Kommunikation und Durchsetzung sind gefragt!

Die eigene Rolle als Lehrerrat stärken

Wie wird der Lehrerrat wahrgenommen? Als Sprachrohr für andere, als Kummerkasten des Kollegiums? Begegnet die Schulleitung dem Lehrerrat mit Misstrauen oder Vertrauen? Wie der Alltag eines Lehrerratsmitgliedes aussieht, hängt nicht unwesentlich davon ab, wie der Lehrerrat seine eigene Rolle ausfüllt, nach außen darstellt und von seinen anderen Rollen in der Schule trennt. Diese und andere Themen beschäftigten die rund 600 Teilnehmer*innen auf dem Lehrerrätekongress der GEW NRW
am 15. März 2016 in Essen.

Der souveräne Lehrerrat kennt seine Rechte und traut sich zu, Grenzen zu setzen, auch wenn die Versuchung groß ist, sich für alles zuständig zu fühlen. Es ist sehr hilfreich, die eingehenden Anfragen zunächst zu kategorisieren. Was ist eine Pflichtaufgabe, was nur aufgedrängt? Welche Dinge eilen und welche haben noch Zeit? Wird dem Lehrerrat eine Mehrarbeitsmaßnahme zur Zustimmung vorgelegt, so handelt es sich um eine Pflichtaufgabe, die er im Rahmen der gesetzlichen Fristen erledigen muss. Bittet aber die Schulleitung den Lehrerrat, den Eltern die Gründe für den Streik der Kolleg*innen zu erklären, so handelt es sich um eine aufgedrängte Aufgabe. Der Lehrerrat nimmt solche Aufgaben nur an, wenn er sie selbst für bedeutsam hält und im Interesse der Sache tätig werden möchte.

Schwerpunkte definieren und Lehrerkonferenz nutzen

Neben beteiligungspflichtigen Maßnahmen gibt es für Lehrerrät*innen ein weites Feld von Aufgaben, in dem sie nach eigenem Ermessen tätig werden können. Der Lehrerrat berät die Schulleitung in Angelegenheiten der pädagogischen Mitarbeiter*innen im Dienste des Landes NRW. Er filtert aus den Anfragen der Kolleg*innen die für die jeweilige Schule relevanten Problemfelder heraus und definiert seine Schwerpunkte selbst. Der Lehrerrat agiert dabei wie alle Mitwirkungsgremien der Schule weisungsunabhängig. Natürlich unterliegt er einer Berichtspflicht gegenüber dem Kollegium, das ihn gewählt hat. Bewährt hat sich der wiederkehrende Tagesordnungspunkt „Infos des Lehrrats“ bei jeder Lehrerkonferenz.

Bezieht sich der Lehrerrat in seiner Arbeit intensiv auf die Lehrerkonferenz, so kann er seine Position stärken und dazu beitragen, dass die Lehrerkonferenz ihre eigenen Rechte qualifiziert wahrnimmt. Haben sich beispielsweise Teilzeitkräfte beim Lehrerrat über den zu hohen Umfang ihrer außerunterrichtlichen Verpflichtungen beschwert, kann der Lehrerrat in der Lehrerkonferenz anregen, dass ein Teilzeitkonzept erarbeitet wird und gegebenenfalls bereits Eckpunkte dafür benennen. Durchsetzungschancen lassen sich erhöhen, indem weitere Unterstützer*innen gesucht werden. Beim Thema Teilzeit sind dies die Ansprechpartner*innen für Gleichstellungsfragen. Gemeinsam lässt sich häufig mehr erreichen.

Kommunikation und Durchsetzung sind gefragt!
Kommunikation und Durchsetzung sind gefragt!

