Gute Arbeit an der Hochschule: In den Köpfen hat sich viel verändert

Gute Arbeit an Hochschulen

Wie macht sich der Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ vor Ort bemerkbar? Ist er Motor auf dem Weg zu Guter Arbeit? Inzwischen haben alle öffentlich-rechtlichen Universitäten und Fachhochschulen in NRW den Kodex ratifiziert. So auch die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU). Die nds sprach mit Dr. Detlef Berntzen, Vorsitzender des Personalrats für den wissenschaftlichen Bereich der WWU, über den Rahmenkodex und dessen Umsetzung.

nds: Im Herbst 2015 hat die WWU den Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ unterzeichnet. Was hat sich seitdem verändert?

Dr. Detlef Berntzen: Die Veränderungen sind auf verschiedenen Ebenen spürbar: Zum einen stellt der Rahmenkodex eine Arbeitsgrundlage für die Personalräte dar. Das stärkt die Gremien in ihrer Arbeit und bietet immer wieder Argumentationsmaterial für Diskussionen mit den Hochschulleitungen und den Personalverwaltungen. Der Rahmenkodex wird vor allem von den betroffenen Beschäftigten gelesen und die darin getroffenen Grundvereinbarungen werden von ihnen auch eingefordert. Und dann kommt der Rahmenkodex jetzt mit in die Diskussion um die Hochschulentwicklungpläne – damit hat sich in den Köpfen aller Beteiligten schon viel verändert.

Die Personalräte waren maßgeblich am Rahmenkodex beteiligt und begleiten auch seine Umsetzung. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte hat der Personalrat für den wissenschaftlichen Bereich der WWU vor diesem Hintergrund angestoßen?

Konkret geht es uns um die Verbesserung der besonders prekären Arbeitsverhältnisse. So haben wir mit der Personalabteilung schon vor Unterzeichnung des Rahmenkodex Richtlinien für die Erteilung von Lehraufträgen vereinbart, die dem Kodex in weiten Teilen entsprachen. Da mussten wir jetzt wenig nacharbeiten. Aktuell geht es uns im Dialog mit der Hochschule um die Umwandlung von Lehraufträgen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Das neue Rektorat an der Universität Münster hat uns dazu einen Modellversuch vorgeschlagen. Das ist sehr ermutigend.
Andere Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben, sind von der Hochschulleitung noch nicht aufgenommen worden. So hatten wir – bestärkt durch den Beschluss der Personalversammlung –
einen Überbrückungsfonds für betroffene Kolleg*innen angeregt, um bei Auslaufen von Projektfinanzierungen Härtefälle abfangen zu können und diese nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, obwohl sie sich gerade als exzellente Wissenschaftler*innen qualifiziert hatten. Wir haben die Hoffnung, diese und weitere Vorschläge in den Hochschulentwicklungsplan der WWU mit einbeziehen zu können.

Ist die Umsetzung des Rahmenkodex deiner Einschätzung nach auf einem guten Weg? Was läuft gut? Wo hakt es?

Die Umsetzung ist dort zögerlich, wo es um die Ausdeutung des Kodex im Zusammenhang mit der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geht. In der Interpretation der Frage, welche Vertragslaufzeiten für Erstverträge mit Promovierenden angemessen sind, hätten wir uns aus dem Wissenschaftsministerium und von der Landesrektorenkonferenz eindeutigere Signale gewünscht. Vor Ort und in der Diskussion mit einzelnen verantwortlichen Hochschullehrer*innen sind wir da schon viel weiter. Es wird zunehmend akzeptiert, dass Nachwuchswissenschaftler*innen mit längeren Vertragszeiten in die Qualifizierungsphase starten. Das sehen wir in einem deutlichen Trend bei den Ausschreibungen für Doktorand*innenstellen.
Schlechter sieht es dagegen in Münster bei der Frage nach der Beschäftigungsform für Hilfskräfte mit Bachelorabschluss aus. Die Hochschule konnte sich bisher nicht dazu durchringen, diese als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigen zu wollen. Das verhindert bedauerlicherweise, dass diese Kolleg*innen höhere Stundenentgelte bekommen.
Unzulänglichkeiten haben wir auch im Umgang mit den Kolleg*innen feststellen müssen, die seit vielen Jahren in immer wieder neu befristeten Arbeitsverhältnissen an der Hochschule angestellt werden. Wir erkennen aber ein Umschwenken der Hochschule im Bewusstsein, dass man hier eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber dieser Personengruppe hat.
Und schließlich gibt es noch viele Detailfragen beim Wechsel von Wissenschaftler*innen zwischen den Hochschulen. Da wünschte ich mir, wir würden die Mitarbeiter*innen wieder in den Landesdienst bekommen.


Die Fragen für die nds stellte Anja Heifel.

Dr. Detlef Berntzen

Vorsitzender des Personalrats für den wissenschaftlichen Bereich der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Illustration: PureSolution / shutterstock.com

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