Gute Streikbeteiligung – guter Kompromiss

Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Die Tarifrunde im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ist am 29. April 2016 mit einem guten Kompromiss zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) und dem Bund zu Ende gegangen. Dem Ergebnis waren eindrucksvolle Warnstreiks der Beschäftigten vorausgegangen.

Für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) konnten unter anderem folgende Ergebnisse erzielt werden:

  • Entgelterhöhungen ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent, ab 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent
  • Sicherung der Leistungen aus der Zusatzversorgung (Betriebsrente)
  • neue Entgeltordnung für den allgemeinen Teil des TVöD VKA (gültig ab 1. Januar 2017)
  • für Azubis 35,- Euro mehr ab 1. März 2016 und 30,- Euro mehr ab 1. Februar 2017
  • ein Tag mehr Urlaub für Azubis (29 Tage)
  • stufengleiche Höhergruppierung ab 1. März 2017

Die GEW-Tarifkommission bewertete den Abschluss insgesamt positiv und stimmte mehrheitlich zu. Der Koordinierungsvorstand der Bildungsgewerkschaft folgte dem Empfehlungsbeschluss und stimmte dem Tarifergebnis ebenfalls zu.

Allgemeine Entgeltordnung tritt endlich in Kraft

Von der neuen Entgeltordnung profitieren viele Beschäftigtengruppen durch eine bessere Eingruppierung, darunter auch die KollegInnen in den kommunalen Krankenhäusern, in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie SchulhausmeisterInnen. Schon vor den Verhandlungen war klar, dass die Kosten für die allgemeine Entgeltordnung im Bereich der Kommunen, die nun über zehn Jahre (!) nach Inkrafttreten des TVöD endlich erreicht worden ist, kompensiert werden müssten. Dazu haben die Tarifvertragsparteien vereinbart: Die Jahressonderzahlung wird für 2016 bis 2018 „eingefroren“ – für diese Zeitspanne werden die Tariferhöhungen also nicht auf sie angerechnet. Zusätzlich wird sie ab 2017 um vier Prozentpunkte verringert. Damit tragen die ArbeitnehmerInnen solidarisch einen Anteil an den Mehrkosten für die neue Entgeltordnung.
Dieser Knackpunkt wurde in der Bundes-tarifkommission ausführlich und sehr kritisch diskutiert, deutlich wurde aber: Auch wenn die Jahressonderzahlung zunächst eingefroren wird, bekommen die Beschäftigten mit den relativ guten Gehaltserhöhungen insgesamt mehr Geld. Dorothea Schäfer, Vorsitzende der GEW NRW, resümierte in ihrer Rede am 1. Mai in Herne: „Das Tarifergebnis kann sich sehen lassen.Neben spürbaren Gehaltserhöhungen konnte die Betriebsrente gesichert und endlich eine allgemeine Entgeltordnung erreicht werden.“

Leistungen aus der Betriebsrente gesichert

Dort, wo eine der 15 kommunalen Zusatzversorgungskassen (ZVK) finanzielle Probleme hat, werden die Arbeitnehmerbeiträge innerhalb von drei Jahren in drei Schritten um insgesamt 0,4 Prozentpunkte erhöht (+ 0,2 Prozent zum 1. Juli 2016, jeweils + 0,1 Prozent zum 1. Juli 2017 und 2018). Die Arbeitgeber müssen bis zum Ende der Laufzeit den gleichen finanziellen Beitrag leisten. Diese Lösung ist für zehn Jahre tarifvertraglich festgeschrieben, sodass die Leistungen aus der Zusatzversorgung für die nächsten Jahre gesichert sind. Für Pflichtversicherte, die über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert sind, gilt dieselbe Regelung.

Arbeitgeber stellen sich quer: weiterhin sachgrundlose Befristungen

Keine Lösung gab es zur gewerkschaftlichen Forderung, das Befristungsunwesen im öffent-lichen Dienst einzudämmen. Die Arbeitgeber waren nicht bereit, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten, die sie praktisch als verlängerte Probezeit nutzen. Dass ausgerechnet die öffentlichen Arbeitgeber diese gesetzliche Möglichkeit missbrauchen, ist ein Skandal, gegen den die GEW weiter ankämpfen wird.

Joyce Abebrese
Referentin für Tarifpolitik der GEW NRW

Foto: jingz / photocase.de

0 Comments
Kommentieren
Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Kommentare (0)

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
24
Ihre Meinung? Jetzt kommentieren