Was brauchen Schulen für Inklusion?

Arbeitsplatzbedingungen für gute Inklusion

Die Eckpunkte und Qualitätskriterien für Inklusion liegen schon lange vor, aber die Bedingungen am Arbeitsplatz Schule sind immer noch dieselben. Es wird höchste Zeit, dass sich auch vor Ort etwas ändert, damit Inklusion gelingen kann.

Mit der im Sommer 2018 beschlossenen „Neuausrichtung der Inklusion in den Schulen“ will NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer den Einsatz von zusätzlichem Personal für die Inklusion an weiterführenden Schulen ab Sommer 2019 in „Schwerpunktschulen bündeln“ und an diesen Schulen vier Qualitätskriterien garantieren:

  1. Alle Schwerpunktschulen sollen ein Inklusionskonzept vorweisen.
  2. Die sonderpädagogische Expertise soll in den Schulen kontinuierlich gewährleistet sein.
  3. Das Kollegium soll systematisch für die schulische Inklusion fortgebildet sein.
  4. Die räumliche Ausstattung der Schule soll Gemeinsames Lernen ermöglichen.

Außerdem soll die Schüler*innenzahl in inklusiven Klassen der Sekundarstufe I auf 25 begrenzt und jede dieser Klassen mit einer halben Stelle vornehmlich für Sonderpädagog*innen  versorgt werden.

Qualitätskriterien werden nicht in die Tat umgesetzt

Angesichts der aktuellen Umsetzung dieser Qualitätskriterien hat das Bündnis für inklusive Bildung in NRW, dem die GEW NRW angehört,  in der Landespressekonferenz (LPK) im Mai 2019 Alarm geschlagen. In seiner Presseerklärung heißt es: „Die meisten weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens haben kein Konzept für die Umsetzung der Inklusion. Das Schulministerium ist in den Erlassen zurückgerudert und verlangt statt der Konzepte lediglich eine Absichtserklärung, in Zukunft ein Konzept zu erstellen. Inhaltliche Leitlinien für gute Inklusionskonzepte stellt das Ministerium nicht zur Verfügung. Ein „Orientierungsrahmen“ beschreibt nur, zu welchen Themenbereichen Ausarbeitungen erwartet werden. Bei der Frage, wie Inklusion gut gestaltet werden kann, bleiben die Schulen auf sich gestellt.“
Auch die Versorgung der Schulen des Gemeinsamen Lernens mit Sonderpädagog*innen und Lehrpersonal ist nicht sichergestellt. Die Personalstellen für das kommende Schuljahr sind noch nicht ausgeschrieben. Ebenso fehlen die entsprechenden Vorschriften und Erlasse und die Zeit wird langsam knapp. „Eine Vorbereitung der Kollegien und der neu eingestellten Lehrer für das nächste Schuljahr ist schon jetzt nicht mehr möglich. Ob die Stellen überhaupt besetzt werden können – mit Sonderpädagogen oder wenigstens mit Lehrern – ist angesichts des Lehrermangels mehr als fraglich“, geben die Vertreter*innen des Bündnisses in der LPK weiterhin zu Bedenken.  
Außerdem könne von systematischer Fortbildung der Kollegien in den Schulen des Gemeinsamen Lernens bis heute keine Rede sein. Verstärkte Fortbildungsanstrengungen seitens der Schulen und des Ministeriums im ablaufenden Schuljahr sind nicht bekannt.
Wenn die Qualitätskriterien tatsächlich umgesetzt werden sollen, muss auch bei der räumlichen Ausstattung an den Schulen des Gemeinsamen Lernens nachgebessert werden. Dazu fehlt vom Schulministerium bislang ein Raumbedarfsplan für inklusive Schulen.
Auch die Forderung nach kleineren Klassen wird weiterhin nur ein Wunsch bleiben. „Die im Sommer 2018 von Ministerin Gebauer angekündigte Formel von maximal 25 Schülern ist intern längst zu einer ‚Rechengröße‘ relativiert worden. Realität werden in den meisten Fällen unverändert 27 bis 30 Schüler pro inklusiver Klasse sein“, heißt es in der Pressemitteilung des Bündnisses.  
Die Neuorientierung der Inklusion in der Grundschule soll später im „Masterplan Grundschule“ geregelt werden, der bisher nicht veröffentlicht ist und allenfalls im Schuljahr 2020 / 2021 umgesetzt werden kann. Die meisten Gymnasien mit Inklusion haben die in den Eckpunkten eröffnete Möglichkeit genutzt, sich per Konferenzbeschluss aus der Neuausrichtung der Inklusion zu verabschieden. Wie das Schulministerium damit umgeht, ist momentan nicht klar.

