Lehrkräftemangel: Keine Entspannung in Sicht

Lehrkräftemangel in NRW

Mit der aktuellen Prognose des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) zum Lehrkräftearbeitsmarkt liegen endlich wieder valide Zahlen vor zum Einstellungsbedarf bis 2039 / 2040. Die Lage in den Schulen bleibt auf absehbare Zeit angespannt.

Mit einer eher peinlich anmutenden Werbekampagne „Schlau machen – Lehrer werden“ versucht NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer, den Nachwuchsmangel in den Griff zu bekommen und ein positives Lehrer*innenimage zu zeichnen. Skepsis ist angesagt, solange die Rahmenbedingungen für den anspruchsvollen Beruf nicht besser werden.
Laut Pressemitteilung des MSB „kann der Einstellungsbedarf in den kommenden zehn Jahren für die Lehrämter an Grundschulen, an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Sekundarstufe I), an Berufskollegs und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung nicht vollständig mit hierfür ausgebildeten Lehrkräften gedeckt werden. Kumuliert fehlen rechnerisch rund 15.000 Lehrkräfte. Demgegenüber besteht für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen voraussichtlich ein Bewerberüberhang von rechnerisch 16.000 Lehrkräften.“
Zu Beginn des neuen Schuljahres 2018 / 2019 sieht die Lage nicht besser aus als im Vorjahr, sie spitzt sich teilweise dramatisch zu. Das belegen auch Rückmeldungen aus den Personalvertretungen. Stellen können nicht besetzt werden und laufen leer, weil es an geeignetem Personal fehlt. Die Schulen schieben aus dem vergangenen Schuljahr noch eine Bugwelle von rund 1.400 vakanten Stellen vor sich her – immerhin rund ein Drittel der zu besetzenden Stellen. Dieser Trend setzt sich fort.
Eklatant ist die Lage im Bereich der sonderpädagogischen Förderung und an den Förderschulen. Im Bezirk Detmold sind für das Gemeinsame Lernen insgesamt 65 Stellen ausgeschrieben worden, wovon 60 leergelaufen sind. Allein die Realschulen konnten alle zehn ausgeschriebenen Stellen für Sonderpädagog*innen nicht besetzen. Ebenso liefen im Bezirk Düsseldorf an den Hauptschulen alle 16 Stellen leer. Aktuell gibt es im Bereich der sonderpädagogischen Förderung im Bezirk Münster 168 unbesetzte Stellen. Von diesen Vakanzen sind 42 Stellen an den Förderschulen, 51 Stellen im Gemeinsamen Lernen der Sekundarstufe I und 75 Stellen an den Grundschulen zu verzeichnen. Im Bezirk Köln können immerhin 36 Stellen an den Förderschulen neu besetzt werden. Weitere 33 Stellen liefen leer.

Dramatische Verhältnisse an den Grundschulen

Während die Situation auf dem Land noch vergleichsweise gut aussieht, spitzt sie sich in den Ballungszentren weiter zu. Im Bezirk Arnsberg sind von 70 ausgeschriebenen Stellen 28 nicht besetzt worden, von den 72 Stellen aus der Vertretungsreserve liefen 48 leer. Im größten Bezirk des Landes, Düsseldorf, sind von den rund 600 zu besetzenden A12-Stellen nur 91 besetzt worden, davon 24 mit Seiteneinsteiger*innen. Bei den A13-Stellen für sonderpädagogische Förderung sieht es noch verheerender aus: Nur sechs Stellen konnten besetzt werden, 89 liefen bislang leer!
Der GEW-Stadtverband Wuppertal hat durch eine Kurzumfrage an den Schulen alarmierende Zahlen ermittelt und warnt öffentlich vor massiven Kürzungen der Stundenkontingente der Sonderpädagog*innen an den Gesamtschulen, die die Schulaufsicht verfügt hat. In einer Pressemeldung heißt es: „13 Stellen für Sonderpädagog*innen wurden für das neue Schuljahr in Wuppertal ausgeschrieben, keine wurde besetzt! Hinzu kommen mindestens 40 fehlende Grundschullehrkräfte.“
Der Vorsitzende des örtlichen Grundschulpersonalrats in Duisburg, Rüdiger Wüllner, fasst die sattsam bekannte Misere folgendermaßen zusammen: „Es sind erstmalig über 110 Stellen an Duisburger Grundschulen leergelaufen, wenn wir die Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte mitzählen, wahrscheinlich sogar 120 Leerläufe.“

