Mehr Sozialpädagog*innen – die Richtung stimmt
Neue Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen
Ein neuer Erlass ermöglicht die Einstellung von 600 Sozialpädagog*innen an Grundschulen. Die GEW NRW begrüßt diesen notwendigen Schritt, befürchtet aber, dass nicht alle Stellen sofort besetzt werden.
Lange hat es gedauert, bis der Ankündigung der Ministerin von neuen Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase (SEP) endlich ein Erlass folgte, der Einstellungsvoraussetzungen und Tätigkeitsschwerpunkte festlegt. Die GEW NRW hat in den vergangenen sieben Monaten klar Position bezogen und begrüßt diesen ersten Schritt, der die Förderung der Kinder in der Schuleingangsphase stärkt und die Grundschulkolleg*innen in ihrer Arbeit unterstützt.
Heterogenität erfordert neue Stellen
Grundlage für die Arbeit der 593 Sozialpädagogischen Fachkräfte in der SEP war ein Erlass aus dem Jahr 2009, der nie veröffentlicht wurde und deshalb rechtlich seit Jahren nicht mehr gültig war. Angesichts der neuen Herausforderungen unter anderem durch Inklusion und Integration führte diese Situation zu Verunsicherungen besonders bei neu eingestellten Kolleg*innen und zu sehr unterschiedlichen Arbeitsbedingungen in den Schulen. Die 600 zusätzlichen Stellen werden in den Grundschulen dringend gebraucht, nicht nur wegen des Lehrkräftemangels, sondern vor allem wegen der zunehmenden Heterogenität der Lernanfänger*innen, die viel zusätzliche Förderung der individuellen Lernentwicklung im Unterricht benötigen. Auch wenn die neuen Kolleg*innen inklusiv arbeiten, sind sie kein Ersatz für die Sonderpädagog*innen, die in den Grundschulen für das Gemeinsame Lernen fehlen.
Der Lehrkräftemangel weckte Begehrlichkeiten – es gab Hinweise auf eine beabsichtigte Änderung der Arbeitszeit, des Einsatzes und der Aufgaben. Gerüchte und Ängste wurden durch übereilte Stellenausschreibungen ohne Rechtsgrundlage gefördert. Die GEW-NRW-Arbeitsgruppe der Sozialpädagogischen Fachkräfte in der SEP hat sich daran nicht beteiligt, sondern ihre Position in vielen Gesprächen im Ministerium und mit Schulpolitiker*innen deutlich gemacht: Arbeitszeit entsprechend der Pflichtstunden der Grundschullehrkräfte, Einsatz nur in der SEP zur Prävention und Inklusion, nicht als Ersatz für Sonderpädagog*innen, Hochschulausbildung sowie bessere Bezahlung.
Erlass bringt Klarheit und Orientierung
Der Erlass greift alle bisherigen Tätigkeitsschwerpunkte auf und ergänzt sie durch „Angebote zur Stärkungen der Selbstwirksamkeit, Konzentration und Leistungsbereitschaft“. Die Forderungen der GEW NRW bezüglich der Arbeitszeit und der Einstellungsvoraussetzungen werden umgesetzt und die Eingruppierung nach EG 10 festgelegt. Damit wird die Bedeutung der sozialpädagogischen Arbeit in der SEP gestärkt. Positiv ist auch die Absicht, die Stellen auf die Schulämter nicht nur nach Schüler*innenzahlen zu verteilen, sondern vor allem nach dem Sozialindex. Die neuen Stellen sind zwar kein Ersatz für die fehlenden Grundschullehrkräfte, die besonders an Schulen in sozialen Brennpunkten fehlen, sie können aber die schwierige Arbeit an den Schulen intensiv unterstützen.
Der lange Beratungsprozess führt aber zu großer Hektik vor den Sommerferien. Das Verfahren orientiert sich an dem Lehrkräfteeinstellungsverfahren: Ausschreibung, Bewerbung, Auswahlkommission der Schule, Prüfung der Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Entscheidung. Wichtige Unterschiede: Es gibt keine Ordnungsgruppen und verschiedene Berufsbezeichnungen. Es gibt aber auch eine Gemeinsamkeit: einen landesweiten Mangel an ausgebildeten Sozialpädagog*innen. Daher ist zu befürchten, dass nicht alle Stellen im ersten Anlauf besetzt werden können oder es zu Verschiebungen kommt, zum Beispiel durch
Bewerbungen aus der Offenen Ganztagsschule oder der Schulsozialarbeit. Die Arbeitsgruppe der GEW NRW wird die örtlichen Personalräte in dieser Phase unterstützen und die Kolleg*innen weiter informieren.
Rixa Borns
Mitglied im Leitungsteam der Fachgruppe Grundschule der GEW NRW
Foto: kemai / photocase.de
Sozialpädagogische Fachkräfte
Ziele der GEW NRW
- Einsatz der Sozialpädagogischen Fachkräfte nur an einer Schule
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gerade auch für neue Kolleg*innen
- Anpassung des Handlungsrahmens nach § 4 Ausbildungsordnung Grundschule
- Einstellung von Sozialpädagogischen Fach-kräften an jeder Grundschule mit einer Stelle pro Zug
- Verbesserung der Eingruppierung der Kolleg*innen
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