Sucht: Privatsache oder Führungsaufgabe?
Sucht und Schule
1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums alkoholabhängig, geschätzte 2,3 Millionen sind medikamentenabhängig. Rund 600.000 Menschen sind süchtig nach illegalen Drogen. Gut 500.000 Menschen sind spielsüchtig und schätzungsweise etwa 560.000 Menschen sind online-abhängig.
Die Statistik legt nahe: Sucht gibt es auch am Arbeitsplatz Schule. Suchtkranke Lehrkräfte brauchen zwei Dinge: eine klare Rückmeldung, dass suchtbedingtes Verhalten an der Schule nicht geduldet wird, und Unterstützung, um sich ihrer Suchterkrankung stellen und Heilung finden zu können. Hier ist die Schulleitung gefragt.
Leicht ist es für Schulleitungen nicht, das Problem durch eine aktive Bearbeitung offenzulegen. Denn stehen nicht häufig die Schulen besser da, die scheinbar keine Probleme haben? Ist es nicht schädlich fürs Image und die Anmeldezahlen, wenn bekannt wird, dass es suchtkranke Lehrkräfte an der Schule gibt? Es geht aber auch um Selbstschutz: Muss sich die Schulleitung neben all ihren Leitungsaufgaben auch noch um suchtkranke Lehrkräfte kümmern? Regeln sich diese Probleme nicht vielleicht von selbst? Und darf sie Lehrkräfte auf ein vermutetes Suchtverhalten ansprechen, wenn sie davon nur durch Gerüchte weiß? Schließlich erfährt die Schulleitung nicht selten als letzte von den Symptomen einer Suchterkrankung, weil auffällige Folgewirkungen kollegial aufgefangen und dadurch verdeckt werden.
Fürsorgepflicht: Orientierung geben und Unterstützung bieten
Bei aller Verunsicherung, die das Thema mit sich bringt: Sich um Suchterkrankungen zu kümmern oder nicht, steht der Schulleitung nicht frei. Als Folge der Fürsorgepflicht des öffentlichen Arbeitgebers muss sie sich kümmern und bei Bedarf rechtzeitig intervenieren. Dabei muss die Schulleitung ihre beiden Führungsrollen achtsam verbinden: In der Rolle der Orientierung schafft sie Klarheit und Verbindlichkeit. Sie setzt Grenzen, äußert Erwartungen an eine Verhaltensänderung und nennt die Konsequenzen, wenn die Lehrkraft ihr suchtbedingtes Verhalten nicht ändert. Hilfreich ist dafür, in Absprache mit der Schulaufsicht und dem Personalrat eine Interventionskette vorzusehen. Sie macht der betroffenen Lehrkraft deutlich, dass sie sich nicht auf Dauer durchmogeln kann, sondern sich ihrer Erkrankung stellen muss, wenn sie disziplinarische Folgen vermeiden will. In der Rolle der Unterstützung vermittelt die Schulleitung Beratung und signalisiert, dass die Schule bereit ist, die Folgen wie die Vertretung für die Dauer einer Entziehungskur zu tragen.
Zur guten Balance der beiden Führungsrollen gehört, betroffenen Kolleg*innen nicht die Verantwortung für ihr Handeln abzunehmen: Fürsorge heißt nicht, die Lehrperson vor den Konsequenzen ihres Suchtverhaltens zu schützen. Und Unterstützung darf nicht den Eindruck wecken, dass es für die Lehrkraft doch noch Auswege gibt, um ihr Suchtverhalten verdeckt weiterzuführen. Fürsorge heißt vielmehr, alles dafür zu tun, dass betroffene Lehrer*innen ihre gefährdete Dienstfähigkeit wiederherstellen können – und müssen!
Was Schulleitungen brauchen, um zu handeln
Schulleitungen müssen für den Umgang mit Suchterkrankungen nicht speziell geschult werden – eine gute Fortbildung zur (Personal-)Führung vorausgesetzt. Sie brauchen aber eine Handreichung zum Umgang mit Suchterkrankungen und ihnen muss medizinische und juristische Expertise zur Verfügung stehen, um im Einzelfall fachlich angemessen und rechtssicher eingreifen zu können. Sie brauchen zudem ein landesweites Konzept, das durch klare Absprachen zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Personalrat eine wirksame Intervention gewährleistet – zum Wohl der Schüler*innen, aber auch zum Wohl der betroffenen Lehrkräfte. Und Schulleitungen brauchen im Umgang mit suchtkranken Kolleg*innen eine klare und verbindliche Selbstinstruktion: Etwas tun statt wegschauen!
Adolf Bartz
Schulleiter a. D. des Couven Gymnasiums Aachen und Fortbildner für Schulleitungen
Flügelwesen /photocase.de
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