Warten auf frischgebackene Lehramtsanwärter*innen

Schon jetzt ist also offensichtlich, dass längst nicht alle vakanten Stellen mangels qualifizierter Bewerber*innen besetzt werden können. Große Erwartungen werden in den Stichtag 1. November 2018 gesetzt, dann hat die nächste Ausbildungskohorte der Lehramtsanwärter*innen (LAA) die Ausbildung absolviert und steht für den Eintritt in den Schuldienst zur Verfügung – theoretisch zumindest. Im Vorgriff auf dieses Datum haben die Einstellungsbehörden schon die ersten Besetzungen, vorbehaltlich des Bestehens der Zweiten Staatsprüfung, über ein vorgezogenes Listenverfahren vorgenommen. Es wird Anfang September wiederholt. Personalrät*innen schätzen, dass vielleicht die Hälfte der jetzt noch offenen Stellen zum 1. November besetzt werden kann. Doch diese Zahl ist spekulativ. Welche*r Lehramtsanwärter*in will unmittelbar im Anschluss an eine stressige Ausbildung in den Schuldienst wechseln? Eine nicht repräsentative Zufallsabfrage im Grundschulseminar Münster hat ergeben, dass dazu lediglich jede*r fünfte LAA bereit war. Alle anderen wollten bis zum nächsten Jahr warten.
Der GEW-Stadtverband Wuppertal bringt es auf den Punkt: „In erster Linie ist das Land gefragt. Es spart zurzeit Millionen ein, weil tausende Lehrer*innenstellen landesweit nicht besetzt sind. Dieses Geld muss jetzt in die Hand genommen werden, um Fachkräfte mit anderer pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung zusätzlich in den Schulen einzusetzen.“ Auf ihrem Gewerkschaftstag 2017 hatte die GEW NRW ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels beschlossen und dabei vor allem auf kurzfristige Maßnahmen wie die Verbesserung der Möglichkeiten des Seiteneinstiegs, finanzielle Anreize bei der Einstellung an schwer zu versorgenden Schulen sowie auf die Gewinnung von arbeitssuchenden Lehrkräften mit anderen Lehrämtern gesetzt.

Schulministerium ergreift kurzfristige Maßnahmen

Nachdem eine gezielte Anfrage im September vergangenen Jahres unter 2.600 Absolvent*innen des Lehramts Gymnasium / Gesamtschule nicht der große Wurf war, könnte die aktuelle Initiative für die Schulformen der Sekundarstufe I mehr Erfolg bringen. Damals sollten die Lehrer*innen für zwei Jahre an einer Grundschule beschäftigt werden, um danach eine Anstellungsgarantie an einem Gymnasium zu erhalten. Jetzt fordert Schulministerin Yvonne Gebauer rund 5.000 Absolvent*innen des Lehramtes Gymnasium / Gesamtschule in einem persönlichen Anschreiben auf, vier Jahre im Tarifbeschäftigungsverhältnis an einer Schule der Sekundarstufe I zu arbeiten mit einer Bezahlung nach EG 11 TV-L. Danach bekommen sie ein VersetzungsangebOt auf eine Stelle der Sekundarstufe II, möglichst an derselben Schule entsprechend der Lehramtsbefähigung mit Verbeamtung und einer Besoldung nach A 13Z oder einer Eingruppierung nach EG 13. Soweit die Zusage. Auf den Ertrag dieser Initiative, maßgeblich angeregt und mitgetragen vom Hauptpersonalrat Gesamtschule / Sekundarschule, darf man gespannt sein.
Weiterhin setzt die Landesregierung auf die Einstellung von Seiteneinsteiger*innen. Nach Angaben des MSB ist ihr Anteil an den Neueinstellungen seit 2014 von 2,3 auf im vergangenen Jahr 10,8 Prozent gestiegen. Das waren 789 Berufseinsteiger*innen. Nur 2010 war die Quote mit fast 17 Prozent höher. Abgesehen davon, dass es unterschiedliche Beschäftigungs- und Qualifizierungsstandards für Seiteneinsteiger*innen gibt, ist davon auszugehen, dass der Seiteneinstieg weiter zunimmt.

