Elternmitwirkung: Gutes besser machen

Elternmitwirkung in NRW

Eltern im Stuhlkreis, die Stühle eindeutig zu klein für Erwachsene. Wer sich zuerst bewegt, ist Pflegschaftsvorsitzende*r. Zerrbilder und Karikaturen wie diese bestimmen leider viel zu oft die öffentliche Wahrnehmung der Elternmitwirkung in Schule. Eine genauere Betrachtung lohnt und verdeutlicht zugleich Reformbedarf in Nordrhein-Westfalen.

Soll es mehr Einfluss von Eltern in der Schulkonferenz durch eine Drittelparität geben? Darüber gab es Parteienstreit in den vergangenen Jahren. Die rot-grüne Koalition führte sie 2005 ein, CDU und FDP schafften sie 2006 ab und SPD und GRÜNE führten sie nach der Regierungsübernahme 2010 erneut ein. Zuletzt rückte die Form der (politischen) Elternvertretung in den Mittelpunkt der Diskussion.
In der ersten Elternkonferenz, die der Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags am 8. März 2017 veranstaltet hat, hat Schulministerin Sylvia Löhrmann auf das breite Spektrum der Beteiligungsmöglichkeiten von Eltern in NRW und die gesetzliche Garantie sowohl der individuellen als auch der systemischen Elternrechte hingewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl das Elternrecht zur Pflege und Erziehung der Kinder als auch der Erziehungsauftrag des Staates in der Schule verfassungsrechtliche Grundlagen haben.
Die Beteiligungsrechte der Eltern sind sämtlich schulrechtlich gesichert. Auf Ebene der einzelnen Schule nehmen Eltern ihre Rechte in der Klassen- und der Jahrgangsstufenpflegschaft (SchulG § 73) sowie in der Schulpflegschaft (SchulG § 72) wahr. Zudem sind sie vertreten in der Schulkonferenz (SchulG §§ 65 und 66), in Fach- und Bildungsgangkonferenzen (SchulG § 70) sowie in der Klassen- und Jahrgangs-stufenkonferenz (§ 71). Auf kommunaler Ebene schließen sich die Schulpflegschaften in Stadt-, Kreis- oder Bezirksschulpflegschaften (SchulG § 72 Absatz 4) zusammen. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, also auf Landesebene, übernehmen Elternverbände die Interessenvertretung (SchulG § 77 Absatz 3 Nr. 2 und § 77 Absatz 4).
Die auf Landesebene für mindestens eine Schulform organisierten Elternverbände werden vom Ministerium in schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung beteiligt – unter anderem in mindestens halbjährlichen Gesprächen. Solche schulischen Angelegenheiten sind vor allem Änderungen des Schulgesetzes, Richtlinien und Lehrpläne, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Schulversuche sowie Regelungen über die Abstimmung zwischen schulischer und betrieblicher Ausbildung.
Ein Spannungsfeld ergibt sich bei der politischen Interessenvertretung dadurch, dass neben diesen Elternverbänden – nicht selten schulformübergreifend arbeitende – Stadt-, Kreis- oder Bezirksschulpflegschaften agieren, die den Vorwurf erheben, politisch zu wenig gehört zu werden.

So finanzieren sich die Elternverbände

Die Elternvertretungen in NRW erhalten seitens der Landesregierung keine finanziellen Mittel. Aufgrund einer Verabredung in der Kultusministerkonferenz erhielt nur der Bundeselternrat 2016 eine Zuwendung in Höhe von 7.419,- Euro.
Die Elternverbände finanzieren sich auf unterschiedliche Weise aus Mitgliedsbeiträgen: Während die Satzung der Landeselternschaft Grundschulen in NRW vorgibt, dass die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft einer nord-rhein-westfälischen Grundschule als Person ordentliches Mitglied des Vereins sein kann, sind an anderer Stelle die Schulpflegschaften als Ganzes die Mitglieder. Sie finanzieren so die Arbeit der Elternvertretung. Die Höhe des Beitrags hängt in der Regel von der Schulgröße ab. Die Landes-elternschaft der Gymnasien macht die Zahl der Schüler*innen, die die jeweilige Schule besuchen, zur Grundlage. Für die Landeselternschaft der integrierten Schulen ist hingegen die Zahl der Klassen in der Sekundarstufe I ausschlaggebend. Zur Unterstützung der Elternverbände dürfen in der Schule Spendenaktionen veranstaltet werden.

