Start ins Referendariat: Jetzt gehts ans Eingemachte
Fragen rund um den Start ins Referendariat
Bald beginnt die Bewerbungsphase für alle, die im November 2017 ins Referendariat starten wollen. Nachdem das Studium gemeistert ist, müssen auf dem Weg dorthin noch ein paar bürokratische und organisatorische Hürden genommen werden. Damit der Übergang zum Kinderspiel wird, kommt hier Teil zwei der wichtigsten Fragen zum Einstieg ins Referendariat.
Wie hoch ist meine Besoldung?
Für die Höhe des Anwärter*innengrundbetrags ist das Eingangsamt des angestrebten Lehramts entscheidend. Für das Lehramt an Grundschulen sowie an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen gilt die Besoldungsgruppe A 12. Nach dem Ergebnis der letzten Besoldungsrunde liegt der Anwärtergrundbetrag für diese Gruppe ab 1. April 2017 bei 1.365,37 Euro pro Monat. Für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung gilt Besoldungsgruppe A 13 und es gibt 1.398,28 Euro monatlich. Für das Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen sowie an Berufskollegs gilt die Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage, ausgezahlt werden 1.434,43 Euro. Daneben gibt es noch vermögenswirksame Leistungen und gegebenenfalls einen Familienzuschlag.
Wie überbrücke ich die Zeit zwischen Studium und Referendariat?
Für die Zeit zwischen Studium und Referendariat sollte der Versicherungsschutz abgeklärt werden. Infos dazu gibt es in der Broschüre „Finanzierungslücken überbrücken“ der DGB Jugend: www.tinyurl.com/finanzierungsluecken. Vielleicht kommt ja auch für die Zeit eine Vertretungsstelle infrage. Das Stellenportal VERENA auf der Webseite des Schulministeriums hilft in diesem Fall weiter.
Muss ich mich im Referendariat privat krankenversichern?
Referendar*innen sind Beamt*innen auf Widerruf. Beamt*innen erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. In der Regel werden 50 Prozent der Krankheitskosten von der Beihilfe erstattet. Wie hoch der tatsächliche Beihilfeanspruch ist, hängt aber von der persönlichen Situation ab. Um die Beihilfe zu ergänzen, sollte daher zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Versicherungen bieten einen beihilfeergänzenden Ausbildungstarif an. Es kann jedoch passieren, dass der Abschluss einer solchen Versicherung aus Altersgründen oder bei besonderen Versicherungsrisiken verweigert wird. Private Krankenversicherungen sind nicht in der Pflicht, Beamt*innen auf Widerruf aufzunehmen. In diesem Fall muss die gesetzliche Krankenversicherung aus Studienzeiten oder die bisherige private Krankenversicherung fortgesetzt werden. Ein Vergleich bei verschiedenen Krankenversicherungen über Leistungen und Tarife lohnt, da die Preise variieren. Einen Zuschuss zu den Beiträgen für eine gesetzliche Krankenversicherung gibt es nicht.
Noch mehr Fragen?
Auf ihrer Facebookseite beantworten die Hochschulinformationsbüros der GEW NRW deine Fragen rund um das Lehramtsstudium, den Vorbereitungsdienst und den Berufseinstieg als Lehrer*in. Besuch‘ uns auf Facebook!
Foto: suze / photocase.de
Kommentare (2)