Übergangszeit für Schulen fehlt

Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW hat das gesamte Übergangsschuljahr 2018 / 2019 für seine Planungen gebraucht. Trotz der Ankündigung einer Qualitätsorientierung sind bisher weder Mindest- noch Qualitätsstandards gesetzt worden. Eine angemessene Steuerung der Neuausrichtung oder gar Steuerungsentscheidungen, die die Schulen unterstützen, sind zurzeit nicht wahrnehmbar. In NRW gibt es zehn Jahre nach der UN-Konvention immer noch keinen verbindlichen Inklusionsplan und auch kein Leitbild für eine „Inklusive Schule“.
Eine Übergangszeit zur Vorbereitung und zur Neuorientierung der Schulen fehlt. Die Fragen der Qualitätsentwicklung werden den Schulen überlassen. Bisher gibt es auch keine Liste der neuen Schulen des Gemeinsamen Lernens. Diese hätte spätestens zum Zeitpunkt des Anmeldeverfahrens für die Schulen der Sekundarstufe I im Februar 2019 vorliegen müssen.

Schulen brauchen zentrale Steuerung

Die vorgesehenen zusätzlichen Personalressourcen für die Schulen und das Bestreben des MSB, zu einer transparenten Ressourcensteuerung im Gemeinsamen Lernen zu kommen, wird von der GEW NRW begrüßt. Die Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen ist  eine notwendige, jedoch nicht die einzige Gelingensbedingung für eine gute inklusive Schule.
Bei Steuerungsentscheidungen muss viel stärker der konkrete Arbeitsplatz in der inklusiven Schule in den Blick genommen werden. Um Qualitätsstandards geht es dann im weitesten Sinn. Schulen brauchen eine wirksame Unterstützung bei den Fragen der Entwicklung eines inklusiven Leitbilds, der Schulorganisation, der inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung, der medialen Ausstattung und der Leistungsbeurteilung. Systemzeiten bekommen sie dafür vom MSB nicht, Lehrkräfte müssen diese Aufgaben neben ihrer Unterrichtsverpflichtung erledigen.

Gelingensbedingungen für Inklusion

Der Landesvorstand der GEW NRW hat in den Gewerkschaftstag den Leitantrag „Inklusive Bildung braucht mehr als nur Eckpunkte“ eingebracht. Darin werden Forderungen für das Gelingen der Neuorientierung der Inklusion benannt: Die Landesregierung wird aufgefordert, endlich in einem Inklusionsplan darzulegen, in welchen Schritten sie – wie von der UN-Konvention gefordert – eine inklusive Bildung progressiv aufwachsend ausbauen will.
Schulen aller Schulformen müssen inklusive Schulen mit zielgleicher und -differenter Förderung werden. Für diese Schulen fordert die GEW NRW eine besondere personelle, sächliche und räumliche Ausstattung. Schulische Inklusion muss außerdem von Beginn an gedacht und darauf aufbauend konzipiert werden. Daher kritisiert die GEW NRW, dass die Neuorientierung der Inklusion in der Grundschule nicht gleichzeitig mitgeplant wurde. Das Schulministerium muss darüber hinaus umgehend verbindliche Standards und Rahmenvorgaben zu den in den Eckpunkten geforderten Qualitätskriterien als ein notwendiges Steuerungsinstrument für eine gute inklusive Bildung erstellen.
Die inklusiven Schulen brauchen ganz dringend mehr Systemzeit für das Initiieren von Prozessen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, für die Konzeptentwicklung, für die Fortbildung, für die Kooperation und für die Vernetzung mit den außerschulischen Institutionen. Für eine fachliche Qualifizierung, für den Austausch der multiprofessionellen Teams sowie zur Unterstützung und Beratung der allgemeinen Schulen müssen regional Fachzentren für Inklusion bereitgestellt werden, die auch den Erhalt der sonderpädagogischen Expertise vor Ort sicherstellen.
Für inklusive Klassen sind eine verringerte Schüler*innen-Lehrer*innen-Relation und kleinere Klassen notwendig. Diese sind im Schulgesetz und in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz verbindlich festzulegen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah Vorgaben für die Personal- und Organisationsstruktur einer inklusiv arbeitenden Schule zu entwickeln. Inklusive Schulen brauchen eine Personalressource, die die verschiedenen mit der Inklusion verbundenen Aufgaben abbildet und stellenplanmäßig absichert. Die Weiterbildung muss für alle Beschäftigten in d er inklusiven Bildung mit dem Fokus auf die Qualifikationen für die inklusive Bildung geöffnet und angeboten werden. Die Studienkapazitäten für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung sind weiter auszubauen.
Der Dialog über die „Leitlinien für Lehrkräfte und Beschäftigte in der inklusiven Bildung“ muss wieder aufgenommen werden. Die entwickelten Leitlinien müssen anschließend verbindlich umgesetzt werden. Bisher haben die Pläne des Schulministeriums  nicht vielmehr gebracht als Verunsicherung und weniger inklusive Schulen in NRW.

Bis zum Redaktionsschluss der nds war die Beratung des Gewerkschaftstags der GEW NRW über den Leitantrag noch nicht abgeschlossen.


Gerd Weidemann
Leitungsteam der Kommission Inklusion

Fotos: Tinvo, Miss X / photocase.de

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