Was ist meine Arbeit wert?

Prekäre Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Jobs im öffentlichen Dienst gelten gemeinhin als eine sichere Sache. Doch prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse sind längst kein Randphänomen der Gesellschaft mehr. Sie „normalisieren“ sich seit Jahren und sind in der gesellschaftlichen Mitte angekommen – auch im öffentlichen Dienst, wo Beschäftigungsverhältnisse zunehmend ausfasern. Wie kann es sein, dass ausgerechnet bei wichtigen öffentlichen Aufgaben beim Personal gespart wird?

Für Beschäftigte im Sozialsektor zählen Normalarbeitsverhältnisse längst nicht mehr zur Normalität: Nur eine Minderheit kommt in den Genuss einer Vollzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung ist weitverbreitet und geringfügige Beschäftigung hat einen hohen Stellenwert. Aber was heißt eigentlich „prekär“? Unter kapitalistischen Produktionsbedingungen lebt der Mensch von dem, was er für den Einsatz seiner Arbeitskraft bekommt, also von Lohn oder Gehalt. Der Wert der Ware Arbeitskraft ist dadurch bestimmt, dass er in einer gegebenen Gesellschaft für die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts ausreicht. Nicht mehr und nicht weniger. Karl Marx hat dies als den „Wert der Ware Arbeitskraft“ bezeichnet. Ist die Vergütung geringer als dieser Wert, dann reicht es nicht mehr zu einer eigenständigen Lebensführung und die Betroffenen sind auf zusätzliche Einkommensquellen angewiesen, um leben zu können. Solche Lebensumstände bezeichnet man als prekär.

Flexibilisierung um jeden Preis

Die Produktion von Prekarität ist also in den Beschäftigungsverhältnissen und deren Veränderungen zu verorten und hierfür ist der öffentliche Dienst im weitesten Sinne ein treffendes Beispiel: Infolge unterschiedlicher Flexibilisierungs- und Vermarktlichungsstrategien – dazu gehören etwa Privatisierung, Ausgliederung und interne Flexibilisierung – ist auch in Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst der Wert der Ware Arbeitskraft unter das Niveau des zum Lebensunterhalt Notwendigen gesunken und damit Instrument einer zunehmenden Prekarisierung geworden. Festzustellen ist, dass die Tarifbindung abnimmt. Flächentarife sind im gesamten Sozialbereich gar nicht mehr präsent. 25 Prozent der ErzieherInnen sind in einem nicht-tarifgebundenen Betrieb beschäftigt. Bei den AltenpflegerInnen sind es nach dem Lohnspiegel des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) lediglich 39 Prozent, die tarifgebunden arbeiten. Tarifliche Entgelte werden nicht flächendeckend gezahlt.
Tarifliche Absenkungen auf ein deutlich unter dem öffentlichen Dienst gelegenes Tarifniveau – zum Beispiel in Notlagentarifverträgen –, Entlohnung auf Mindestniveau, Beschäftigung in befristeten Projekten und Teilzeitbeschäftigung sind Ausdruck einer Flexibilisierung der Arbeit im öffentlichen Dienst, die das klassische Beschäftigungsmodell mit einem zum selbstständigen Leben tauglichen Arbeitseinkommen erodieren lässt. Um einige Beispiele zu nennen: In Kindertageseinrichtungen arbeiten 47 Prozent mit einem Stundenvolumen von weniger als 32 Wochenstunden. 2013 arbeiteten in der stationären Altenpflege 41Prozent in Teilzeit mit über 50 Prozent der regulären Arbeitszeit, weitere 16 Prozent mit weniger als 50 Prozent der regulären Arbeitszeit. In der ambulanten Pflege liegt bei 21 Prozent der ArbeitnehmerInnen eine geringfügige Beschäftigung vor.

Perspektive Altersarmut

Diese Entwicklung trifft vor allem Frauen. Neben ihrer systematischen Schlechterstellung in der Bezahlung wird ihre Tätigkeit nach wie vor als Zusatzverdienst angesehen und Frauen werden mit Beschäftigungsverhältnissen konfrontiert, die ihnen eine eigenständige Lebensführung unmöglich machen.
Erzwungene Teilzeitarbeit ist im Sozialsektor gang und gäbe. Sie führt nicht nur dazu, dass die Beschäftigten andere, zusätzliche Erwerbsarbeitsquellen brauchen beziehungsweise als AufstockerInnen sozialstaatliche Hilfen in Anspruch nehmen müssen. Sie hat auch zur Konsequenz, dass nur mit großen Einschränkungen eine eigene Alterssicherung aufgebaut werden kann. Prekäre Lebensumstände im Rahmen einer aktiven Beschäftigung und ein Leben am Rand der Armut im Alter gehen hier eine zynische Symbiose ein. So wird deutlich: Das Erwerbseinkommen muss nicht nur die aktuelle Lebensführung möglich machen, sondern auch zur Vorsorge für Zeiten, in denen der Einsatz der Arbeitskraft unmöglich ist, tauglich sein.
Dieses Verständnis von einem Gehalt als Mittel für ein ganzes Leben ist – nicht nur – im öffentlichen Dienst abhandengekommen. Wenn die unbefristete Vollzeitbeschäftigung nicht zur Regel, sondern zur Ausnahme wird, dann sind zunehmende Teile auch der arbeitenden Bevölkerung auf sozialstaatliche Hilfen angewiesen, um überhaupt leben zu können. So sind schlussendlich diejenigen, aus deren Einkommen sich der Sozialstaat finanziert, auf soziale Leistungen angewiesen. Dem Teufelskreis der Prekarität entkommen sie damit nicht. 

Prof. Dr. Norbert Wohlfahrt
Professor für Sozialmanagement an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe

Foto: sol-b / photocase.de

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