Bundestagswahl 2017: Wählen gehen für Gute Arbeit!
Bundestagswahl 2017: Regulierung der Arbeit
Die Arbeitswelt verändert sich rasant: Digitalisierung und mobiles Arbeiten, prekäre Beschäftigung und Befristung, gerechte Löhne und Tarifbindung gehören zu den zentralen Herausforderungen einer zeitgemäßen Arbeitspolitik. Wie positionieren sich die Parteien zu Guter Arbeit? Und welche Bedeutung hat die Bundestagswahl im September 2017 für die Regulierung der Arbeit?
Wenn man darüber nachdenkt, welche Folgen sich aus der Bundestagswahl für die Regulierung der Arbeit ergeben könnten, dann gibt es für die Gewerkschaften und Betriebs- oder Personalräte eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht zuerst: In Bevölkerungsumfragen wird regelmäßig kritisiert, dass sich die politischen Parteien in ihren Politikvorschlägen kaum unterscheiden würden. Demnach ist es (fast) egal, wer regiert. Dieser „gefühlte“ Eindruck stimmt häufig mit der wahlprogrammatischen Realität nicht überein – und dies lässt sich mit Blick auf die kommende Bundestagswahl auch illustrieren.
Politikfeld Arbeit: eine echte Wahl
Die Unterscheidbarkeit der politischen Parteien in Bezug auf ihre Vorschläge zur Regulierung der Arbeit ist hoch. Die Wähler*innen haben also eine echte Wahl. Während vor allem die SPD sowie Die Linke – und mit deutlichen Abstrichen auch die Grünen – eine ganze Reihe von arbeitspolitischen Vorschlägen vorgelegt haben, halten sich die CDU / CSU und die FDP sehr zurück.
Die linksliberalen Parteien streben zum Beispiel eine Eindämmung prekärer Beschäftigung an, vor allem durch die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen, durch die Lohnangleichung für Leiharbeit und die Begrenzung von Minijobs. Die CDU / CSU will demgegenüber nur den „offenkundigen Missbrauch“ prekärer Beschäftigung bekämpfen sowie Minijobs durch Lohnzuwächse „mitwachsen“ lassen. Die FDP schweigt sich zu diesem Thema aus. Ein anderes Beispiel: Die linksliberalen Parteien streben an, die Tarifbindung zu stärken, vor allem durch erweiterte Möglichkeiten, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Auch die CDU / CSU bekennt sich zu dem Ziel, die Tarifbindung zu stärken. Sie bleibt indessen Antworten schuldig, durch welche Maßnahmen dies geschehen soll. Die FDP hält sich auch hier zurück. Und ein drittes Beispiel: Bei der Digitalisierung der Arbeit wollen SPD, Die Linke und die Grünen darauf hinwirken, dass die mit der Digitalisierung potenziell einhergehende Flexibilisierung von Arbeitszeiten und -orten so geregelt wird, dass Wahlmöglichkeiten nicht nur für die Arbeitgeberseite bestehen, sondern auch für die Beschäftigten. CDU / CSU und FDP lassen diesen Aspekt unerwähnt.
Es existiert also eine deutliche Unterscheidbarkeit zwischen den Parteilagern links und rechts der Mitte, wobei die Formierung der Lager nicht wirklich überrascht. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Grünen in ihrem Wahlprogramm zwar eine Vielzahl an Überlegungen und Vorschlägen zur Regulierung der Arbeit anführen, doch stehen diese eher im Kleingedruckten. Bei den von der Partei formulierten 24 Kernzielen steht der Aspekt „Gute Arbeit und Vereinbarkeit“ auf Platz 23 – namentlich erwähnt werden dabei die Forderungen nach einem Entgeltgleichheitsgesetz, nach einer sogenannten „flexiblen Vollzeit-Arbeitszeit“ zwischen 30 und 40 Wochenstunden sowie einer besseren Inklusion von Menschen mit Handicaps. Das war’s. Offensichtlich hält sich die Partei die Möglichkeit offen, dem Politikfeld „Arbeit“ – je nach Regierungsbeteiligungsoptionen – mehr oder weniger Gewicht zu verleihen.
