Frauen müssen weiterhin für ihre Rechte kämpfen

Internationaler Frauentag und Equal Pay Day

Frauen arbeiten viel häufiger in Teilzeit als Männer und haben schlechtere Chancen auf Führungspositionen. Das ist im Bildungsbereich nicht anders, der größtenteils von der öffentlichen Hand finanziert wird. Der Internationale Frauentag am 8. März 2018 und der Equal Pay Day am 18. März 2018 erinnerten an Handlungsbedarfe und Erfolge der Frauenbewegung.

Den diesjährigen 107. Internationalen Frauentag am 8. März feierten wir unter dem Motto „100 Jahre Frauenwahlrecht – wir haben viel erreicht!“. Am 12. November 1918 erließ der Rat der Volksbeauftragten nach einem langen, harten Kampf vieler mutiger und furchtloser Frauen ein Gesetz, mit dem Frauen in Deutschland erstmals das aktive und passive Wahlrecht erhielten. Das ist bis heute ein großer Erfolg!

Frauen haben immer noch schlechtere Chancen als Männer

Auf der anderen Seite verdienen Frauen immer noch deutlich weniger als Männer. Die Entgeltlücke ist in Deutschland mit 21 Prozent seit Jahren nahezu unverändert groß, sodass Frauen rein rechnerisch 77 Tage im Jahr umsonst arbeiten müssen, während Männer vom ersten Tag an bezahlt werden. Das ist unter anderem ein Zeichen dafür, dass Frauen auch im Jahr 2018 – 100 Jahre nach dem Frauenwahlrecht in Deutschland – noch lange nicht die gleichen Chancen haben wie Männer. Das mahnten Gewerkschafter*innen am Equal Pay Day an, der am 18. März 2018 gefeiert wurde.

Die Gründe für den Einkommensunterschied sind bekannt: Frauen haben zwar im Schnitt gute und qualitativ hohe Abschlüsse, häufig besser als ihre männlichen Kollegen, werden aber im Verlauf des Berufslebens von ihnen überholt. Der Anteil von Frauen in Teilzeit ist überdurchschnittlich hoch. Frauen sind in Führungspositionen unterdurchschnittlich repräsentiert. Minijobs werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Vermeintlich typische Frauenberufe werden immer noch weniger anerkannt und schlechter bezahlt als angebliche Männerberufe, bei denen der Anteil der männlichen Beschäftigten bei mindestens 70 Prozent liegt.

Auch im Bereich Bildung und Erziehung liegt nach Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung im Jahre 2016 der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen bei zwölf Prozent. Geht es um die Erziehung und Bildung von kleinen Kindern, spiegelt sich die Diskriminierung von Frauenberufen und mangelnde gesellschaftliche Wertschätzung wider, die sich in unserer Gesellschaft auch in einem geringen Gehalt zeigt. Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen sind hier mit mehr als 90 Prozent der Beschäftigten überproportional vertreten.

Im Jahr 2014 verdiente eine Erzieherin 14,- Euro pro Stunde, ein Techniker 18,- Euro und ein Ingenieur sogar 29,- Euro pro Stunde. Diese Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung  sind zwar inzwischen durch Tarif-
abschlüsse überholt, der Abstand hat sich aber nicht entscheidend verändert. Weiterhin fehlt es an Aufstiegsmöglichkeiten. Daher hat die GEW vor zwei Jahren massiv die Kampagne zur Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst mitgetragen. Erzieher*innen haben zum Teil mehrere Wochen für die Umsetzung dieses Ziels gestreikt. Trotz deutlicher Verbesserungen bleibt noch viel zu tun.

Im Grundschulbereich kämpft die Bildungsgewerkschaft seit Langem gegen die schlechtere Bezahlung und geringere Wertschätzung der Tätigkeit im Vergleich zu Gymnasiallehrer*innen. Dass in diesen Bereichen strukturell bedingte Frauendiskriminierung stattfindet, hat das Gutachten von Prof. Dr. Eva Kocher, Dr. Stefanie Porsche und Dr. Johanna Wenckebach im Auftrag der GEW nachgewiesen. In Nordrhein-Westfalen gibt es zudem die Besonderheit, dass Lehrkräfte in der Sekundarstufe I genauso ungerecht nach Besoldungsgruppe A 12 beziehungsweise Entgeltgruppe (EG) 11 bezahlt werden. Auch dort arbeiten überwiegend Frauen.

Schleswig-Holstein hat 2016 entschieden, dass Grundschullehrer*innen weiterhin nach A 12 beziehungsweise EG 11 vergütet werden, anders als alle Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen. Das Land begründete die ungerechte und Frauen benachteiligende Reform damit, dass der Pädagogikanteil im Studium im Vergleich zur Ausbildung anderer Lehrkräfte höher sei. Das zeigt die geringere Wertschätzung der Arbeit von Grundschullehrkräften deutlich. Es verwundert nicht, dass gerade in der frühkindlichen Bildung und an den Grundschulen bundesweit Fachkräftemangel herrscht. Eine bessere Bezahlung kann den Mangel sicherlich nicht alleine beheben, ist aber ein notwendiger und überfälliger Schritt zu mehr Gleichberechtigung und zur Reduzierung der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede (Gender Pay Gap).

