Landesregierung verstärkt ihr Engagement

Finanzierung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung

Die Herausforderungen für die Weiterbildung sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Diversität, Integration, Inklusion, Prävention und Demokratiefähigkeit erfordern lebensbegleitende Weiterbildung für möglichst viele Menschen und damit die Gestaltungskraft der 131 Volkshochschulen und der 330 Einrichtungen in anderer Trägerschaft. Um ihren Aufgaben auch zukünftig gerecht werden zu können, brauchen Weiterbildungseinrichtungen eine angemessene und anforderungsorientierte Ausstattung.

Mit der Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushalts 2016 und den Kabinettsbeschlüssen zum Haushalt 2017 gibt die nordrhein-westfälische Landesregierung erste, längst überfällige Signale, diese geradezu trivial anmutenden Erkenntnisse verstanden zu haben und in Politik umzusetzen.

Die Grenzen des Machbaren sind erreicht

Zum Hintergrund: Die Zuschüsse über das Weiterbildungsgesetz wurden seit 1984 – trotz regelmäßiger Kostensteigerungen in den Einrichtungen – über 30 Jahre nicht erhöht. Im Gegenteil, die Kürzungen aus 2004 und 2006 wurden im Jahr 2011 nur zum Teil zurückgenommen. Real bedeutete das bis zum Herbst dieses Jahres eine um 15 Prozent reduzierte Regelförderung der Weiterbildung gegenüber dem Jahr 2000. Berücksichtigt man darüber hinaus allgemeine Kostensteigerungen wird deutlich, dass viele Einrichtungen schon längst die Grenzen des Machbaren erreicht haben.
In 2015 und 2016 sind die Weiterbildungseinrichtungen in NRW bei einer der aktuell größten gesellschaftlichen Aufgaben – der Integration von Geflüchteten – trotz prekärer
Voraussetzungen in Vorleistung gegangen. Neben der Umsetzung von Sprachangeboten werden Angebote zur Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit, zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen, zum Zusammentreffen von Geflüchteten mit bereits hier lebenden Menschen und zur Stärkung demokratischer Teilhabe organisiert. Von zentraler Bedeutung ist dabei, andere relevante Bildungsaufgaben nicht zu vernachlässigen. Unverzichtbar sind aus gewerkschaftlicher Sicht Angebote der politischen Bildung zur Stärkung unserer Demokratie. Aber auch das Spektrum allgemeiner, beruflicher, schulabschlussbezogener und kultureller Weiterbildung sowie Eltern- und Familienbildung haben einen Stellenwert, den es nicht nur zu sichern, sondern auszubauen gilt.

Regelförderung ausbauen

Mit der Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushalts am 14. September 2016 hat der nordrhein-westfälische Landtag zunächst bis 2019 eine Absenkung der Kürzungen aus den Vorjahren um fünf Prozent – nämlich von 15 auf 10 Prozent – beschlossen. Das Landeskabinett hat sich am 8. November darauf verständigt, die Weiterbildung von 2017 bis 2019 mit weiteren sechs Millionen Euro auszustatten. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag werden damit weitere fünf Prozent der ursprünglichen Kürzungen zurückgenommen. Damit hat die Landesregierung das Grundanliegen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung aufgegriffen und erste Lösungen auf den Weg gebracht. Die teilweise Rücknahme der Kürzungen wird der Weiterbildung helfen, die dramatischsten Folgen ihrer strukturellen Unterfinanzierung aufzufangen. Um jedoch die insbesondere durch die Zuwanderung von Geflüchteten entstandenen zusätzlichen Aufgaben angemessen bewältigen zu können, ohne die etablierten Angebote einschränken zu müssen, braucht die Weiterbildung dringend eine deutlich erhöhte, verlässliche und dynamisierte Regelförderung.

Die Formel für die Landtagswahl: 10 + 1

Die insgesamt 460 Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW arbeiten über ihre Landesorganisationen im Gesprächskreis der gemeinwohlorientierten Weiterbildung eng zusammen. So gelingt es, Interessen der unterschiedlichsten Träger zu bündeln. Im Landtagswahlkampf und gegenüber der neuen Landesregierung wird die Weiterbildung mit einer Stimme sprechen. Unsere Forderung nach einer deutlich erhöhten, verlässlichen und dynamisierten Regelförderung bringen wir auf die Formel „10 + 1“. Das heißt konkret: Zehn Euro im Jahr für alle EinwohnerInnen unseres Landes, eine jährliche Erhöhung der Mittel um (mindestens) ein Prozent – das muss uns die Weiterbildung wert sein.

Elke Hülsmann
Geschäftsführerin des DGB-Bildungswerks NRW e. V.

Foto: Deemwave / shutterstock.com

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