Schulleitung in Teilzeit: Rahmenbedingungen verbessern!

Leitungsaufgaben in Teilzeit

Vielen Müttern und Vätern im Schuldienst ermöglicht die Übernahme von Leitungsaufgaben in Teilzeit, berufliche Anforderungen sowie berufliches Fortkommen und Familie miteinander zu vereinbaren. Doch das fortschrittliche Konzept der Teilzeitschulleitung hat zugleich seine Schattenseiten, denn diese Aufgabenwahrnehmung führt oft zu erheblicher Selbstausbeutung. Der Ausschuss für Schulleitung der GEW NRW hat deshalb Maßnahmen erarbeitet, um bessere Rahmenbedingungen für dieses Beschäftigungsmodell zu schaffen.

Teilzeitbeschäftigung ist nach wie vor ein Frauenthema, denn Frauen übernehmen neben dem Beruf nicht nur die Kinderbetreuung, sondern zunehmend auch die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger. Zahlen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf von Dezember 2015 belegen dies: Der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten liegt in allen Schulformen bei deutlich über 70 Prozent, im Grund- und Förderschulbereich sogar bei über 90 Prozent (siehe Tabelle). Gleichzeitig liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf der Frauenanteil an Leitungsfunktionen in fast allen Schulformen unter der 50-Prozent-Marke, obwohl in allen Kollegien die Mehrheit der Beschäftigten weiblich ist. An Gymnasien beispielsweise sind knapp über 60 Prozent der Beschäftigten weiblich, doch in der Schulleitung spiegelt sich das Geschlechterverhältnis nicht wider: Dort sind weniger als 30 Prozent der Stellen von Frauen besetzt. An Berufskollegs und an Weiterbildungskollegs klaffen ähnlich große Lücken, besser sieht es nur an Grund-, Haupt- und Sekundarschulen aus (siehe Abbildung).

Theorie und Praxis klaffen auseinander

„Die Bezirksregierung Düsseldorf ist der Meinung, dass grundsätzlich alle Stellen in Teilzeit ausübbar sind“, heißt es im 7. Frauenförderplan der Bezirksregierung Düsseldorf von Juni 2016.  Doch die offensichtlichen Befunde führen zu einem eindeutigen Resümee: „Die Praxis zeigt, dass Leitungsämter in der Regel nicht in Teilzeit ausgeübt werden.“ Trotz der grundsätzlichen rechtlichen Möglichkeiten hält Leitungstätigkeit in Teilzeit offenbar immer besondere Hürden bereit. Denn ausweislich anderer Statistiken sind erste Beförderungsämter inzwischen für Teilzeitbeschäftigte und somit für die vielen Frauen, die immer noch den Großteil der Erziehungs- und Betreuungsarbeit leisten, zumeist diskriminierungsfrei erreichbar.
In der Praxis ist die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben durch Teilzeitbeschäftigte mit wesentlichen Benachteiligungen verbunden. In vielen Schulen gibt es inzwischen team-orientierte und kooperative Führung sowie an großen Systemen eine breite Geschäftsverteilung. Dennoch bleibt die abschließende Verantwortung für die Aufgabe der Leitung einer Schule in wesentlichen Bereichen unteilbar, denn die entscheidenden rechtlichen Dokumente im Bereich der Lebenszeitverbeamtung, der Beurteilung von Referendar*innen, finanzieller Entscheidungen und von Ordnungsmaßnahmen obliegen der formellen Leitung.
Zudem entsteht für die Beteiligten ein finanzieller Nachteil, der umgekehrt dem Land einen finanziellen Spareffekt beschert. Denn wenn eine Leitungsperson in einem höher besoldeten Amt nicht die volle Stundenzahl leistet, werden auch nur diese Stunden in der höheren Besoldung bezahlt. Übernehmen dann andere Personen Stunden aus der Leitungsanrechnung oder unterrichten die nicht ausgeschöpften Stunden, so wird dies geringer bezahlt.
Auf diese Weise müssen alle beteiligten Personen unangemessen hohe Arbeitsleistungen erbringen, wodurch insbesondere Frauen in Leitungspositionen benachteiligt werden. Die durch Delegation oder die Vergabe von Anrechnungen an der Leitung beteiligten Personen sind zusätzlich benachteiligt, da sie keine ihren Aufgaben angemessene Besoldung erhalten. Hier bedarf es einer Korrektur hin zu mehr Gerechtigkeit.
Besonders brisant wird dieses Thema in Ansehung der Tatsache, dass zunehmend mehr Schulleitungen unbesetzt bleiben. Die größten Schwierigkeiten ergeben sich – vermutlich auch wegen des besonders hohen Frauenanteils – an den Grundschulen, aber auch in den anderen Systemen ist es je nach Schulform und Region nicht leicht, qualifizierte Personen zu finden.