Arbeits- und Tarifpolitik: Randthemen der neuen Legislaturperiode?
Und damit kommen wir zur schlechten Nachricht: Angesichts der gegenwärtigen Machtkonstellationen ist es relativ unwahrscheinlich, dass arbeits- und tarifpolitischen Themen in der neuen Legislaturperiode ein großes Gewicht zukommt. Dies ist ein deutlicher Unterschied zur letzten Periode, in der Themen wie der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn den Wahlkampf und das Regierungshandeln prägten. Es sind vor allem die linksliberalen Parteien, die das Politikfeld „Arbeit“ in ihren Wahlprogrammen akzentuieren. Dass sie für die Koalitionsbildung eine bedeutende Rolle spielen, ist nach gegenwärtigem Stand nicht unbedingt zu erwarten. Mit dem Auftreten der „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist die Zahl der Parteien, die sich Hoffnungen auf einen Einzug in den Bundestag machen können, erneut gestiegen. Sollte sich dieses Szenario realisieren, sind jenseits der Großen Koalition nur noch Dreierbündnisse denkbar.
Auch wenn im Regelfall bis zu 30 Prozent der Wahlberechtigten bis kurz vor der Wahl unentschieden über ihre Wahlabsicht sind, ist es nach derzeitigem Stand unwahrscheinlich, dass die neue Bundesregierung von der SPD geführt wird. Dies liegt nicht einmal in erster Linie am längst schon verpufften Schulz-Effekt, sondern vielmehr daran, dass sich die in den Ländern zuletzt (erfreulicherweise) deutlich gestiegene Wahlbeteiligung nicht eindeutig zugunsten der SPD ausgewirkt hat. Dies gilt insbesondere für ihr Stammland: In Nordrhein-Westfalen mobilisierten CDU und FDP bei der Landtagswahl im Mai 2017 zusammen 520.000 Stimmen aus dem Lager der Nichtwähler*innen, während die SPD und die Linke zusammen nur 210.000 zusätzliche Stimmen gewannen.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich wohl auch das Wahlprogramm der Grünen, die arbeitspolitische Themen eher in den Hintergrund rücken –
vielleicht in der Hoffnung auf die erste bundespolitische Jamaika-Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik. Für den gegenwärtig eher unwahrscheinlichen Fall einer rot-rot-grünen Koalition kann sie kompromissfähige Politikvorschläge aber auch wieder hervorheben. Die Option einer Jamaika-Koalition ist auch dadurch realistischer geworden, dass das Hauptkonfliktthema zwischen den Unionsparteien und den Grünen – die „Ehe für alle“ – schon im Vorfeld abgeräumt worden ist.
Tarifeinheitsgesetz: Großbaustelle für Regierung und Gewerkschaften
Mit einem unerwarteten Erbe der auslaufenden Legislaturperiode und einem tarifpolitisch heißen Eisen werden sich alle Regierungen befassen müssen – unabhängig davon, wer regiert. In seinem Urteil vom 11. Juli 2017 hat das Bundesverfassungsgericht das Tarifeinheitsgesetz, mit dem die Macht der Spartengewerkschaften begrenzt werden sollte, für weitgehend verfassungsgemäß erklärt. Gleichzeitig hat es dem Gesetzgeber allerdings aufgetragen, „Vorkehrungen“ zu treffen, die vermeiden, „dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt“ werden. Dieses Urteil hält die Spartengewerkschaften als eigenständige Akteurinnen der industriellen Beziehungen im Spiel. Und die neue Bundesregierung wird einen weiteren Anlauf unternehmen müssen, die Beziehungen zwischen den Gewerkschaftstypen zu ordnen.
