Inklusion mit Qualität geht anders

Schulische Inklusion in NRW: Eckpunkte und Erlass

Nach einem Jahr im Amt hat das Landeskabinett am 3. Juli 2018 die „Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule“ veröffentlicht. Im Oktober folgte ein Runderlass. Ziel beider Dokumente ist es, die Qualität der schulischen Inklusion in NRW zu verbessern. Gelingt das Schwarz-Gelb?

Kurz gesagt: Die Lösung der Probleme an den allgemeinbildenden Schulen soll zukünftig die Bündelung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Schwerpunktschulen, den neuen Schulen des Gemeinsamen Lernens, bringen. Diese Schulen müssen neben einer entsprechenden sächlichen Ausstattung eine personelle Ausstattung auf Grundlage der neuen Formel 25 – 3 – 1,5 vorweisen. Zudem muss es ein schulisches Inklusionskonzept geben. Die Kolleg*innen sollen systemisch im Themenfeld Inklusion weitergebildet werden. Gymnasien sind von der zieldifferenten Förderung von Schüler*innen ausgenommen.

Runderlass zu schulischer Inklusion mit Spannung erwartet

Nach eingehender Beschäftigung der GEW NRW mit den Eckpunkten war bald klar, dass viele Fragen nicht beantwortet wurden – wie jene nach verbindlichen Qualitätskriterien oder der Lehrkräfteversorgung. Auch Fragen zu den neuen Schulen des Gemeinsamen Lernens und zu zeitlichen Aspekten bestimmter Maßnahmen blieben offen. Mit Spannung wurde deshalb die Veröffentlichung des Runderlasses „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“ erwartet, da dieser die verbindliche Grundlage der Eckpunkte für alle Schulen und Schulträger darstellt.

Jede Menge Fragen offen: Wo bleiben die Standards zu Personal und Qualität?

Doch der Runderlass vom Oktober 2018 ist praktisch keine Weiterentwicklung gegenüber den bereits veröffentlichten Eckpunkten. Dringender Klärungsbedarf besteht vor allem in folgenden Punkten:

  1. Wie sieht guter, inklusiver Schulunterricht in den Augen der NRW-Schulministerin aus? Welche inhaltlichen Schwerpunkte und konzeptionellen Orientierungspunkte müssen die neuen Schulen des Gemeinsamen Lernens in ihren pädagogischen Konzepten berücksichtigen? Darauf wird weder in den Eckpunkten noch im Runderlass eingegangen.
  2. Was ist mit den bereits bestehenden Inklusionsklassen der Stufen 6 bis 10? Diese wurden auch an Schulen bereits etabliert, die zukünftig nicht mehr Schulen des Gemeinsamen Lernens sein sollen. Soll es vor Ort bei der völlig unzureichenden Lehrkräfteversorgung bleiben? Welche Unterstützung soll es zukünftig geben mit dem Ziel, qualitativ guten inklusiven Unterricht anbieten zu können?
  3. Die neue Berechnungsformel 25 – 3 – 1,5 soll dafür sorgen, dass jeder inklusiven Eingangsklasse mit drei Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine halbe zusätzliche Stelle zur Verfügung steht. Wie diese Personalversorgung beim aktuell vorherrschenden Lehrkräftemangel funktionieren soll, ist ungeklärt.     
  4. Die Absenkung der Klassengrößen auf 25 Schüler*innen in Klassen des Gemeinsamen Lernens ist bisher rechtlich nicht abgesichert, sondern nur als vages Ziel in Eckpunkten und Runderlass formuliert. Wann folgt die nötige rechtliche Umsetzung? Es scheint, als habe der Gesetzgeber längst erkannt, dass es aufgrund fehlenden Personals und zu wenig Schulraums nicht möglich ist, diese Änderung momentan umzusetzen.
  5. Das Schulgesetz sieht keine Ausnahmen bei der Umsetzung der schulischen Inklusion für die Schulform Gymnasium vor.

Zukunftsfähiges Schulsystem für Inklusion fehlt in NRW

Eckpunkte und Runderlass sehen keine ausreichenden Ressourcen für schulische Inklusion vor, sondern setzen auf Bündelung. So ist weder eine Verbesserung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention möglich noch werden die über ihre Grenzen hinaus arbeitenden Beschäftigten in den Schulen entlastet.
Die GEW NRW hat in ihrem Memorandum „Gute schulische Inklusion in NRW“ von September 2018 bekräftigt, dass sie am Ziel der schulischen Inklusion festhält. Die Bildungsgewerkschaft definiert ihre Erwartungen an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Sie beschreibt gründlich, welche Anstrengungen unternommen werden müssen, damit Schulen und Beschäftigte gute Rahmenbedingungen vorfinden. Versprochen hat das Schulministerium Qualität statt Tempo. Dieses Versprechen wird nicht eingelöst. Die Schulen werden im Schuljahr 2018 / 2019 mit ihren Problemen allein gelassen, die Umsetzung der Eckpunkte wird die Lage nicht verbessern. Denn bislang ist es in NRW nicht gelungen, ein gutes und zukunftsfähiges inklusives Schulsystem zu entwickeln. Und das liegt sicher nicht an fehlendem Engagement der in Schule beschäftigten Kolleg*innen.


Frauke Rütter
Bildungsreferentin der GEW NRW

Foto: markusspiske / photocase.de

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