Leitung in Teilzeit attraktiver machen

Zwar haben die Maßnahmen der vergangenen Jahre – höhere Anrechnungen bei der Leitungszeit und die Besoldungserhöhung für Grundschulleitungen – schon positive Anreize gesetzt. Doch der Ausschuss für Schulleitung der GEW NRW hat weitere Maßnahmen erarbeitet,  die zusätzliche Effekte erzielen können:

  • Über Art und Umfang der Teilzeitbeschäftigung entscheiden die Antragsteller*innen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nach ihren persönlichen Bedürfnissen.
  • Auf Basis des schulischen Geschäftsverteilungsplans übernehmen andere Schulleitungspersonen oder andere Kolleg*innen die Aufgaben, die durch die Leitungsperson zeitlich nicht erfüllt werden können.
  • Die Anrechnungsstunden für Schulleitungsaufgaben werden in angemessener Weise auf alle Personen verteilt, die diese Aufgaben wahrnehmen.
  • Die Personen, die Leitungsaufgaben wahrnehmen, erhalten – bezogen auf die von ihnen rechnerisch geleisteten Stunden – eine Zulage, die dem Besoldungsmehrwert der übernommenen Leitungsaufgabe entspricht.

Stephan Mertens
Mitglied im Leitungsteam des Ausschusses für Schulleitung der GEW NRW

Fotos: David-W-, haalex / photocase.de

 

Ein Erfolg der GEW NRW

Schulleiter*innen-Bezahlung verbessert

Mit dem Gesetz unter anderem zur Verbesserung der Bezahlung von Schulleiter*innen an Grund- und Hauptschulen vom 7. April 2017 werden diese nun endlich in Besoldungsgruppe A 14 eingruppiert. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2017. Jahrelange Bemühungen der GEW NRW wurden damit endlich von einem (Teil-)Erfolg gekrönt. Auch die tarifbeschäftigten Schulleitungen profitieren, denn auch für sie bedeutet dies einen Gehaltszuwachs: Ihre Bezahlung erfolgt nun nach Entgeltgruppe (EG) 14 statt 13.
Die Landesregierung hat damit der Gesetzesbegründung zufolge eine neue Ämterbewertung vorgenommen. Damit handelt es sich nicht um eine  Beförderung, die negative Folgen für Einstufung und die Anerkennung der Dienstzeit in diesem Amt haben könnte. Die von der GEW NRW gewünschte rechtliche Klarstellung dazu durch das Schulministerium steht noch aus. Bis Juli 2017 soll die Neubewertung mit Nachzahlung und Änderungsvertrag für angestellte Schulleitungen vollzogen sein.
Die Forderung des DGB NRW und der GEW NRW, auch die Besoldung der stellvertretenden Schulleiter*innen auf A 13 beziehungsweise EG 13 zu erhöhen, wurde leider nicht vollzogen. Diese Forderung bleibt auch gegenüber der neuen Landesregierung bestehen.
Mehr Infos unter www.gew-nrw.de/online-archiv (Webcode: 235674)

Joyce Abebrese
Referentin für Tarifpolitik der GEW NRW

Ute Lorenz
Referentin für Beamt*innenpolitik der GEW NRW

0 Comments
Kommentieren
Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Kommentare (0)

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
24
Ihre Meinung? Jetzt kommentieren