Perspektiven für die Elternmitwirkung

Zwar gibt es im föderalen Bildungssystem eine Vielzahl von Modellen der Elternbeteiligung, doch 14 Bundesländer haben zumindest eines gemein: eine einheitliche Landeselternvertretung. In Baden-Württemberg zum Beispiel gibt es auf Landesebene neben den schulformbezogenen Elternverbänden den Landeselternbeirat. Er ergänzt die Arbeit der Gesamtelternbeiräte, die auf kommunaler oder Kreisebene agieren. Ein Vorbild für NRW?
Im Koalitionsvertrag hatten SPD und GRÜNE 2012 angekündigt, dass die Elternmitwirkungsmöglichkeiten auf Landesebene verbessert und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, dass sich eine Landeselternvertretung – analog zur Landesschüler*innenvertretung – bilden kann. Da solche Änderungen jedoch nur im Konsens mit den Elternverbänden umgesetzt werden sollten, fand das Vorhaben ein schnelles Ende. Neben der parlamentarischen Opposition sprachen sich auch die schulformbezogenen Elternverbände gegen das Reformvorhaben aus, so zum Beispiel die Landeselternschaft der integrierten Schulen: „Die Beispiele anderer Bundesländer lassen erwarten, dass durch eine solche durchgewählte Elternschaft schulpolitische Konflikte, die sich aus der Konkurrenzsituation der Schulformen ergeben, nicht mehr adäquat behandelt werden. Die jetzige Situation, die selbstorganisierten Elternverbänden verschiedener Schulformen die Möglichkeit gibt, sich in Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu Wort zu melden, schafft Klarheit im politischen Raum über gemeinsame, abweichende oder sich widersprechende Interessen der Schulformen.“ Die Verbesserung der Elternmitwirkung steht jedoch weiterhin auf der Tagesordnung – vor Ort gegenüber dem Schulträger und auch auf Landesebene.
Vor Ort besteht bereits eine ganze Reihe von durchaus gut funktionierenden Teilhabemöglichkeiten für organisierte Eltern, die jedoch (noch) nicht eindeutig gesetzlich geregelt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Mitarbeit in themenbezogenen Arbeitsgemeinschaften und Qualitätszirkeln oder die Mitwirkung in regelmäßig tagenden Bildungskonferenzen. Die Schulträger hegen Bedenken, wenn es um die Schaffung einer allgemeinen rechtlich geregelten Mitwirkung auf kommunaler Ebene geht: Wer ist vertretungsberechtigt? Auf welche Gegenstände soll sich die Mitwirkung beziehen? Geht es um Informations- oder um Anhörungsrechte? Welche Mitwirkungsrechte sind konkret vorzusehen? Ohne Frage eine Baustelle für die kommende Legislaturperiode.

Die Elternkonferenz NRW

Mit der ersten landesweiten Elternkonferenz hat die Landesregierung im März 2017 ein Zeichen für die Weiterentwicklung der Elternmitwirkung in NRW gesetzt. Alle Landtagsfraktionen hatten zuvor im September 2016 in einer Entschließung angekündigt, auf diese Weise ein weiteres Forum zum Austausch und zur Artikulierung von Elterninteressen schaffen zu wollen. Es soll geprägt sein von einem Miteinander von Landeselternorganisationen, Stadt- und Kreisschulpflegschaften. Ein Austausch untereinander soll ebenso möglich sein wie der Dialog mit der Landespolitik und dem Schulministerium, damit Elternpositionen in die Schulpolitik einfließen können.Rechte zu haben ist das eine, sie nutzen zu können das andere. Deshalb hatten die Fraktionen zugleich festgestellt, dass geeignete Maßnahmen zur Qualifizierung von Eltern erforderlich sind. Unter Federführung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) sollen entsprechende Bausteine erarbeitet werden. Zudem soll die Vernetzung der Stadt- und Kreisschulpflegschaften untereinander und mit den Schulpflegschaften verbessert werden. Über die weitere Perspektive der Landeselternkonferenz NRW wird in der Legislaturperiode bis 2020 zu entscheiden sein.