Frauen tappen in die Teilzeitfalle

Ein entscheidender Grund für den Einkommensunterschied ist die Tatsache, dass Frauen viel häufiger als Männer in Teilzeit arbeiten. Sie übernehmen immer noch zu einem großen Teil die Familien-, Haus- sowie Sorgearbeit und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Im Bezirk Arnsberg sind beispielsweise nach dem aktuellen Frauenförderplan über alle Schulformen hinweg 94 Prozent der Beschäftigten in Eltern- oder Teilzeit mit Betreuungspflicht weiblich. Zwar nehmen verstärkt auch Väter Elternzeit, allerdings häufig nur die zwei Monate, die der Familie den Erhalt des Elterngelds verlängern. So sind es immer noch mehrheitlich Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit für einen deutlich längeren Zeitraum unterbrechen als Männer. Deshalb ist es umso schlimmer, dass viel zu häufig die Meinung herrscht, dass Führungspositionen – im Schulbereich Schulleitungen – nicht in Teilzeit geleistet werden könnten. Wenn Frauen in Teilzeit arbeiten, verzichten sie nicht nur auf den Anteil an Bezahlung, sondern indirekt auch auf eine Leitungsaufgabe. Deshalb ist es gerade für Frauen wichtig, dass wir eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen. Das ist die Voraussetzung für mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gesellschaft.

Frauen fehlen in Führungspositionen

Ein weiterer entscheidender Grund für die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen ist die deutliche Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen. Als Beleg lohnt sich ein Blick in die aktuellen Frauenförderpläne der einzelnen Bezirksregierungen: Mit Ausnahme des Regierungsbezirks Detmold stellen Frauen weniger als die Hälfte der Schulleitungen – nur an Grund- und Förderschulen sieht es besser aus. Aber auch an Grundschulen steht der Anteil von Schulleiterinnen in keinem Verhältnis zu ihrem Anteil an den Beschäftigten insgesamt. Bei nachgeordneten Führungspositionen ist das Verhältnis besser, aber auch nicht zufriedenstellend.

In der Wissenschaft ist die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen sogar noch eklatanter: Waren 2016 mehr als die Hälfte aller Studienanfänger*innen weiblich, betrug der Anteil von Frauen an Promotionen immerhin 45,2 Prozent. Bei den Professuren sieht es aus Frauensicht schlecht aus: Lediglich 23,4 Prozent der Professor*innen sind weiblich, bei den C-4-Professuren beträgt der Anteil nur 11,6 Prozent. In der Wirtschaft gilt inzwischen eine Quote für Aufsichtsräte. Die Politik hat erkannt, dass die Beteiligung von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten in aller Regel nicht freiwillig erhöht wird.Deshalb ist die Quote durchaus erfolgversprechend.

Im öffentlichen Dienst – und damit auch im Schulbereich – war eine Zielquote von 50 Prozent in Führungspositionen als ein Ergebnis der letzten großen Dienstrechtsreform verankert. Die Quote wurde von der aktuellen Landesregierung als eine ihrer ersten Maßnahmen abgeschafft und durch eine eher weiche Formulierung zur Frauenförderung ersetzt. Die Zahlen zur 
Unterrepräsentanz von Frauen in Schulleitungen und bei Professuren machen den dringenden Handlungsbedarf deutlich. Die Landesregierung muss schnell wirksame Maßnahmen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst entwickeln.

In dem vierten großen Bereich, der Weiterbildung, arbeiten bundesweit etwa 700.000 Beschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitsumfängen und -verhältnissen: von beamteten Kolleg*innen an Weiterbildungskollegs über Beschäftigte im Tarifarbeitsverhältnis nach TV-L und TVöD bis hin zu Lehrkräften mit Honorarverträgen. Etwa 70 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse sind Nebentätigkeiten. Das geht aus den Zahlen des Nationalen Bildungsberichts 2016 hervor.

Für die Weiterbildungskollegs weisen die Frauenförderpläne der Bezirksregierungen eine deutliche Unterrepräsentanz in den Schulleitungen auf. Im Regierungsbezirk Düsseldorf stehen einem Frauenanteil von 52 Prozent bei den Beschäftigten lediglich ein Anteil von 18 Prozent in Schulleitungen gegenüber. Und auch in der Weiterbildung zeigt sich die Einkommensdifferenz von Männern und Frauen, besonders bei den haupterwerbstätigen Arbeitsverhältnissen. So sind hier Männer in der höchsten Einkommensgruppe mit 64 Prozent doppelt so häufig repräsentiert wie Frauen. Insgesamt sind die Anteile an Beschäftigten etwa vergleichbar.

Auch im Arbeitsbereich Bildung und Erziehung, einem Bereich, der wesentlich von der öffentlichen Hand finanziert wird, ist die Diskriminierung von Frauen sichtbar und lassen sich sämtliche Ursachen für die Entgeltlücke nachweisen. Daher ist die Politik aufgefordert, endlich zu handeln und gesetzliche Grundlagen zu schaffen sowie tarifpolitische Ergebnisse zu ermöglichen, die eine Gleichstellung von Frau und Mann zum Ziel haben. Es ist höchste Zeit – 100 Jahre nach dem Wahlrecht für Frauen.

Maike Finnern
stellvertretende Vorsitzende der GEW NRW

Foto: kallejipp / photocase.de

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