Zulagen für Lehrkräfte an Schulen in Brennpunkten

Zu Beginn des neuen Schuljahres hat sich Dorothea Schäfer, Vorsitzende der GEW NRW, mit einer konkreten Forderung zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels in die Debatte eingeschaltet. Die GEW NRW will, dass Lehrkräfte an Schulen in schwierigem sozialen Umfeld besser bezahlt werden und fordert eine Zulage als besonderen Anreiz. Dorothea Schäfer hatte eine Initiative des Berliner Senats begrüßt und von der Landesregierung gefordert, zügig ein vergleichbares Modell in NRW zu entwickeln. Auch bei der Lehrer*innenverteilung müsse gelten, dass ungleiche Schulen ungleich behandelt werden.
„Die Hiobsbotschaften aus den Personalvertretungen nehmen zu. Immer weniger Stellen können mit ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden. Es ist zu befürchten, dass Schulen in schwierigem sozialen Umfeld dabei besondere Schwierigkeiten haben. Verstärkt sich jedoch der Lehrkräftemangel an Schulen mit Problemlagen, verschärft das die soziale Selektion unseres Schulsystems weiter. Hier ist Eile geboten“, erklärte Dorothea Schäfer. Sie ist überzeugt, dass zusätzliche finanzielle Anreize zu einer Entspannung führen könnten. „Im Beamten- und Tarifrecht gibt es Möglichkeiten, die wir nutzen können.“ Alternativ wäre eine Senkung der Unterrichtsverpflichtung bei gleichem Gehalt denkbar.
Langfristig steht für die GEW NRW aber eine generelle Attraktivitätssteigerung des Lehrer*innenberufs auf der Agenda. „Neben Maßnahmen zur Entlastung ist eine gleiche Besoldung für alle Lehrämter unabdingbar. Wir fordern A 13Z als Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte, unabhängig von der Schulform.“


Berthold Paschert
Pressesprecher und Referent für Lehrer*innenausbildung der GEW NRW

Fotos: time. / photocase.de; iStock.om / simonkr

 

Absolvent*innen und Zuweisungen

Nachwuchslehrkräfte

Von den voraussichtlich mehr als 4.000 Lehramtsabsolvent*innen, die im Oktober 2018 ihre Ausbildung abschließen, hat nach Schätzungen der GEW NRW rund die Hälfte eine Lehramtsbefähigung Gymnasium / Gesamtschule. Absolvent*innen mit der Lehrbefähigung Grundschule beziehungsweise Haupt- und Realschule sowie Gesamtschule / Sekundarstufe I gibt es jeweils zwischen 600 und 700. Mit der Lehrbefähigung Berufskolleg und Sonderpädagogik sind es jeweils zwischen 300 und 400. Zum 1. November 2018 sind insgesamt fast 5.000 Bewerber*innen für den Vorbereitungsdienst zugewiesen worden. Alleine für das Lehramt an Gymnasien / Gesamtschulen mehr als 2.600. Für das Grundschullehramt und für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sind es jeweils gut 700, für das Lehramt Sonderpädagogische Förderung etwa 450 und für das Lehramt an Berufskollegs 370.

 

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