Leitlinien fürs Gemeinsame Lernen: Ein langer Prozess

Leitlinien für Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen

Die GEW NRW hat seit Beginn der Umsetzung der Inklusion die mangelnde Steuerung dieses Prozesses seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) kritisiert und unter anderem eine Aufgabenbeschreibung für die Arbeit im Gemeinsamen Lernen gefordert. Jetzt liegt ein Vorschlag für „Leitlinien für Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen“ vor. Veröffentlichung? Ungewiss.

Einheitliche Standards für alle Lehrkräfte, die im Gemeinsamen Lernen tätig sind, gibt es bis heute nicht. Die Folgen sind unterschiedliche Maßgaben und Anforderungen an die Kolleg*innen in den Schulen sowie Verun-sicherungen und Auseinandersetzungen auf verschiedenen schulischen Ebenen. Die Beschäftigten empfinden den Prozess zunehmend als willkürlich, die Unzufriedenheit wächst weiter. Mittlerweile sind immer weniger Kolleg*innen mit einer Abordnung  in das Gemeinsame Lernen einverstanden. Eine Vergleichbarkeit der Arbeit im Gemeinsamen Lernen ist nicht gegeben, sonderpädagogische Standards werden häufig nicht gehalten.

Was lange währt ...

Bereits 2014 hat der Hauptpersonalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke dem Schulministerium einen Entwurf für eine  Aufgaben- und Arbeitsplatzbeschreibung für den Einsatz der Lehrkräfte für Sonderpädagogik im Gemeinsamen Lernen vorgelegt, den das Ministerium jedoch nicht akzeptierte. Da die GEW-geführten Hauptpersonalräte am Ball blieben, legte das Schulministerium im Jahr 2015 einen Entwurf für Leitlinien für den Einsatz von Lehrkräften im Gemeinsamen Lernen vor. Es folgte ein langwieriger Beratungsprozess mit dem Ziel der Erarbeitung konsensualer Leitlinien.
Nach drei Jahren liegen nun Leitlinien im Entwurf vor, auf die sich das Ministerium und eine Mehrheit der am Beratungsprozess beteiligten Hauptpersonalräte geeinigt haben. Die Hauptpersonalräte Gymnasium und Berufskolleg hatten zuvor die Beteiligung grundsätzlich abgelehnt. Die Leitlinien machen Aussagen zur Orientierung für alle Akteur*innen im Gemeinsamen Lernen. Sie fassen gesetzliche Bestimmungen thematisch zusammen und geben Schulleitungen und Lehrkräften mehr Sicherheit im Gemeinsamen Lernen. Thematisiert werden:

  • die Einbindung aller Schulformen auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem
  • Inklusion als Anforderung an Schulleitung im Hinblick auf Organisations- und Unterrichtsentwicklung, Personaleinsatz und Rollenklärung
  • die gemeinsame Verantwortung aller Lehrkräfte für Unterricht und Erziehung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
  • der Einsatz der Lehrkräfte für Sonderpädagogik in der Klassenleitung nur im Einvernehmen und den Einsatz der Lehrkräfte für Sonderpädagogik möglichst an einer Schule
  • eine analoge Anwendung der Regelungen für Teilzeitbeschäftigte bei Teilabordnungen.

... wird zumindest im Ansatz gut.

Die GEW NRW hat dem Ministerium gegenüber erklärt, dass sie die Leitlinien mitträgt. Sie sieht in den Leitlinien einen ersten Schritt zur notwendigen Verbesserung der Arbeitssituation im Gemeinsamen Lernen. Zeitnah müssen Konkretisierungen und Ergänzungen folgen, eine kontinuierliche Evaluation ist zwingend. Erforderlich sind:

  • die Anrechnung von Fahr-, Beratungs- und Teamzeiten auf die Unterrichtsverpflichtung
  • eine Konkretisierung des Einsatzes der Sonderpädagog*innen zur Sicherung der sonderpädagogischen Förderung im Unterricht und im Rahmen des Vertretungskonzepts
  • die Klärung der Rollen und Aufgaben der Beteiligten
  • eine Belastungsreduzierung abgeordneter Kolleg*innen im Blick auf Konferenzteilnahme, Wahrnehmung außerunterrichtlicher Tätigkeiten etc.
  • die Reduzierung der Mehrbelastung von Lehrkräften der allgemeinen Schulen in Klassen des Gemeinsamen Lernens
  • die Einrichtung von Fachzentren für Inklusion zur Steuerung und Koordination.

Zu Recht wird im Vorwort der Leitlinien darauf hingewiesen, dass offene Fragen in der nächsten Legislaturperiode gesetzlich geklärt und im Landeshaushalt mit zusätzlichen Stellen abgesichert werden müssen.Noch ist unklar, ob und wann die Leitlinien veröffentlicht werden und wer sie mitträgt. Aus Sicht der GEW NRW wäre es fatal, würde darauf verzichtet, diesen ersten Schritt zu tun, Orientierung zu geben und mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten am Gemeinsam Lernen zu schaffen. 

 

Birgit Dinnessen-Speh
Mitglied im Leitungsteam der Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe und der Kommission Inklusion der GEW NRW

 

Foto: Maria Maerz / photocase.de

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