Änderung der APO-S I: Die Folgen der G9-Reform

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I wird novelliert

Mit einer Schulgesetzänderung hat die Landesregierung die Schulzeit am Gymnasium neu geregelt: zurück zu G9 – zumindest überwiegend. Jetzt müssen schulfachliche Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, den Richtlinien und den Lehrplänen folgen. Den Anfang macht die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für alle Schulen der Sekundarstufe I (APO-S I).

Leider konnte die Landesregierung durchsetzen, dass Gymnasien mit unterschiedlich langen Bildungsgängen möglich werden. Diese grundsätzlich falsche schulpolitische Weichenstellung findet nun Eingang in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Nicht zuletzt wegen der vermutlich sehr geringen Zahl von G8-Gymnasien sind andere Vorhaben bei der anstehenden Novellierung von größerem Interesse, da sie die Mehrzahl der Schulen der Sekundarstufe I betreffen. Viele davon sind positiv zu bewerten.
Dies gilt vor allem für Regelungen, die die bisherige Sonderstellung der Gymnasien mit fünfjähriger Sekundarstufe I beenden, das Verhältnis der Schulformen zueinander neu justieren und die Durchlässigkeit erhöhen. So ist für Schüler*innen von Haupt- und Realschulen bei festgestellter Eignung aufgrund der Verschiebung des Beginns der zweiten Fremdsprache der Übergang in die Klasse 7 eines Gymnasiums wieder möglich. Zudem wird die Orientierungsstufe in der Sekundarstufe I erneut rechtlich einheitlich geregelt. Dabei wird den Erfordernissen der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens besser entsprochen als derzeit. Die Zentralen Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I werden künftig in allen Schulformen durchgeführt.

Fächerkanon: Kein Platz für Ideologie

Bei den Regelungen der neuen APO-S I zu einzelnen Fächern an allen Schulformen besteht die Gefahr, dass die Landesregierung falsche, ideologisch begründete Entscheidungen trifft.
Ein Fach „Wirtschaft“ lehnt die GEW NRW ab, denn seine Inhalte werden bereits durch andere Geisteswissenschaften abgedeckt. Insbesondere Geschichte und Politik müssen gestärkt werden, weil sie für die Ausbildung des Demokratieverständnisses entscheidend sind.
Das Fach „Informatik“ sollte – schon im Sinne der Durchlässigkeit – für alle Schulformen verbindlich eingeführt werden.

Was ändert sich in den verschiedenen Schulformen?

Beim Hauptschulbildungsgang an Realschulen soll der Anteil des Unterrichts in äußerer Differenzierung von einem Drittel auf die Hälfte erhöht werden können. Aus Sicht der GEW NRW ist das problematisch, da ein weitgehend binnendifferenziertes Lernen in heterogenen Lerngruppen förderlicher ist als ein äußerlich differenziertes.
Die Stundentafeln für Realschule und Aufbaurealschule entsprechen im Umfang denen des Gymnasiums. Dies bewertet die Bildungsgewerkschaft positiv. Die Einführung von Französisch als zweite Fremdsprache in Klasse 7 entspricht dem Wunsch vieler Kolleg*innen, die Fremdsprachenunterricht erteilen. Die Verteilung der drei freiwerdenden Stunden auf zwei Stunden im Wahlpflichtbereich und eine Stunde für Ergänzungsunterricht ist sinnvoll.
Für die optionale Einrichtung von Profilklassen an Gymnasien wäre eine landesweit einheitliche Regelung wünschenswert. Bei der vorgesehenen Lösung liegt die Last bei der einzelnen Schule, die wieder ein neues Konzept für Profilklassen erarbeiten muss.
Die unflexible Festlegung der Kontingente der 180 Kernstunden im G9-Gymnasium sieht die GEW NRW mit Sorge. Diese Festlegung gefährdet die vorhandenen Schulprofile! Acht Ergänzungsstunden reichen nicht aus, um der Unterschiedlichkeit der Arbeit an den Gymnasien gerecht zu werden. Außerdem gefährdet eine große Ausschöpfung der Ergänzungsstunden die zusätzliche Förderung von Schüler*innen im Gymnasium, die immer wichtiger wird. Besser wäre eine Flexibilisierung der Stundentafel, die geringe Schwankungen der Kontingente ermöglicht.


Michael Schulte
Geschäftsführer der GEW NRW

Fotos: iStock.com / AndreyPopov, PhotoSG / Fotolia

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