Dass der Handlungsspielraum für Ärzt*innen, Pilot*innen, Lokführer*innen und Co. auf gesetzgeberischem Weg noch einmal so eng gefasst wird wie im Tarifeinheitsgesetz in seiner bestehenden Form, ist eher unwahrscheinlich, und zwar nicht nur aufgrund der Karlsruher Vorgaben. Von einer anderen als einer Großen Koalition können die DGB-Gewerkschaften eine derartig „freundliche“ Regulierung nicht erwarten. Die Grünen haben sich schon früh klar zur Koalitionsfreiheit und gegen das Tarifeinheitsgesetz positioniert. Die Signale aus der FDP sind deutlich diffuser. Aber es scheint gegenwärtig nur schwer vorstellbar, dass sie sich als traditionelle Hüterin der Freien Berufe gegen den Marburger Bund stellt. Dieses sehr kontroverse Themenfeld bleibt spannend und wird womöglich die größte arbeitspolitische Baustelle in der neuen Legislaturperiode.
AfD: Keine Alternative für Arbeitnehmer*innen
Zum Abschluss noch ein Wort zur „Alternative für Deutschland“: Ihr arbeitspolitisches Wahlprogramm beschränkt sich auf eine Befürwortung des gesetzlichen Mindestlohns – den es schon gibt. Ebenso fordert sie eine gesetzliche Obergrenze von 15 Prozent der Beschäftigten mit Leih- und Werkverträgen in Unternehmen. Demgegenüber steht ein liberales Wirtschaftsprogramm, das locker mit den Vorstellungen der FDP mithalten kann: Steuersenkungen, ausgeglichene Staatshaushalte, Verschlankung des staatlichen Sektors. Was immer die „Alternative für Deutschland“ von sich selbst behaupten mag, eine Partei der Beschäftigten und der „kleinen Leute“ ist sie definitiv nicht.
Prof. Dr. Britta Rehder
Professorin für Politikwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum
Fotos: obeyleesin, PolaRocket / photocase.de
Personal- und Betriebsrätekonferenz des DGB NRW
Arbeit der Zukunft gestalten!
Im Rahmen seiner Betriebs- und Personalrätekonferenz hat der DGB NRW am 5. Juli 2017 Anforderungen an die Parteien zur Bundestagswahl formuliert. Vor rund 800 Teilnehmer*innen forderte der DGB-Landeschef in Oberhausen ein stärkeres politisches Engagement für Gute Arbeit.
„Leider profitieren längst nicht alle Beschäftigten von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt“, erklärte Meyer-Lauber. „Die Gewerkschaften haben tagtäglich mit schlecht bezahlter Arbeit zu unfairen Bedingungen zu tun.“ Ein zentraler Grund sei die zunehmende Tarifflucht von Unternehmen. „Die Politik hat die Aufgabe, hier gegenzusteuern und Regeln zu setzen. Ein Ende der sachgrundlosen Befristungen, strengere Vorschriften für Leih- und Zeitarbeit und eine Stärkung der Tarifautonomie würde das Arbeitsleben für viele Menschen grundlegend verbessern. Dazu gehört auch eine sichere Rente, von der man gut leben kann.“
Nicht alle Entscheidungen der letzten Legislaturperiode seien schlecht gewesen, so Meyer-Lauber weiter. Vom Mindestlohn profitierten tagtäglich 600.000 Beschäftigte in NRW. „Das Glas ist nicht leer, wir haben keinen absoluten Stillstand in der Arbeitsmarktpolitik erlebt. Aber jetzt ist es an der Zeit, dass das Glas voll wird. Wir brauchen eine beherzte und konsequente Bundesregierung, die die Probleme der Arbeitswelt am Schopfe fasst.“
Unter dem Titel „Arbeit der Zukunft gestalten“ diskutierten im Anschluss Spitzenpolitiker*innen über die Wahlprogramme ihrer Parteien zur Bundestagswahl. Mit dabei waren Michael Groschek (SPD), Karl-Josef Laumann (CDU), Klaus Ernst (DIE LINKE), Johannes Vogel (FDP) und Britta Haßelmann (Grüne). Im Rahmen einer Podiumsdiskussion stellten sie vor, mit welchen Konzepten und Ideen sie den Herausforderungen in der Arbeitswelt begegnen wollen.
DGB NRW
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