Wie gelingt das Teilhabe- und Jahresgespräch?

Schwerbehindertenvertretung der GEW NRW

Schwerbehinderte Lehrkräfte haben besondere Rechte. Unter anderem haben sie Anspruch auf ein Teilhabe- und Jahresgespräch mit ihren Vorgesetzten. Darin werden Regelungen vereinbart, die den Alltag der Lehrkräfte erleichtern sollen. Die Schwerbehindertenvertretung der GEW NRW gibt Tipps zur Vorbereitung auf das Gespräch.

Um sich über die Gesamtsituation behinderter Mitarbeiter*innen zu informieren, müssen Vorgesetzte schwerbehinderten Lehrkräften ein Einzelgespräch anbieten, das sogenannte Teilhabe- und Jahresgespräch. Gute Zeitpunkte dafür sind zum Beispiel kurz nachdem die betroffene Lehrkraft ihren Behindertenstatus nachgewiesen hat, wenn dieser geändert wird oder vor der Verteilung des Unterrichts. Wenn die*der Vorgesetzte von sich aus kein Gespräch anbietet, können Beschäftigte selbst die Initiative ergreifen. Falls weitere Gesprächspartner*innen teilnehmen, sollte der Termin frühzeitig abgesprochen werden. Denkbar wären hier stellvertretende Schulleiter*innen, die Expert*innen für Stundenpläne oder bauliche Fragen sind, oder die Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung.

Wie sollten sich Lehrkräfte auf das Gespräch vorbereiten?

Es ist von Vorteil, die Richtlinie des Landes NRW zum neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu lesen, die sich mit der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen beschäftigt (BASS 21-06 Nr. 1). Außerdem sollte man die Lehrerkonferenzbeschlüsse zur Teilzeitbeschäftigung, zur Teilnahme an Konferenzen und Elternsprechtagen sowie zum Vertretungs- und Fortbildungskonzept der Schule kennen.
Strategisch sollten Lehrkräfte die individuellen behinderungsbedingten Nachteilsausgleiche priorisieren und überlegen, an welchen Stellen sie Kompromisse eingehen könnten. Das Ziel ist eine Win-win-Situation. Wenn Zweifel und rechtliche Fragen zu Ansprüchen aufkommen, hilft die Schwerbehindertenvertretung gerne weiter. Manchen Menschen hilft es auch, Jahres- beziehungsweise Teilhabegespräche zu Hause zu üben, um für die eigenen Interessen überzeugend eintreten zu können.

Welche Punkte sollten Lehrkräfte und Vorgesetzte unbedingt besprechen?

Die Auswirkungen der Behinderung sollten zu Beginn des Gesprächs thematisiert werden. Über die Krankheit(en) oder Behinderung(en) muss die*der Betroffene zwar keine Auskunft geben, es ist aber erlaubt. Anschließend können individuelle Regelungen zur Erleichterung des Arbeitsalltags der Lehrkraft vereinbart werden:  

  • Unterrichtsverteilung
  • Arbeitszeit und Pausen
  • Therapiezeiten
  • Verabredungen zum außerunterrichtlichen Engagement
  • Ermäßigungen der Pflichtstunden
  • Mehrarbeit und Vertretungsunterricht
  • schwerbehindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und Bereitstellung von Arbeitshilfen
  • Fortbildung
  • Schulwanderungen und Schulfahrten

Eine gute Hilfe sind die Gesprächsleitfäden der Integrationsvereinbarung für den Bezirk Köln oder der Inklusionsvereinbarung für den Bezirk Düsseldorf. Es ist sinnvoll abzusprechen, wer über die vereinbarten Details zusätzlich zur Schulleitung informiert werden sollte. Auch die mittelfristige berufliche Weiterentwicklung kann thematisiert und festgehalten werden.

Warum sollten die Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden?

Der Alltag an Schulen ist dynamisch: Überraschende Krankheiten, Beförderungen oder Abordnungen können dazu führen, dass stellvertretende Vorgesetzte plötzlich darüber wachen, ob Vereinbarungen beim Stundenplanwechsel eingehalten werden. Schriftliche Vereinbarungen helfen, den Überblick zu behalten. Sie sind eine gute Grundlage, um nach einiger Zeit bewährte Regelungen herauszufiltern, Veränderungen abzugleichen, fehlende Punkte zu ergänzen oder Unnützes zu streichen.


Angelika Meinhold
Arbeitsgruppe der Schwerbehindertenvertretungen der GEW NRW

Sabine Heidbüchel
Arbeitsgruppe der Schwerbehindertenvertretungen der GEW NRW

Illustration: venimo / shutterstock.com

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