Tarifrunde 2019: Forderungsdiskussion ist eröffnet

Die GEW NRW bereitet sich vor

2019 findet wieder eine Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder statt. Eine gute Mobilisierung setzt voraus, dass die Tarifbeschäftigten die Forderungen der Gewerkschaften mitgestalten können. Daher ist eine breite Forderungsdiskussion mit vielen Mitgliedern für die GEW NRW selbstverständlich.

Vor der Tarifrunde ist erst einmal wichtig, welche Themen möglicherweise zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelt werden. Aus Sicht der Gewerkschaften geht es auch 2019 darum, die Entgelte der Beschäftigten zu erhöhen. Nach der Unterschrift der GEW unter den Vertrag zur tariflichen Eingruppierung der Lehrer*innen – Tarifvertrag der Länder (TV-L) beziehungsweise Tarifvertrag Entgeltordnung (TV EntgO-L) – steht zudem dessen Weiterentwicklung auf der Agenda.
Aber von der Tarifrunde sind nicht nur Lehrer*innen betroffen. Für andere Arbeitsfelder – wie zum Beispiel den Hochschulbereich und den Sozial- und Erziehungsdienst – ist die Weiter-entwicklung der Allgemeinen Entgeltordnung für Länderbeschäftigte (Anlage A) von großer Bedeutung. Weitere Regelungstatbestände sind sogenannte Mantelfragen und nach dem Ergebnis der Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist zu klären, ob es auch im Länderbereich eine Reform der Tabellenstruktur geben soll.
Nachdem auf Bundesebene bei einer Aktiventagung und im Ausschuss für Tarifpolitik auf Landesebene bereits über Forderungen diskutiert wurde, lädt die GEW NRW nun ihre Mitglieder zur Diskussion ein.

Bessere Eingruppierung hat Vorrang

Das Ziel heißt: Für alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis unabhängig von Schulform und -stufe die Eckeingruppierung EG 13 zu erreichen. Deshalb muss es 2019 vorrangig um die Weiterentwicklung des Tarifvertrags zur Eingruppierung gehen. Um letztlich die Paralleltabelle zu erreichen, hat jetzt die Anhebung der Angleichungszulage absoluten Vorrang. Zudem ist die Angleichungszulage auszuweiten auf die sozialpädagogischen Fachkräfte und die Beschäftigtengruppen unter Abschnitt 4 des TV EntgO-L, die Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU).
Die Gewerkschaften wollen darüber hinaus materielle Verbesserungen durch eine Aufwertung der Eingruppierungsmerkmale für spezielle Beschäftigte erreichen:

  • Schwierige und neue Aufgabenbereiche wie Inklusion und Integration nehmen zu. Für Fachkräfte in der Schulsozialarbeit, für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase sowie entsprechend eingesetzte Beschäftigte mit oder ohne staatliche Anerkennung müssen deshalb die Eingruppierungsmerkmale überarbeitet beziehungsweise neu definiert werden. Am Ende sollen sie mindestens der Entgeltgruppe 11 (TV EntgO-L und Anlage A) entsprechen.
  • Ein-Fach-Lehrkräfte sollen sich berufsbegleitend nachqualifizieren können und nach Abschnitt 2 TV EntgO-L eingruppiert werden.
  • Fachlehrer*innen und Werkstattlehrer*innen sollen als Eingangsgruppierung mindestens in die Entgeltgruppe 10 kommen.

Mehr Geld für alle Beschäftigten

Um einen angemessenen Ausgleich zu schaffen für die gesamtwirtschaftliche Produktivität, die Inflationsentwicklung sowie für die Angleichung des Tarifvertrags der Länder an die Werte des Tarifvertrags Bund und Kommunen (TVöD), ist eine Erhöhung um acht Prozent nötig. Die Tabellenwerte der Stufe 6 in allen Entgeltgruppen des TV-L sind mindestens auf das Niveau der Tabellenwerte der Stufe 6 des TVöD anzugleichen.

Stufengleiche Höhergruppierung

Die derzeit praktizierte entgeltbezogene Höhergruppierung muss durch eine stufengleiche Höhergruppierung ersetzt werden. Das heißt: Die Beschäftigten behalten ihre bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Die stufengleiche Höhergruppierung gilt auch bei der Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Die bereits erreichte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet. Bei Höhergruppierungen dürfen die individuellen Zulagen und Strukturausgleiche mit dem Höhergruppierungsgewinn nicht verrechnet werden.
Eine bessere Berücksichtigung der Berufserfahrung bei der Einstellung muss ohne Differenzierung erfolgen. Demnach ist es unwichtig, bei welchem Arbeitgeber, auf welchem Eingruppierungsniveau und in welcher Schulform und -stufe die Erfahrung gesammelt wurde.


Michael Schulte
Geschäftsführer der GEW NRW

Foto: iStock.com / alvarez

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