Medienpass NRW: Medieneinsatz als pädagogischer Gewinn

Kompetenzrahmen Medienpass NRW überarbeitet

Im Oktober 2017 hat das Ministerium für Schule und Bildung eine überarbeitete Fassung des Medienpasses NRW und des zugehörigen Kompetenzrahmens veröffentlicht. Ziel ist es, digitale Medienkompetenz besser in den Bildungsplänen aller Fächer zu verankern. Was ist neu?

Neu ist die Aufnahme der sechsten Kompetenzstufe „Problemlösen und Modellieren“, die verstärkt Algorithmen und deren Bedeutung in den Blick nimmt. So wird eine informatische Grundbildung zum elementaren Bestandteil von Medienbildung in der Schule. Aufgebaut ist der Kompetenzrahmen als Spiralcurriculum. Die GEW NRW begrüßt, dass das „pädagogische Primat“ gestärkt wird, indem es im Kompetenzrahmen nicht um den bloßen Einsatz digitaler Medien in Schulen geht, sondern um dessen pädagogischen Sinn und Zweck. Die Nutzung digitaler Lernumgebungen ist immer dann sinnvoll, wenn sie pädagogischen Mehrwert hat. Ein entsprechender Einsatz im Unterricht erfordert sowohl ein Um- und Neudenken in der Unterrichtsentwicklung als auch eine entsprechende digitale Ausstattung. Schulen sollten sich auf Grundlage ihrer pädagogischen Konzepte überlegen, welche technische Hard- und Software sie benötigen und sie von den Schulträgern einfordern. Ein sinnvoller Zusammenhang, denn die Ausstattung von Schulen mit digitalen Medien und digitaler Infrastruktur ist nur so gut wie deren Nutzung im Unterricht. Eine von pädagogischen Konzepten und Zielen losgelöste Diskussion um mediale Ausstattung ist nicht zielführend. Der Kompetenzrahmen zum Medienpass NRW nimmt diese Dimension ausdrücklich in den Blick.

Hand in Hand: Ausstattung und pädagogischer Anspruch

Mit der Weiterentwicklung des Kompetenzrahmens Medienpass NRW setzt die Landes-regierung Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) um: Diese hatte im Dezember 2016 die „Strategie zur Bildung in der digitalen Welt“ verabschiedet und für alle Bundesländer verbindlich Grundsätze beschlossen sowie damit verbundene Handlungsaufträge formuliert. Dazu gehören einerseits klare Vorstellungen zur bereitzustellenden Ausstattung, da laut KMK-Strategie „in den weiterführenden Schulen möglichst jeder Schüler und jede Schülerin bis 2021 jederzeit die Möglichkeit haben soll, wenn es aus pädagogischer Sicht im Unterricht sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen zu können“. Dazu gehört andererseits der pädagogische Anspruch an Unterrichtsentwicklung durch den Einsatz digitaler Medien sowie die Festlegung von Kompetenzen, die am Ende der Klasse 10 erreicht werden sollen. „Die Länder verpflichten sich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018 / 2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, bis zum Ende der Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben können.“ Aufgabe der Länder ist es demnach, in den Bildungsplänen der verschiedenen Fächer die angestrebten digitalen Medienkompetenzen der Schüler*innen als Bildungsziele zu verankern. Die Überarbeitung des Medienpasses NRW und die Erweiterung und Neuformulierung des Kompetenzrahmens sind ein erster Schritt des Schulministeriums in diese Richtung.

Digitalisierung geht nicht nebenbei

Allerdings brauchen die Kollegien Unterstützung. Damit Schulen wirklich sinnvoll mit dem Kompetenzrahmen Medienpass NRW arbeiten können, benötigen sie Beratung bei der Erstellung der schuleigenen Medienkonzepte, entsprechende Fortbildungen – sowohl fachlich als auch für die Handhabung digitaler Medien – sowie Zeit. Notwendig wäre ein zusätzlicher pädagogischer Tag, an dem in den Schulen ein neues Medienkonzept diskutiert werden kann. Auch eine Erhöhung der Anrechnungsstunden ist wichtig, damit Kolleg*innen entlastet werden können, die sich verstärkt der Aufgabe widmen. Digitalisierung ist kein Thema, das nebenbei abgehandelt werden kann, dazu verändert
es zu sehr das alltägliche und zunehmend auch das schulische Leben.
Schulen brauchen – wie jedes Unternehmen – Spezialist*innen, die sich um die Funktionsfähigkeit der Hard- und Software kümmern. Das kann nicht von entsprechend interessierten Kolleg*innen im Rahmen von Entlastungsstunden oder gar zusätzlich geleistet werden. Und schließlich brauchen Lehrkräfte geeignete Endgeräte, die zur Verfügung gestellt werden.
Es gibt Kommunen, die das bereits tun – im Rahmen ihrer Vorreiterinnenrolle als digitale Musterkommune.
Die Umsetzung der KMK-Strategie in den Schulen wird Veränderungen und Arbeit nach sich ziehen. Kernlehrpläne müssen angepasst, die Ausbildung der Lehrkräfte entsprechend verändert, der Referenzrahmen Schulqualität überarbeitet und entsprechende Erlasse aktualisiert werden. Das Schulministerium hat angekündigt, seine digitale Strategie im Frühjahr 2018 vorzustellen.


Maike Finnern
stellvertretende Vorsitzende der GEW NRW

Illustration: iStock.com / TarikVision



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