Vereinbarungen treffen und Arbeitszeit eingrenzen

Ein starker Lehrerrat sorgt selbstverständlich für seine eigenen Arbeitsbedingungen. Der Lehrerrat trifft sich nicht am Küchentisch, seine Akten stehen nicht im häuslichen Arbeitszimmer. Die notwendigen Arbeitsmittel müssen dem Lehrerrat in der Schule zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört die Nutzung eines ruhigen Besprechungsraumes ebenso wie eine angemessene Freistellung, die die Kontinuität der Arbeit sichert.
Nicht selten kommt es vor, dass die Schulleitung ein Mitglied des Lehrerrats kurzfristig um ein Gespräch bittet. In solchen Situationen sollten sich Einzelne nicht zu Stellungnahmen hinreißen lassen, da sich der gesamte Lehrerrat als Gremium berät und Entscheidungen gemeinsam trifft. Wer als Lehrerrat klar und vorhersehbar agiert, verschafft sich Respekt. Grundsätzliche Vereinbarungen oder Geschäftsordnungen zwischen Schulleitung und Lehrerrat tragen dazu bei, die Rollen zu klären und das Konfliktpotenzial zu verringern. In solchen Vereinbarungen können beispielsweise die beteiligungspflichtigen Aufgaben benannt und jährlich wiederkehrende Abläufe sowie über das gesetzliche Maß hinausgehende Treffen zwischen Schulleitung und Lehrerrat vereinbart werden. Der Lehrerrat sollte sich Gedanken zum Ort gemeinschaftlicher Besprechungen und zu deren Ablauf machen, da Räume und Arrangements das Verhandlungsergebnis beeinflussen. Wo sind die Chancen für eine Verhandlung auf Augenhöhe eher gegeben – in einem regelmäßig vom Lehrerrat genutzten Raum oder im Büro der Schulleitung?
Gegenüber dem Kollegium präsentiert der Lehrerrat seine Arbeit und definiert Zeit und Ort seiner Tätigkeit, beispielsweise über Sprechzeiten, Postfächer oder eine eigene Mailadresse. Die Mitglieder des Lehrerrats haben ein Recht auf eine Begrenzung ihrer Arbeitszeit und müssen nicht jederzeit zur Verfügung stehen. Das gilt auch für kleine Systeme, in denen die Grenzen zwischen dienstlichem und privatem Handeln schneller verwischen und Lehrerratsmitglieder oftmals verschiedene Rollen innehaben. Kritisch reflektiert werden sollte beispielsweise die Frage, inwieweit es möglich ist, die Mitarbeit in der Steuergruppe und im Lehrerrat miteinander zu vereinbaren.

Kommunikation und Durchsetzung sind gefragt!
Kommunikation und Durchsetzung sind gefragt!

Gelingende Kommunikation gestalten

Lehrerrat und Schulleitung arbeiten zum Wohl der Schule und des Kollegiums vertrauensvoll und mit dem ernsthaften Willen einer Einigung zusammen. In Anbetracht der einander gegen-überstehenden Rollen werden sich Konflikte dennoch nicht vermeiden lassen. Wichtig ist deshalb, sachliche Anliegen und die Beziehungsebene zu trennen und Rollenklarheit herzustellen. Der Lehrerrat sollte sich nicht auf die vorgetragenen Positionen der Schulleitung fixieren, sondern durch Nachfragen versuchen, die dahinterliegenden Interessen herauszufinden. Vielleicht gibt es Anknüpfungspunkte für Lösungen, die für beide Seiten einen Gewinn darstellen.
Konflikte konstruktiv anzusprechen ist zielführend, aber sicher nicht einfach. Für den Lehrerrat ist es daher von Vorteil, sich auf konfliktträchtige Gespräche gemeinsam vorzubereiten. Dazu gehört es, die eigenen Interessen klar zu definieren, Optionen zu entwickeln und zu überlegen, wo Zugeständnisse möglich sind.

Feedback geben und gegenseitige Wertschätzung zeigen

Die Qualität der Beziehungen sollte bereits bei der Vorbereitung mit bedacht werden. Der Kommunikationswissenschaftler Prof. Dr. Friedemann Schulz von Thun spricht von einer Überbetonung des Sachaspekts im Arbeitsleben. Probleme der Selbstdarstellung und Beziehungsgestaltung „gehen in den Untergrund, führen ein unterschwelliges, heimliches Leben, indem sie sich im Leib des trojanischen Pferdes der Sachlichkeit verstecken“. Die Frage, welche Botschaft eine Aussage auf der Beziehungs- oder Selbstoffenbarungsebene enthält, ist keineswegs trivial. Wehrt die Schulleitung einen Antrag des Lehrerrats aus Gründen der Selbstüberlastung ab, so ist es etwas ganz anderes, als wenn dies aufgrund einer generell ablehnenden Haltung gegenüber dem Lehrerrat geschieht.
Nicht immer ist eine formale Aufarbeitung  von Beziehungsstörungen nötig. Hilfreich sind Feedback-Techniken, mit denen die eigene Wahrnehmung ohne Anklage zurückgespiegelt werden kann. Auch Signale der gegenseitigen Wertschätzung können die Beziehungsebene entspannen. Wenn eine Einigung gar nicht zustande kommt, kann sich der Lehrerrat jederzeit an den zuständigen Personalrat wenden. Dieser kann zum Beispiel beteiligungspflichtige Angelegenheiten auf der nächsthöheren Ebene mit der Schulaufsicht weiterverhandeln.
Wer regelmäßig an Lehrerratsschulungen teilnimmt und sich mit anderen Lehrerrät*innen über die Arbeit austauscht, gewinnt an Sicherheit und Selbstvertrauen. Die GEW NRW bietet in allen Regierungsbezirken neben der Basisqualifizierung acht Vertiefungsfortbildungen für Lehrerrät*innen an. 

Susanne Huppke
Referentin in der Lehrerrätefortbildung

Fotos: B. Butzke

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