Hochschulfinanizierung: Wie geht‘s weiter?

Was kommt nach dem Hochschulpakt?

In zwei Jahren läuft der Hochschulpakt aus, mit dem Bund und Länder seit 2007 zusätzliche Studienplätze finanzieren. Dafür stellen sie insgesamt 38,5 Milliarden Euro bereit. Und danach? Mit dem Budenheimer Memorandum fordert die GEW: Ein neuer Hochschulpakt muss her!

Die Bilanz des Hochschulpakts 2020 ist mager. Er konnte unter anderem weder die Kosten für zusätzliche Studienplätze decken, noch zu einer Verbesserung der Betreuungsrelation beitragen. Positive Effekte auf die Eindämmung der Befristungspraxis blieben aus, stattdessen stieg die Zahl der befristet Beschäftigten und auch die der sogenannten Hochdeputatslehrkräfte. Ein neuer Hochschulpakt würde einen wichtigen Beitrag zum Hochschulausbau und zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium leisten, sagt die GEW. Darüber hinaus fordert die Bildungsgewerkschaft ein Finanzierungssystem aus einem Guss und auf Landesebene die Sicherstellung einer verlässlichen Grundfinanzierung der Hochschulen.

Hochschulfinanzierung in NRW bleibt hinter dem Bedarf zurück

Im Entwurf des nordrhein-westfälischen Haushaltsgesetzes 2019 ist der Etat des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) NRW – der Einzelplan 06 – mit über neun Milliarden Euro ausgewiesen und damit der zweitgrößte Haushalt aller Ressorts der Landesregierung. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Aufwendungen für den Einzelplan 06 um 5,6 Prozent und damit stärker als der gesamte Landeshaushalt, der ein Plus von 3,5 Prozent verzeichnet. Für die Hochschulen sollen insgesamt 326 Millionen Euro mehr ausgegeben werden. Zum Jahresende soll der Haushalt stehen.
Was in Relation zur Gesamtentwicklung der Landesfinanzen wie ein großartiger Mittelaufwuchs klingt, bleibt gemessen an den Erfordernissen und Notwendigkeiten der Hochschulentwicklung bescheiden. Es ist gut, wenn in der Planung Besoldungs- und Tariferhöhungen berücksichtigt werden, wenn Digitalisierungsvorhaben an den Hochschulen mit 50 Millionen Euro gefördert werden, wenn die Forschungsförderung um 34,9 und die Mittel des Hochschulbaukonsolidierungsprogramms um 34,5 Millionen Euro erhöht werden und auch die Mittel für Ausbildungskapazitäten für das Lehramt Sonderpädagogik um knapp 1,9 Millionen Euro steigen. Auch der fixierte Landesanteil des Hochschulpakts sowie die durch die rot-grüne Vorgängerregierung in der „Hochschulvereinbarung NRW 2021“ verstetigten Mittel und der Landesanteil an der Exzellenzinitiative schlagen deutlich zu Buche.
Reicht das aber aus, damit die Hochschulen in NRW zusätzliche und verlässliche Beschäftigungsverhältnisse schaffen können? „Für eine Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den Hochschulen des Landes sind zusätzliche Ressourcen unerlässlich.“ Gilt dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP noch?

Der reale Anteil zusätzlicher Mittel sinkt kontinuierlich

Der DGB NRW äußert sich skeptisch zum Haushaltsgesetzentwurf der Landesregierung: „Es steht zu befürchten, dass die erfreulichen Mittelaufwüchse des vorgelegten Haushaltsentwurfs nicht ausreichen werden, um die Betreuungsrelation und die Arbeitsbedingungen im notwendigen Umfang zu verbessern.“
Fürwahr: Im bundesweiten Vergleich ist die Betreuungsrelation von Studierenden zu Hochschullehrenden in NRW seit ehedem relativ schlecht. Sie ist auch im Bundesdurchschnitt mit 1: 60 im internationalen Vergleich schlecht und zeigt das Dilemma: Die Zahl der Studierenden an den 70 nordhein-westfälischen Hochschulen hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch erhöht und liegt mit 772.300 Studierenden auf einem noch Jahre währenden Hochplateau. Hier rächt sich, dass die Qualitätsverbesserungsmittel nicht dynamisiert wurden, sodass ihr realer Anteil an der Hochschulfinanzierung beständig sinkt.

GEW fordert Finanzierung mit Weitsicht

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) hat Mitte November 2018 zentrale Weichenstellungen für die Zukunft der Hochschulfinanzierung vorgenommen, doch der große Wurf blieb aus: Bund und Länder einigten sich auf vier Förderpakete, darunter die Förderung von Personal an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen und die Förderung von Forschung und Entwicklung ebendort. Das Programm im Umfang von 430 Millionen Euro sieht Schwerpunktprofessuren, kooperative Promotionen, Tandemprogramme und Kooperationsplattformen vor. Gefordert waren ursprünglich sogar 600 Millionen Euro. Das bereits existierende Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung an den Fachhochschulen soll auf jährlich 60 Millionen Euro aufgestockt werden. Ein großer Erfolg für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen und ein längst überfälliger Schritt, ihren Bedeutungszuwachs auch endlich mit Ressourcen zu unterfüttern.
Die GEW begrüßt das neue Programm, doch es greift zu kurz. „Das Programm unterstützt die Fachhochschulen nur bei der Finanzierung zusätzlicher Professuren. Wir brauchen darüber hinaus wirksame Impulse, um berechenbare Karrierewege zu schaffen und die Beschäftigungsbedingungen an Fachhochschulen zu verbessern“, kritisiert Andreas Keller, Hochschulexperte und stellvertretender Vorsitzender der GEW. „Dazu gehören Tenure-Track-Professuren wie an Universitäten, aber auch der Auf- und Ausbau des akademischen Mittelbaus der Fachhochschulen.“
In der Finanzierungsdebatte bleibt die GEW am Ball und sucht den Schulterschluss mit der  Hochschulrektorenkonferenz. „Die GEW unterstützt die HRK in ihrer Forderung nach einer dynamischen Finanzierungskomponente des Hochschulpakts, die nicht nur die künftige Preis- und Tarifentwicklung absichert, sondern auch die Betreuungsrelationen verbessert“, erklärt Andreas Keller. „Rektorinnen und Rektoren, Studierende und Hochschulbeschäftigte sollten ihre Kräfte bündeln und sich gemeinsam für eine auskömmliche Finanzierung sowie gute Studien- und Arbeitsbedingungen stark machen.“


Berthold Paschert
Hochschulreferent und Pressesprecher der GEW NRW

Foto: MichaelJBerlin / photocase.de

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