SHK-Räte: Blick für Rechte der Beschäftigten schärfen
SHK-Räte an Hochschulen etabliert
Aus gewerkschaftlicher Sicht sind Vertreter*innen für die Belange der studentischen Beschäftigten ein Fortschritt. Die studentischen Hilfskräfte (SHK) bekommen damit ein Werkzeug an die Hand, das Mitbestimmung an der Hochschule, Organisation der Studierenden und arbeitsrechtliche Emanzipation ermöglicht.
Die Verwaltungen der Hochschulen sind gegenüber den Vertreter*innen für die Belange der studentischen Beschäftigten, den SHK-Räten, zur Auskunft verpflichtet. Dadurch können die SHK-Räte einen Einblick in die inneren Strukturen der Hochschulen nehmen und Missstände aufdecken. Außerdem bieten die SHK-Räte eine Chance, oftmals allein agierende studentische Beschäftigte zusammenzubringen und zu organisieren. Eine arbeitsrechtliche Emanzipation der studentischen Beschäftigten durch die SHK-Räte kann zudem zu einer erhöhten Bereitschaft beitragen, sich in zukünftigen Beschäftigungsverhältnissen gegen prekäre Bedingungen zur Wehr zu setzen.
Studentische Hilfsstellen locken eher gut situierte Studierende
Gerade in den ersten Semestern werden die Lehrveranstaltungen oft durch Tutorien flankiert, die in der Regel von studentischen Beschäftigten abgehalten werden. Diese knapp 29.000 studentischen Hilfskräfte haben in vielen Fällen nur sehr geringe Arbeitszeiten von fünf Stunden pro Woche. Sie sind teilweise nur für die vier Monate der Vorlesungszeit beschäftigt und ihr Arbeitsalltag ist geprägt von einer Aneinanderreihung befristeter Verträge. Außerdem gibt es weder eine ordentliche Personalvertretung, um die Missstände anzuprangern, geschweige denn zu verbieten, noch ist die Bezahlung tariflich verankert.
Als Folge dieser prekären Beschäftigungsverhältnisse bewerben sich eher Studierende als Hilfskräfte, die das Einkommen nicht unbedingt zum Lebensunterhalt brauchen und finanziell abgesichert sind, beispielsweise durch die Familie. Ihnen eröffnen sich im Verlauf einer studentischen Beschäftigung an einer Hochschule durch engere Kontakte zu Professor*innen und durch Vertrautheit mit dem Arbeitsfeld öfter Wege in die Wissenschaft. Somit haben die prekären Beschäftigungsverhältnisse für Studierende eine sozial selektive Funktion, die bis in die Wissenschaft reicht. Eine Reproduktion von sozialen Strukturen wird unterstützt.
SHK-Räte sind im Handeln eingeschränkt, können aber Bewusstsein schärfen
Deshalb setzt sich der Landesausschuss der Studentinnen und Studenten (LASS) der GEW NRW schon lange für eine Personalvertretung und eine tarifliche Eingruppierung für studentische Beschäftigte ein. Die Bemühungen trugen erste Früchte, als im Hochschulzukunftsgesetz aus dem Jahr 2014 die Einsetzung von SHK-Räten festgeschrieben wurde. Diese sollen darauf achten, dass bei der Einstellung und Beschäftigung studentischer Hilfskräfte geltendes Recht gewahrt wird. Dazu hat die GEW NRW im März erstmalig eine Schulung angeboten, weitere werden folgen, um viele SHK-Räte mit diesem Wissen auszustatten. Den Beschäftigten sind grundlegende Arbeitnehmer*innenrechte, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, oft nicht bekannt. Im Falle einer Beanstandung können die SHK-Räte dafür sorgen, dass Maßnahmen aufgeschoben und ein Verständigungsprozess in Gang gesetzt werden muss. Erfolgt keine Lösung, ist das Rektorat zu beteiligen. Darin liegt jedoch ein Problem, denn das Rektorat stellt keine neutrale Vermittlungsposition dar, sondern ist zugleich Arbeitgeber der Beschäftigten. Inwieweit sich diese Konstellation positiv auf eine arbeitnehmerfreundliche Lösung auswirkt, ist fraglich.
SHK-Räte sind also keine richtigen Personalvertretungen nach dem Personalvertretungsgesetz. Dennoch können SHK-Räte bewirken, dass sich studentische Beschäftigte endlich als Arbeitnehmer*innen mit Rechten verstehen und auch Wege sehen, diese durchzusetzen. Aus diesem Grund ist es notwendig, die SHK-Räte mit Wissen, Beratung und Schulungen zu unterstützen, um das Bewusstsein und den Blick für Arbeitnehmer*innenrechte zu schärfen.
Marvin Weißmann
Mitglied des Sprecher*innenteams des Landesausschusses der Studentinnen und Studenten (LASS) der GEW NRW
Foto: goegi. / photocase.de
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