Sparmaßnahmen gefährden die Integration
Neue Erlasse zur Beschulung Geflüchteter
Kurz vor Beginn der Sommerferien veröffentlichte das Schulministerium die Erlasse „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ und „Herkunftssprachlicher Unterricht“. Sie sind zum 1. August 2016 in Kraft getreten und ersetzen den Erlass „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen“. Von einer besseren Regelung kann jedoch nicht die Rede sein.
Zu der Veranstaltung unmittelbar nach Veröffentlichung des Erlasses am 5. Juli 2016 hatte das Schulministerium die Leitungen der Kommunalen Integrationszentren (KI), die Beigeordneten als KI-Träger, die Obere und Untere Schulaufsicht aus den Bezirksregierungen, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die beteiligten Ministerien eingeladen – nicht aber die GEW NRW. Auch in den Prozess der Erlassneufassung war die Bildungsgewerkschaft nicht einbezogen und übte in einer Pressemitteilung deutliche Kritik: „Weniger personelle Ressourcen für Integration – Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher droht zu scheitern.“
Als Reaktion darauf teilte das Ministerium für Schule und Weiterbildung am 8. Juli 2016 in einer Presseinformation mit: „Die neuen Erlasse bringen Klarheit und präzisieren die Begrifflichkeiten. Die Neufassung des ‚Integrations-Erlasses‘ (…) verändert keine bestehenden Rechtsnormen bzw. Organisationsformen. (...) Die Organisationsformen ‚Auffang- beziehungsweise Vorbereitungsklassen‘ werden in der Neufassung als ‚Sprachfördergruppen‘ beschrieben. Es entfällt lediglich die Bezeichnung, um den Schulen größeren Spielraum für die flexible Gestaltung (…) zu geben.“ Hat die GEW NRW also alles missverstanden?
Vorbereitungsklassen als Ausnahme
Vergleicht man die Neufassung mit dem bisherigen Erlass, stellen sich viele Fragen. Der bisherige Abschnitt zu den Vorbereitungsklassen ist komplett entfallen. Es war auch zuvor bereits vorgesehen, dass SchülerInnen mit Zuwanderungsgeschichte grundsätzlich Regelklassen besuchen und am gesamten Unterricht teilnehmen – warum muss das neu geregelt werden? Flexible Lösungen mit „Go-In-Konzepten“ vor allem in der Grundschule waren auch nach der alten Erlasslage möglich. Bezüglich der Ressourcen war bisher klar geregelt, dass für die Vorbereitungs- und Auffangklassen eine zusätzliche halbe Lehrerstelle bei einer Gruppengröße von 15 bis 18 SchülerInnen vorgesehen war. In den Vorbereitungsklassen passierte zudem auch wesentlich mehr als reine Sprachförderung.
Ist es tatsächlich ein Schritt zu mehr Integration, wenn aus diesen Vorbereitungsklassen mit gezielten Förderangeboten für die schrittweise Integration „Sprachfördergruppen“ werden? Nach dem neuen Erlass umfasst der Unterricht in der Sprachfördergruppe in der Regel zehn bis zwölf Wochenstunden. In der übrigen Zeit nehmen die SchülerInnen am stundenplangemäßen Unterricht ihrer Klasse teil.
Neue Erlasse als Sparmaßnahme?
Zu kritisieren ist auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung und die fehlende Beteiligung der Personalräte. Hinweise auf eine geplante Neufassung des Erlasses ohne nähere Erläuterungen im Vorfeld zeugen natürlich nicht von vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen
Ministerium und Hauptpersonalräten und ersetzen schon gar nicht ein Mitbestimmungsverfahren. Die GEW NRW ist der Auffassung, dass Mitbestimmungstatbestände berührt sind.
Um Fehlentwicklungen an Schulen zu verhindern – etwa die Ausgliederung von Vorbereitungsklassen in externe Schulgebäude –, müssen nicht bewährte Konzepte zur Ausnahme erklärt werden. Der Verdacht, dass es bei den neuen Erlassen letztlich um eine Einsparung von Ressourcen geht, ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen. Bereits im Nachtragshaushalt gab es zwar zusätzliche Stellen für die insgesamt gestiegene Zahl von SchülerInnen, aber keine Aufstockung der Stellen für Sprachförderung, die natürlich notwendig wäre, wenn weitere Vorbereitungsklassen gebildet werden müssen.
Das Schulministerium bereitet derzeit eine FAQ-Liste vor, mit der aufgeworfene Fragen zur neuen Erlasslage beantwortet werden sollen. Die Bildungsgewerkschaft bleibt am Ball – im Interesse der Kinder und Jugendlichen und der KollegInnen in den Schulen.
Dorothea Schäfer, Vorsitzende der GEW NRW
Foto: sör alex / photocase.de
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