen Bereich. Hierfür müssen die strukturellen Rahmenbedingungen in den Schulen verändert werden. Lehrer*innen müssen die besten Bedingungen vorfinden und adäquat bezahlt werden, um guten Unterricht zu leisten. Dadurch wird der Lehrberuf wieder attraktiver.
Vor allem die Gesamt- und die Sekundarschulen bewältigen derzeit die Herausforderungen durch Inklusion und Integration, aber auch die Herstellung von Chancengleichheit. Wie wollen Sie eine Benachteiligung dieser Schulformen verhindern?
Der Abbau von Benachteiligung und das Schaffen von Chancengleichheit ist ein Auftrag an Schule allgemein und nicht nur an einzelne Schulformen. Aus diesem Grund müssen die Aufgaben gerecht an alle Akteur*innen verteilt werden und demnach auch an die Gymnasien. Gymnasien dürfen sich nicht der sozialen Verantwortung entziehen. Das Menschenrecht auf Inklusion muss in allen Schulformen umgesetzt werden. Hinzu kommt die hohe Zahl von Klassen mit Seiteneinsteiger*innen. Dies macht die Unterstützung durch die Gymnasien noch stärker erforderlich, damit die anstehenden Herausforderungen bewältigt werden können. Ansonsten droht uns eine Überforderung der Gesamtschulen. Darüber hinaus müssen die Schulen, die mehr Aufgaben im Bereich der Inklusion übernehmen, besser ausgestattet und unterstützt werden. Kleinere Klassen, multiprofessionelle Teams und gute Rahmenbedingungen wären auch hier die Kriterien. Uns ist jedoch bewusst, dass sich diese Forderungen nicht von heute auf morgen umsetzen lassen, aber es braucht jetzt ein klares Bekenntnis, dass Politik verstanden hat: mehr Geld ins System und ein gemeinsames Vorgehen zum Wohle der Kinder.
nds: Die Landesregierung hat angekündigt, die personellen Ressourcen für Inklusion künftig anders zu steuern. Welchen Änderungsbedarf sehen Sie?
Sigrid Beer: Die Regierung propagiert, dass sie Zeit zur Analyse der inklusiven Beschulung in NRW braucht, hat kein erkennbares Konzept, lässt aber schon über die Bezirksregierung die Zuweisung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sekundar- und Gesamtschulen erhöhen. Sie ermutigt Gymnasien, ihre neu ausgerufene Sonderrolle wahrzunehmen, das heißt (mindestens) aus der zieldifferenten Inklusion auszusteigen. Es ist ein vergiftetes Lob für die integrierten Schulformen, wenn ihnen im schwarz-gelben Koalitionsvertrag besondere Kompetenzen zugeschrieben werden. Wenn Aufgaben so „bevorzugt“ verlagert werden, müssen die Schulen bevorzugt ausgestattet werden – sowohl mit Lehrkräften als auch mit multiprofessionellem Personal. Ministerin Yvonne Gebauer muss liefern und die Verteilungen transparent machen. Liefern, das gilt auch für die rechtssichere Begrenzung von Lerngruppengrößen und das Einbeziehen der Kinder mit besonderen Bedarfen in der Leistungsheterogenität bei den Aufnahmemodalitäten. Im Ganztag, gerade auch in der Offenen Ganztagsschule (OGS), muss notwendige Schulbegleitung gesichert werden. Die OGS ist ein Bildungsangebot und Grundlage für Teilhabe in der Gesellschaft.
Welche zusätzlichen Ressourcen braucht gelingende schulische Inklusion Ihrer Ansicht nach und wo soll das Personal angesichts des herrschenden Lehrkräftemangels herkommen?
Es ist kontraproduktiv, dass die neue Landesregierung die Mindestgrößenverordnung der Förderschulen für zwei Jahre ausgesetzt hat. Damit wird die kostbare Ressource an zu vielen zu kleinen Schulen eingesetzt und fehlt dringend an den Regelschulen. Die aktuelle Landesregierung führt zwar den rot-grünen Ausbau multiprofessioneller Stellen fort, das gilt auch für zusätzliche Studienplätze im Bereich Sonderpädagogik, aber die Anstrengungen reichen noch nicht aus. Deshalb ist es wichtig, Fachlehrkräften Weiterqualifizierung und damit eine andere Eingruppierung zu ermöglichen und mehr Stellen für die Gewinnung neuer Fachlehrkräfte auszuschreiben. VOBASOF muss für Schulen und Lehrkräfte attraktiver werden. Lehrkräftemangel herrscht in den Grundschulen und der Sekundarstufe I, nicht in der Sekundarstufe II. Deshalb muss dringend die Bezahlung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I angehoben werden. Eine gerechte Bezahlung ist ein wichtiger Faktor, um den Beruf attraktiver zu machen.
Vor allem die Gesamt- und die Sekundarschulen müssen derzeit die Herausforderungen durch Inklusion und Integration, aber auch die Herstellung von Chancengleichheit bewältigen. Wie wollen Sie eine Benachteiligung dieser Schulformen verhindern?
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert uns auf, ein im umfassenden Sinne inklusives Bildungssystem zu schaffen. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe geht alle Schulstufen und -formen an. Es darf keine inklusionsfreien Schulen geben. Alle Kinder müssen die Chance haben, in und mit gesellschaftlicher Vielfalt leben zu lernen.
Allein der Standort bedeutet für viele Schulen unterschiedliche soziale Lagen und damit für die Kinder und Jugendlichen ungleiche Chancen. Zusätzliche Sozialindices, systematische Zusammenführung der Ressourcen von Schule, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Investitionen in die Stadterneuerung sind notwendig, um spürbare, nachhaltige Wirkung zu erzielen. Durch Bereitstellung von Systemzeiten für gemeinsame Fortbildung der Teams und Beratung muss die Arbeit vor Ort unterstützt werden.
Fotos (von oben nach unten): iStock.com / jacoblund; M. Sträßer MdL; FDP-Landtagsfraktion NRW;
NRWSPD; C. Burkert
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