Weniger Bürokratie durch die Beihilfe-App?

Vereinfachter Beihilfeantrag

Der Antrag auf Beihilfe war bisher komplex, bürokratisch und unübersichtlich. Eine App vereinfacht das Verfahren. Die Vorgänge sollen außerdem schneller bearbeitet werden, damit Beamt*innen nicht lange auf ihren Kosten sitzenbleiben.

Die Idee zu einer Beihilfe-App hatte schon der vorherige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Für die Umsetzung war aber eine Änderung der Beihilfeverordnung (BVO) NRW nötig.  Am 1. Januar 2018 wurde Paragraf 13 der BVO geändert und damit die Voraussetzung geschaffen, dass Anträge elektronisch beziehungsweise über die App versendet werden können.
Das Verfahren für die Kostenerstattung war bisher komplex: In einem Erstantrag wurden zunächst die persönlichen Verhältnisse dargestellt. Ist man ledig oder verheiratet? Wie viele Kinder gibt es? Für alle weiteren Anträge genügte ein Kurzantrag. Erst wenn sich die persönlichen beziehungsweise privaten Verhältnisse änderten, musste erneut ein Erstantrag gestellt werden. Mit jeder Menge Kopien und einer Kostenaufstellung ging der Antrag per Post an eine Scanstelle, die alle Dokumente digitalisierte und an die zuständige Beihilfestelle weiterleitete. Antragsteller*innen mussten ganz genau aufpassen, welche Rechnungen sie schon eingeschickt hatten und welche nicht.

Beihilfe-App macht‘s einfacher

Seit einiger Zeit können Beihilfeberechtigte im öffentlichen Dienst in NRW die Belege digital per App über das Smartphone oder Tablet einreichen. Sie erhalten prompt eine Rückmeldung zur erfolgreichen Übertragung. Ein Feedback über den Bearbeitungsstatus, ein digitaler Beihilfebescheid sowie Archivierung sind bislang nicht möglich. Die Änderung von persönlichen Daten ist ebenfalls nicht vorgesehen. Es sollen nur die personenbezogenen Daten dauerhaft auf dem Endgerät gespeichert werden, die unbedingt für den Betrieb der App notwendig sind, zum Beispiel die Benutzer*innenkennung. Mittels eines  Passworts und lokaler Kapselung der Daten soll ein ausreichender Schutz vor unbefugten Zugriffen sichergestellt werden. Adressbücher und Standortdaten werden nicht abgefragt. Es bleibt aber auch weiterhin möglich, Beihilfe auf herkömmlichem Weg zu beantragen.

Was bringt die App wirklich?

Der Aufwand für die Beschäftigten ist bei standardmäßigen Anträgen geringer als zuvor, weil keine Dokumente verschickt werden müssen. Die App spart Zeit, die sonst für den Postweg benötigt wurde.
Problematisch ist hingegen der Datenschutz zum Beispiel bei Systemabstürzen oder Diebstahl des Endgeräts. Die App erspart den Beschäftigten auch nicht, Rechnungen aufzubewahren und zu kennzeichnen, geschweige denn die Abrechnungen zu kontrollieren. Kurzum: Alle Erleichterungen betreffen das Tagesgeschäft. Bei Besonderheiten wie Kur, Kronen, Implantaten oder Spangen sind separate Anträge zu stellen. Persönliche Beratungen oder Hilfe bei der Antragstellung sind trotz App weiterhin nötig und sinnvoll. Das eingesparte Geld könnte also für den Aufbau von Beratungsstellen und zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention verwendet werden.

Wie geht es weiter mit der Beihilfe?

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2019 einen gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und SPD angenommen, der das Ziel hat, das Beihilferecht im Sinne der Beschäftigten zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln. Geplant ist, Voraussetzungen für eine Direkt-abrechnung bestimmter Leistungen zu schaffen. Dazu gehören unter anderem Rechnungen über stationäre Krankenhausaufenthalte und besonders hohe Rechnungen über Arzneimittel. Außerdem soll die Landesregierung prüfen, mit welchen Maßnahmen der Bearbeitungsaufwand und die -zeiten der Beihilfe weiter reduziert werden können, ohne die Qualität zu beeinträchtigen. Darüber hinaus sollen gesundheitliche Prävention und Beratung künftig im Gesundheitsmanagement festgeschrieben sein. Es ist Zeit für neue Lösungen. Die App ist ein erster Schritt, aber sie allein reicht nicht aus.


Ute Lorenz
Referentin für Beamt*innenrecht der GEW NRW

Helmut Hermes
Leiter des Referats Dienstrecht, Besoldung und Vergütung der GEW NRW

Foto: Davidpradoperucha / photocase.de

2 Comments
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Kommentare (2)

  • Brückenzentrum Eine App, die leider höhere Anforderungen an die Hardware hat als die Beihilfe-App des Bundes,
    die es leider nur für Smartphones und Tablets gibt, aber beispielsweise nicht für die (erheblich praktischere und wohl auch sichere) Betriebssoftware windows,
    die es leider nicht als direktes online-Portal gibt, sodass jeder sicher seine sehr, sehr intimen Daten einreichen kann.

    Schade, der Kerngedanke ist sicherlich gut und wünschenswert
    • Pm Ich kann dem/der VorrednerIn nur zustimmen: Solange es keine Browser-Schnittstelle für PC oder Laptop gibt, ist die Idee noch nicht praktikabel umgesetzt.
      Ich wollte es trotzdem mal ausprobieren, habe also den Anmeldeprozess erfolgreich durchgeführt. Dann habe ich die Dokumente, die ich seit Jahren sauber einscanne, auf mein Handy übertragen und wollte sie per App losschicken - geht nicht. Ich musste sie mit der Micki-Maus-Kamera des Smartphones noch einmal wackelig abfotografieren. Das tue ich mir auf Dauer nicht an, sondern bin zum Postversand zurückgekehrt - bis der zweite Schritt der Digitalisierung getan ist.
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