Vertrauensvolle Unterstützung

Personalratswahlen 2016

Im Frühjahr 2016 werden die neuen Personalräte gewählt, doch viele KollegInnen haben nur eine vage Vorstellung davon, was der Personalrat eigentlich tut. Edgar Köllner, Leiter des Referats Personalvertretungsrecht der GEW NRW, über die Arbeit und die Erfolge der GEW-Personalräte.

nds: Wofür ist der Personalrat zuständig? Bei welchen Anliegen können sich Kolleg*innen an ihn wenden?

Edgar Köllner: Das erste große Aufgabenfeld sind die Personalmaßnahmen, die eine Dienststelle durchführen will. Sie können erst stattfinden, wenn der zuständige Personalrat zugestimmt hat. Dazu gehören zum Beispiel alle Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen und  Beförderungen. In einigen Fällen steht dem  Personalrat ein Mitwirkungsrecht zu, in manchen Situationen muss er zumindest angehört werden.  
Ein zweites großes Aufgabenfeld besteht darin, den Kolleg*innen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Personalräte bieten Sprechstunden und Beratungsgespräche an, nehmen an Konferenzen oder dienstlichen Gesprächen teil. In  allen dienstlichen Angelegenheiten können sich Kolleg*innen an ihren zuständigen Personalrat wenden, und zwar – das ist ganz wichtig – bevor sie allein Entscheidungen treffen, Stellungnahmen abgeben oder Anträge formulieren. 

Und wie finden die Kolleg*innen ihren zuständigen Personalrat?

In jedem Lehrerzimmer sollte es ein Schwarzes Brett geben, auf dem man nicht nur die Kontaktdaten des Personalrats, sondern idealerweise auch dessen letzte Informationsschreiben finden sollte. Alle GEW-Personalräte finden sich auch auf der Internetseite der GEW NRW im Bereich Adressen und Kontakte. 

Die Personalräte der GEW NRW blicken inzwischen auf zahlreiche Erfolge zurück. Woran erinnerst du dich besonders gern?

Die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes 2011 war schon ein Highlight. Zuvor waren unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung die Mitbestimmungsrechte deutlich eingeschränkt und zurückgefahren worden. Da war es schon erfreulich zu sehen, wie die Möglichkeiten der Personalräte ausgebaut und ihre Arbeitsbedingungen verbessert wurden.
Ein anderes Highlight war 2010 die Verleihung des Deutschen Personalräte-Preises in Gold an den Hauptpersonalrat Gesamtschulen: Damals hatte der HPR dafür gesorgt, dass sich die Entgeltlücke zwischen beamteten und angestellten Lehrkräften ein Stück weit schloss. Den Ermessensspielraum bei der Einstufung von Seiteneinsteiger*innen in den Schuldienst nutzten zuvor viele Dienststellenleitungen zum Sparen. Der Hauptpersonalrat Gesamtschulen erkämpfte, dass das Schulministerium per Erlass die Berufserfahrung und berufsförderlichen Zeiten  einheitlich regelte. Damit erhielten die örtlichen Personalräte ein Instrument, um eine möglichst hohe Einstufung durchzusetzen.

Viele Kolleg*innen schrecken zunächst davor zurück, sich mit einem Problem an den Personalrat zu wenden, weil sie negative Konsequenzen fürchten. Wie begegnest du dieser Sorge? 

Diese Sorge ist völlig unberechtigt. Jedes Personalratsmitglied ist verpflichtet, über die ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen zu schweigen. Diese Verpflichtung wird von allen Kolleg*innen sehr ernst genommen und ist die notwendige Grundlage jeder Beratungstätigkeit. Die Furcht vor Konsequenzen eines vertraulichen Gesprächs mit dem Personalrat ist daher völlig unbegründet.

Die Fragen für die nds stellte Anja Heifel.

Illustration: artmeetsgraphik, tai111 / fotolia.com

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