Auf der Schulbank für das Leben lernen

Verbraucher*innenbildung im Unterricht

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche bildungs- und verbändepolitische Anstrengungen unternommen, Verbraucher*innen- beziehungsweise Konsument*innenbildung stärker in den Unterrichtsalltag und darüber hinausgehende schulische Aktivitäten zu integrieren. Der Entwurf der Rahmenvorgabe „Verbraucherbildung in Schule“ im gleichnamigen Leitprojekt des nordrhein-westfälischen Schulministeriums ist der aktuellste Beleg dafür.

Ein Mehr an Verbraucher*innenbildung wird vor allem gefordert, weil ein Leben ohne Konsum in unserer modernen (Konsum-)Gesellschaft nahezu undenkbar erscheint. Konsum ist nicht nur Mittel zur physiologischen Bedürfnisbefriedigung, er ist vielmehr auch ein Weg der Identitätsentwicklung und -darstellung. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, die einerseits über hohe Geldmittel verfügen, andererseits für das Marketing eine attraktive Zielgruppe sind, weil ihre Konsumpräferenzen noch stark beeinflusst werden können. Die Auseinandersetzung mit Konsumhandlungen im Unterricht sowie im Schulalltag bietet den jungen Menschen die Chance, ihre Handlungen sowie die auf sie wirkenden Einflüsse zu reflektieren.

Mündige Schüler*innen – und was sie ausmacht

Zentrales Ziel der Verbraucher*innenbildung ist es, die Schüler*innen zu mündigen Ver-braucher*innen zu erziehen. Doch wie kann diese inhaltlich umfassende Aufgabe gelingen – zählen doch neben der Schulung von Konsumkompetenz auch die Förderung von Finanz-, Medien-, Werbe-, Ernährungs- oder Gesundheitskompetenz als wichtige Aspekte. Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, wird im Wesentlichen auf zwei Konzepte mündiger Verbraucher*innen zurückgegriffen: Die souveränen Konsument*innen und die verantwortungsbewussten Konsument*innen. Erstere sind die stets umfassend informierten Verbraucher*innen, die mittels ihres Konsumverhaltens die Güterproduktion so steuern, dass ihre Bedürfnisse optimal befriedigt werden. Verantwortungsbewusst handelnde Konsument*innen orientieren sich dagegen am Prinzip der Nachhaltigkeit. Gibt es dabei ein richtig oder falsch? Beide Konzepte stehen der Verbraucher*innenbildung Pate; in den vergangenen Jahren lässt sich aber zunehmend feststellen, dass Nachhaltigkeit nicht nur politisch immer stärker forciert wird, sondern auch im Rahmen der Verbraucher*innenbildung immer relevanter wird – insbesondere wenn es um die Frage nach dem „Wie konsumiert man richtig?“ geht. Dies gilt jedoch nicht bei der Finanzbildung – dabei ist Eigenverantwortung das Ziel, was eher souveränen Konsument*innen entspricht.
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden muss: So wünschenswert und sinnvoll Verbraucher*innenbildung ist, muss dennoch kritisch reflektiert werden, welche Interessen und Gefahren mit dem Programm verbunden sind. Die größte Gefahr besteht in der Überwältigung der Lernenden, wenn ihre Konsumhandlungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Leitbild als richtig beziehungsweise falsch bewertet werden. Wie in der Rahmenvorgabe des Schulministeriums NRW gefordert, soll Verbraucher*innenbildung Lernende vor allem dazu befähigen, sich ein eigenes Urteil zu bilden.

Auf der Schulbank für das Leben lernen

Verbraucher*innenbildung in der Schulpraxis

Wenngleich Verbraucher*innenbildung als fächerübergreifende Aufgabe schulischer Bildung verstanden werden kann, so sind doch vor allem in den  Lehrplänen und Kerncurricula der sozialwissenschaftlichen Unterrichtsfächer die meisten Anknüpfungspunkte vorhanden. Die der Querschnittsaufgabe Verbraucher*innenbildung angemessene systematische Verankerung in den Curricula aller relevanten Fächer fehlt hingegen. Eine stärkere Vernetzung der jeweils relevanten Inhalte muss deswegen – wie in der aktuellen Rahmenvorgabe gefordert – als Ziel gelingender Verbraucher*innenbildung gelten. Zeitgleich ermöglicht dies eine Entlastung der sozialwissenschaftlichen Fächer in diesem Bereich. Ihre Aufgabe besteht dann gerade nicht darin, Handlungsanweisungen zum „richtigen“ Konsum zu vermitteln, sondern reflexiv eigene Konsumhandlungen sowie die für diese relevanten gesellschaftlich-politischen Aspekte in den Blick zu nehmen.
Wichtig an dieser Stelle ist ein umfassenderes Angebot in der Lehrer*innenaus- und -fortbildung. Eigene Recherchen anhand der Vorlesungsverzeichnisse der lehrerbildenden Universitäten Nordrhein-Westfalens ergaben jedoch, dass in gerade einmal vier der elf Hochschulen regelmäßig fachdidaktische oder bildungswissenschaftliche Veranstaltungen zum Thema Konsum- beziehungsweise Verbraucher*innenbildung stattfinden.
In lediglich einer der Universitäten fanden diese Veranstaltungen in den Bildungswissenschaften statt, der dem fächerübergreifenden Charakter der Verbraucher*innenbildung gerecht wird. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse zur Verbraucher*innenbildung gaben die Unterrichtenden an, dass sie in verbesserten Aus- und Fortbildungsangeboten einen besonders wirkungsvollen Beitrag zur schulischen Verbraucher*innenbildung sehen. Solche Angebote sind notwendig, damit Lehrkräfte über ausreichend (insbesondere sozialwissenschaftliches) Reflexionswissen verfügen und nicht ihre eigenen Konsummuster zum Ausgangspunkt des Unterrichts machen. Durch die (sozial-)wissenschaftliche Einbettung und Reflexion können Schüler*innen angeregt werden, über die Bedeutung von Konsum in der modernen Gesellschaft sowie dessen Einfluss auf das eigene Leben nachzudenken. Handlungsoptionen in der Konsument*innenrolle sind dabei nicht vollkommen als Unterrichtsinhalt auszuschließen, stellen aber eben nur einen Baustein unter mehreren dar.

