JA 13-Musterklagen: „Ich möchte anderen Mut machen!“

Klagen für eine gerechte Bezahlung

In einem Musterverfahren klagen Lehrer*innen mit Unterstützung des GEW-Rechtsschutzes gegen die verfassungswidrige Besoldungspraxis in NRW. Wie es sich anfühlt, stellvertretend für viele Kolleg*innen vor Gericht zu kämpfen und für wen das Urteil überhaupt relevant ist, erklären Ute Lorenz, Referentin für Beamt*innenrecht der GEW NRW, und ein*e Kläger*in im Interview.

nds: Was hat Sie dazu bewegt, für eine bessere Bezahlung zu klagen?

Kläger*in*: Ich habe nicht lange überlegt, denn ich finde, wir Grundschullehrer*innen arbeiten hart für unser Geld. Wir haben höhere Stundenzahlen und weniger Entlastungsstunden als andere Schulformen, immer umfangreichere Aufgaben und immer mehr außerschulische Termine, verdienen jedoch weniger. Wenn wir mehr junge Menschen motivieren wollen, diesen anspruchsvollen und tollen Job zu machen, müssen wir ihnen ein angemessenes Gehalt bieten. Ansonsten ist es kein Wunder, dass sich immer mehr Student*innen für andere Schulformen entscheiden. Warum ein gleichwertiges Studium absolvieren und gleichwertige Arbeit leisten, aber an der Grundschule weniger verdienen?

Die Forderung nach A 13 Z für alle Lehrkräfte gibt es schon länger. Warum sind die Fälle erst jetzt vor Gericht?  

Ute Lorenz: Die Klagen können erst eingereicht werden, wenn das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen einen Widerspruchsbescheid erlassen hat. Wir haben die Musterverfahren mit dem NRW-Finanzministerium abgestimmt, damit nicht alle Betroffenen, die Widerspruch eingelegt haben, einen Bescheid erhalten und wir dann für alle Klage einreichen müssen. Für diese Abstimmung hat sich das Ministerium sehr viel Zeit gelassen. Auf massiven Druck der GEW NRW hin wurden im Herbst 2018 zunächst in zwei Verfahren die Widerspruchsbescheide erlassen.

Wie stehen die Chancen, den Prozess stellvertretend für die Grundschulkolleg*innen am Ende zu gewinnen?

Ute Lorenz: Sehr gut! Es sind ausgesuchte Fälle, bei denen nach Auffassung unseres Gutachters Prof. Dr. Ralf Brinktrine verfassungswidrig besoldet wird. Die Lehrkräfte sind nach dem neuen Lehrerausbildungsgesetz (LABG) von 2009 ausgebildet worden, haben also sowohl einen Masterabschluss als auch das zweite Staatsexamen. Die im LABG geforderte gleichlange,  wissenschaftliche  Ausbildung  mit  sechssemestrigem Bachelor- und viersemestrigem Masterstudium sowie einem anschließenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst – unabhängig vom jeweiligen Lehramt  –  gebietet dem Gesetzgeber,  alle Lehrkräfte in das zweite  Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 einzustellen.
Die Lehrer*innen müssen nun gleichbehandelt werden wie Lehrkräfte an Gymnasien. Daher sehen wir gute Chancen auf ein positives Urteil.

Für welche Lehrkräfte wäre die gerichtliche Entscheidung relevant?

Ute Lorenz: Die Musterverfahren sind nicht nur für die beiden Kläger*innen wichtig, sondern auch für alle, die mit der neuen Lehrer*innenausbildung in Grundschule, Sekundarstufe I oder als Sonderpädagog*innen tätig sind. Aufgrund des Tarifvertrags würde das Urteil auch direkte Auswirkungen auf die Angestellten haben. Die Bezahlung für Beschäftigte mit der alten Ausbildung ebenfalls anzupassen, ist nach Ansicht der GEW NRW nur folgerichtig. So haben es andere Länder bereits vorgemacht. Notfalls würde die GEW NRW aber auch entsprechend der Musterschreiben klagen und eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen.

Und wie fühlt es sich für Sie als Kläger*in an, für eine faire Bezahlung von Grundschullehrer*innen zu kämpfen?

Kläger*in: Es fühlt sich gut an, schließlich kämpfe ich für eine wichtige Sache. Allerdings ist es auch merkwürdig, weil ich dachte, dass mehr Kolleg*innen mitziehen. Ich tue das nicht nur für mich, sondern auch für meine Kolleg*innen und möchte allen anderen Mut machen, für eine gerechte Bezahlung zu kämpfen!


Die Fragen stellte Jessica Küppers.
*Kläger*in möchte anonym bleiben.

Foto: alexat25 / photocase.de

0 Comments
Kommentieren
Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Kommentare (0)

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
24
Ihre Meinung? Jetzt kommentieren