Tarifrunde 2017: Höchste Zeit für EG 13!
Lehrkräfte für besondere Aufgaben: Bezahlung tariflich regeln
Bisher gibt es keine tarifliche Regelung für die Bezahlung von Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA) mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss an Fachhochschulen. Die GEW setzt sich seit Jahren für eine einheitliche, tarifvertraglich abgesicherte Eingruppierung in die Entgeltgruppe (EG) 13 ein, zuletzt in der Länder-Tarifrunde 2015. Andere Bundesländer machen bereits vor, wie es geht.
Die Eingruppierung der LfbA richtet sich in den neuen Bundesländern nach der so genannten Ost-Richtlinie der Arbeitgeber, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Bezahlung ist somit einseitig durch die Arbeitgeberseite bestimmt und nicht tarifrechtlich mit den Gewerkschaften ausgehandelt. Nach der TdL-Ost-Richtlinie sind LfbA mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss, die an Fachhochschulen arbeiten, momentan nur in EG 11 eingestuft, für die gleiche Arbeit an Universitäten erfolgt eine Eingruppierung in die EG 13. Für die alten Bundesländer gibt es nicht einmal eine Richtlinie zur Eingruppierung. Die GEW fordert deshalb eine bundesweit gültige tarifliche Regelung für Lehrkräfte, die die Eingruppierung in EG 13 auch für LfbA an Fachhochschulen festschreibt.
Die Tarifrunde 2015 endete für die GEW mit einem unzureichenden Ergebnis zur Eingruppierung für die Lehrkräfte an Schulen, das allein vom Deutschen Beamtenbund (dbb) akzeptiert wurde. Die LfbA wurden in diesen neuen Tarifvertrag nicht aufgenommen, sodass es immer noch keine tarifliche Regelung für diese Beschäftigtengruppe gibt.
Andere Bundesländer gehen voran: EG 13 ist sicher
Da es für NRW und alle anderen alten Bundesländer weder eine Richtlinie noch eine tarifliche Regelung gibt, könnte der Arbeitgeberverband des Landes (AdL) NRW entscheiden, dass alle Lehrkräfte mit wissenschaftlichem Abschluss an allen Hochschulen in NRW Anspruch auf eine Bezahlung nach EG 13 haben. Es gibt sogar Hochschulen in NRW, die schon nach dieser Praxis verfahren, aber viele tun genau dies nicht.
Mittlerweile haben drei neue Bundesländer eigene Vereinbarungen zur Eingruppierung von LfbA getroffen – unabhängig von der TdL: Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen machten 2015 den Anfang und im August 2016 zog Brandenburg nach. Hier werden LfbA mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss an Fachhochschulen nach EG 13 bezahlt.
Eine solch einheitliche Regelung fehlt bislang in NRW. Während an den meisten Fachhochschulen LfbA nach EG 13 bezahlt werden, ist an einigen nur EG 11 vorgesehen. Ausnahmen gibt es vereinzelt auch für LfbA an Universitäten: Die Deutsche Sporthochschule in Köln ist die einzige Universität in NRW, die LfbA mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss zunächst nur EG 12 zahlt.
Tarifrunde 2017: Entscheidung mit Signalwirkung?
Mit einem Brief hat Dorothea Schäfer, Vorsitzende der GEW NRW, an den AdL NRW appelliert, die Eingruppierung für alle LfbA mit wissenschaftlichem Abschluss in die EG 13 auch für NRW festzuschreiben. So könne Ungerechtigkeit und Ungewissheit entgegengetreten und Benachteiligungen in der Bezahlung beseitigt werden. Das wäre neben der Vereinbarung des Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ ein weiterer guter Schritt der nordrhein-westfälischen Landesregierung in die richtige Richtung.
Für LfbA mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss im BeamtInnenverhältnis ist mittlerweile nach dem neuen Dienstrechtsmodernisierungsgesetz die Besoldung nach A 13 möglich, denn der vormals einschränkende Fächerbezug, der für die Fremdsprachenlehre galt, ist inzwischen entfallen. Ein weiteres Argument für eine einheitliche Eingruppierung der tarifbeschäftigten LfbA an den Hochschulen in NRW in EG 13. Für LfbA ohne wissenschaftlichen Abschluss fordert die GEW mindestens eine Zuordnung in EG 12.
Vor allem mit Blick auf die anstehende Länder-Tarifrunde, die im Januar 2017 beginnt, könnte NRW ein deutliches Signal an andere alte Bundesländer senden und endlich die Ungerechtigkeiten in der Bezahlung der LfbA an Fachhochschulen abbauen. LfbA sind aus der Praxis nicht mehr wegzudenken. Nun liegt es an der Regierung, ihre Arbeit auch attraktiv zu gestalten, um den stetig steigenden Bedarf an qualifiziertem Personal auch in Zukunft decken zu können und die dichte Wissenschaftslandschaft in NRW gerecht und auskömmlich zu gestalten.
Joyce Abebrese
Referentin für Tarifpolitik der GEW NRW
Foto: baranq / shutterstock.com
Kommentare (0)
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!