Außerschulische Akteur*innen in der schulischen Verbraucher*innenbildung?

Die Rahmenverordnung zur Verbrauche-r*innenbildung fordert die Einbeziehung schulexterner Kooperationspartner. Neben Institutionen wie etwa den jeweiligen Verbraucherzentralen wird explizit auch eine Zusammenarbeit mit (regionalen) Unternehmen angesprochen. Gleichzeitig bekunden Unternehmen und unternehmernahe Verbände großes Interesse daran, am und im Unterricht mitzuwirken – wie sich an zahlreichen kostenfrei zur Verfügung gestellten Materialien belegen lässt. So findet sich beispielsweise im Feld der Finanzbildung, die ja enge Bezüge zur Verbraucher*innenbildung hat, eine Vielzahl frei zugänglicher Materialien oder auch Wettbewerbe wie das Planspiel Börse der Finanzindustrie. Bei näherer Betrachtung dieser Materialien zeigt sich jedoch die jeweilige Interessenorientierung: Betont wird die zu fördernde Eigenverantwortung für finanzielle Vorsorge. Finanzdienstleistungen wie Aktien oder Anleihen als Mittel zur Vorsorge erfahren in diesem Zusammenhang eine besondere Betrachtung.
Die Lernenden sollen also an Finanzprodukte herangeführt werden. Dabei zeigt sich deutlich die Gefahr, dass gerade nicht die Verbraucher*inneninteressen, sondern diejenigen der Unternehmen im Vordergrund stehen können. Eine Zusammenarbeit mit Unternehmen sowie eine Anwendung der von ihnen veröffentlichten Materialien muss zwar nicht per se als negativ betrachtet werden, sollte aber zumindest durch multiperspektive Sichtweisen ergänzt werden. Notwendig wäre unter anderem eine Unterstützung von Institutionen oder Verbänden, die alternative Konzepte und Perspektiven auf Konsum oder Finanzvorsorge einbringen. Gewerkschaften und Verbände finden bisher einen deutlich schlechteren Zugang zu Schulen und Unterricht als Unternehmensvertreter*innen. Dabei ist deutlich mehr Offenheit nötig.

Fazit

Die Rahmenverordnung zur Verbrauche-r*innenbildung setzt einen wichtigen Impuls, sich eingehender mit dieser Aufgabe schulischer Bildung auseinanderzusetzen. Dennoch sollte bedacht werden, dass es nicht zwingend mehr, sondern besserer Bildungsangebotebedarf, um die Lernenden zu mündigen Verbraucher*innen zu erziehen. Hierzu zählt vor allem die systematischere Vernetzung relevanter Unterrichtsvorhaben in allen geeigneten Fächern. Für die Leitfächer der sozialwissenschaftlichen Bildung gilt darüber hinaus, dass die Schüler*innen nicht nur als Wirtschaftssubjekt, sondern immer auch in ihrer Rolle als politische Bürger*innen angesprochen werden sollten. Denn mit dem Einkaufswagen allein lässt sich die Welt nicht verbessern.

Franziska Wittau
ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsbereich „Didaktik der Sozialwissenschaften“ an der Universität Bielefeld und promoviert zum Thema Verbraucherbildung.

Foto: Dawid-W-. / photocase.de, iStock.com / Martin Barrand

 

Konsumkompetenz

Schulen erfüllen Bildungsauftrag

Schüler*innen müssen für ihre Rolle als Konsument*innen sowohl im Privat- als auch im späteren Berufsleben gerüstet sein. An Grundschulen und auch in den weiterführenden Schulen sind wichtige Bestandteile der Verbraucher*innenbildung bereits jetzt in die Lehrpläne vieler Fächer integriert. Die Schüler*innen setzen sich in Fächern wie Deutsch, Sachkunde, Technik, Erdkunde, Wirtschaft oder Mathematik mit den unterschiedlichen Marktmechanismen, aber auch mit ihrem individuellen Konsumverhalten und dessen gesellschaftlichen Folgen auseinander. Das Schulministerium möchte mit dem Entwurf einer Rahmenvorgabe die Verbraucher*innenbildung als fächerübergreifende schulische Erziehungs- und Bildungsaufgabe verbindlich im Schulprogramm verankern. GEW und DGB meinen: Das muss so nicht sein. Die Schulen leisten bereits ihren Beitrag zur Entwicklung einer reflektierten Konsumkompetenz. Die Bereitstellung eines Konzepts mit einer Zusammenfassung möglicher Inhalte und Vorschlägen für die didaktische Umsetzung wäre für die Schulen eine größere Hilfestellung als eine verbindliche Rahmenvorgabe. Die Inklusion und die Integration der vielen zugewanderten Kinder und Jugendlichen sind Mammutaufgaben, denen sich die Schulen momentan mit viel Engagement stellen und die bereits viele personelle und sächliche Ressourcen binden. Die gewünschte verbindliche Verankerung der Verbraucher*innenbildung führt zu einer überproportionalen Gewichtung der Verbraucher*innenbildung gegenüber diesen anderen wichtigen Arbeitsfeldern.

Frauke Rütter
Bildungsreferentin der GEW NRW

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