Schule braucht multiprofessionelle Teams

Neustrukturierung der Schulsozialarbeit

Im nordrhein-westfälischen Landtag gibt die SPD einen Impuls zur Neustrukturierung der Schulsozialarbeit. Mit ihrem Antrag fordert sie nicht nur, Finanzierungssysteme und Verantwortlichkeiten zu regeln, sondern auch einheitliche Qualitätsstandards, einen verbindlichen Betreuungsschlüssel und die Klärung der Fach- und Dienstaufsicht. Was meint die GEW NRW dazu?

Die Expertise der GEW NRW war am 21. November 2018 gefragt, als im Landtag NRW die Anhörung zum SPD-Antrag „Neustrukturierung der Schulsozialarbeit“ stattfand. In einer Stellungnahme formulierte die Bildungsgewerkschaft ihre fachliche Meinung dazu, wie die Zukunft der Sozialarbeiter*innen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen gestaltet werden muss.

Schulsozialarbeiter*innen müssen flächendeckend Landesbeschäftigte sein

Es gibt zu viele und zu unterschiedliche Finanzierungsmodelle: Schulsozialarbeiter*innen können Landesbeschäftigte oder kommunale Beschäftige sein. Sie können aber auch über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert sein. Die Beschäftigten erledigen alle den gleichen Job mit ähnlichen Aufgaben und identisch hoher Verantwortung. Jedoch arbeiten sie unter ganz unterschiedlichen Bedingungen und werden ungleich bezahlt.
Professionelle Sozialarbeit braucht eine sichere finanzielle Grundlage und gute Arbeitsbedingungen! Dazu zählt insbesondere ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die bisher befristet Beschäftigten müssen daher in Dauerarbeitsverhältnisse überführt werden, meint die GEW NRW. Sie fordert für alle Schulsozialarbeiter*innen eine Beschäftigung beim Land und die dauerhafte Bereitstellung der dafür nötigen Mittel. Weder Projektmittel für einige Jahre noch Matching-Verfahren sind geeignet, die Schulsozialarbeit insgesamt zu sichern.
Bei der Anhörung Ende November gab es durchaus Zustimmung zur Forderung nach unbefristeter Beschäftigung der Schulsozialarbeiter*innen beim Land NRW. Auch der logische Schritt dahin, Schulsozialarbeit im Schulbereich zu verorten, wurde unterstützt. Wie ernsthaft das verständnisvolle Nicken der anwesenden Politiker*innen letztendlich ist, bleibt abzuwarten. Denn in der Forderung steckt ja auch, dass die Finanzierung vom Land gesichert werden müsse.

Betreuungsschlüssel muss sich am schulscharfen Sozialindex orientieren

Damit gleichwertige Arbeitsbedingungen und einheitliche Qualitätsstandards überhaupt zustande kommen können, fordert die GEW NRW die Zuordnung der Schulsozialarbeit zum Bereich Schule. Und dabei ist eine Fachaufsicht aus dem Bereich der sozialen Berufe sinnvoll und wichtig.
Schulsozialarbeit sollte an allen Schulformen verankert sein mit einem Betreuungsschlüssel, der sich an einem schulscharfen Sozialindex orientiert – ohne Anrechnung auf die Lehrer*innenstellen. Denn: Sozialarbeiter*innen ersetzen keine Lehrkräfte. Sie arbeiten in einem eigenständigen Bereich, der gleichwertig ist und auch so behandelt werden sollte. Dazu gehört auch eine ausreichende Arbeitsplatzausstattung.

Faire Bezahlung in der Schulsozialarbeit

Ein zentraler Punkt für die Bildungsgewerkschaft ist die Bezahlung der Fachkräfte, die sich an den Anforderungen und der Berufserfahrung orientieren muss! Die GEW NRW fordert, Schulsozialarbeiter*innen mindestens in EG 11 des Tarifvertrags der Länder zu bezahlen – bisher sind sie zunächst in EG 10 eingestuft. Und ein Bewährungsaufstieg muss möglich sein, da in vielen Bereichen eine besondere Schwere der Tätigkeit vorliegt. Und warum sollten Schulsozialarbeiter*innen nicht auch Schulleitungsfunktionen übernehmen können?
Tariffragen werden in Tarifverhandlungen geklärt und die GEW NRW hat die Forderung nach EG 11 in den Katalog für die Verhandlungen im Frühjahr 2019 aufgenommen. In der Anhörung wurde diese nur zur Kenntnis genommen.

Gute Möglichkeiten schaffen für Beförderung und Versetzung

Auf der Liste der Forderungen stehen außerdem Beförderungsstellen beziehungsweise Abordnungen in andere Arbeitsfelder, damit sich multiprofessionelle Teams auf allen Ebenen widerspiegeln. Für Versetzungen schlägt die GEW NRW ein internes Ausschreibungsverfahren vor für die beim Land angestellten Kolleg*innen in der Schulsozialarbeit, das vor dem öffentlichen Einstellungsverfahren erfolgen muss. Berufliche und/oder örtliche Veränderung muss für die Beschäftigten einfacher als bisher möglich sein.
Die SPD-Fraktion hat mit ihrem Antrag den Anstoß gegeben. Die GEW NRW hat in der Beratung konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt! Das Thema ist auf der politischen Agenda und es ist davon auszugehen, dass es im Frühjahr 2019 zum Abschluss der Beratungen kommen wird.


Christiane Pape
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit der GEW NRW (in Vertretung)

Foto: iStock.com / scyther5

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