 

Michael Schulte
Geschäftsführer der GEW NRW

Fotos: iStock.com / IvanJekic, anandaBGD

 

Schulformbezogene Elternmitwirkung – LEiS-NRW:
Starke Lobby für integrierte Schulen

Eltern integrierter Schulen brauchen unbedingt untereinander Vernetzung und Information –
nicht nur auf Landesebene, auch regional vor Ort. Die Stadt- und Kreisschulpflegschaften werden sehr oft von gymnasialen Eltern dominiert. Außerdem gibt es klare Unterschiede in den Interessenlagen zwischen den Schulformen. Deshalb gibt es seit April 2016 die Landeselternschaft der integrierten Schulen NRW (LEiS-NRW).
Wie wichtig unsere Arbeit ist, zeigen aktuelle Beispiele: In Tönisvorst und Kleve konnten die Sekundarschulen jeweils nur gegen großen Widerstand in Gesamtschulen umgewandelt werden. In Köln sind gerade viele Eltern, zu Recht, auf die Barrikaden gegangen: 159 Viertklässler*innen wurden Gymnasien in anderen Stadtteilen zugewiesen. Klaglos hingenommen wurde jedoch, dass sich in diesem Jahr in Köln über 700 Schüler*innen einen Platz an einer anderen Schulform suchen mussten, statt an eine Gesamtschule gehen zu können.
Die Zusammenarbeit mit anderen schulpolitischen Akteur*innen läuft unterschiedlich gut –
so unterschiedlich wie die Akteur*innen selbst sind. Die LEiS-NRW versteht sich als Lobby-Organisation im Interesse der Eltern der integrierten Schulformen. Das Selbstverständnis vieler Stadt- und Kreisschulpflegschaften ist hingegen eher darauf ausgerichtet, als Teil des Souveräns auf die Landespolitik Einfluss zu nehmen. Trauriges Beispiel: die Elternkonferenz im März 2017, die, so wie sie angelegt war, nur zu Enttäuschungen aufseiten vieler Eltern führen konnte.
Ein Jahr nach Gründung klärt die LEiS-NRW vor allem über die möglichen Nachteile für andere Schulformen auf, die durch das Volksbegehren „G9 jetzt“ entstehen. Ebenso wichtig sind die Themen „Inklusion“ und „räumliche und sächliche Ausstattung“. Außerdem fordert die LEiS-NRW, dass ein Musterraumprogramm wieder aufgenommen wird.

Ralf Radke
Vorsitzender der LEiS-NRW

 

Kommunale Elternmitwirkung:
Gut vernetzt in der Kommune

Die Stadtschulpflegschaft Gütersloh bündelt schulformübergreifend die Elterninteressen auf kommunaler Ebene. So kann sie konstruktiv an der schulpolitischen Weiterentwicklung vor Ort aus Sicht der gesamten Elternschaft mitarbeiten. Im Unterschied zum Elternkonferenztag und zu den schulformbezogenen Verbänden zielt die kommunale Beteiligung der Eltern im Rahmen einer Stadtschulpflegschaft darauf ab, die Bedingungen in Zusammenarbeit mit der Lokalpolitik und dem Schulträger vor Ort zu verbessern. Der Elternkonferenztag und die schulformbezogenen Verbände behandeln hingegen die Rahmenbedingungen zur Elternmitwirkung sowie die Inhalte und Weiterentwicklung der Schulformen auf Landesebene.

Die Kernthemen der Stadtschulpflegschaft Gütersloh sind derzeit

  • die EDV-Ausstattung an den Schulen inklusive einer angemessenen Administration
  • die Situation im Offenen Ganztag, unter anderem bezogen auf Platz, Personal und Qualitätsstandards
  • die Reinigungssituation an den Schulen durch Vergabe an externe Unternehmen
  • Inklusion und die Umsetzungsmöglichkeiten an den Schulen
  • die Verkehrssituation rund um die Schulen inklusive des Schüler*innentransfers über weitere Strecken per Bus

Darüber hinaus gilt es, die allgemeine Schulentwicklungsplanung – insbesondere die Schließung von Schulen und die Gründung von neuen Schulstandorten – aus Elternsicht zu begleiten.
Die Zusammenarbeit mit den weiteren schulischen Akteur*innen in Gütersloh gestaltet sich sehr gut. Die Stadtschulpflegschaft ist mit einem beratenden Sitz im Bildungsausschuss der Stadt Gütersloh vertreten. Außerdem steht sie im regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung, den Schulleitungen, der Lokalpolitik und weiteren an Schule Beteiligten, etwa Schulsekretär*innen und Mitarbeiter*innen im Offenen Ganztag.

Christian Beckmann
Vorsitzender der Stadtschulpflegschaft Gütersloh

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