A 13 Z: Den Worten müssen Taten folgen
Gleiche Bezahlung für alle Lehrkräfte
„Wir wollen die besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der Reform der Lehrer-ausbildung aus dem Jahr 2009 ziehen“, hatte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer in ihrer kleinen Regierungserklärung Anfang Oktober 2017 angekündigt. Doch noch immer sind viele Fragen offen. Am 22. November 2017 hatte der Schulausschuss des Landtags aufgrund eines Antrags der SPD zu einer Anhörung eingeladen, um über die Besoldungsanpassung zu beraten. Zu den Sachverständigen gehörte auch die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer.
Die GEW NRW begrüßt den Antrag der SPD, doch der enthaltene Beschlussvorschlag ist angesichts der überfälligen Veränderungen zu zaghaft und unkonkret. Dorothea Schäfer bekräftigte in der Anhörung im Schulausschuss deshalb die Forderung der GEW NRW nach dem Einstiegsamt A 13 Z für alle Lehrer*innen – unabhängig von der Schulform: „Unsere Forderung entspricht auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Prof. Ralf Brinktrine in einem juristischen Gutachten dargelegt hat. Für eine unterschiedliche Besoldung der Lehrkräfte gibt es keinen sachlichen Grund. Sie widerspricht den Vorgaben des Alimentationsprinzips gemäß Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes.“ Entscheidend für die GEW NRW: Die Besoldungsanpassung darf nicht nur für die neu eingestellten Kolleg*innen gelten. Auch langjährig Beschäftigte müssen einbezogen werden, denn ihre Praxiserfahrung entspricht dem Wert der jetzigen Ausbildung.
Anfang 2018 wird es zunächst eine Auswertung der Anhörung im Schulausschuss geben; danach erfolgt dort die entgültige Beschlussfassung.
GEW-Kolleg*innen machen Druck
Gleichzeitig erhöhen die Kolleg*innen vor Ort mit Unterstützung der GEW NRW den Druck auf die Landesregierung: In kreativen und bunten Aktionen in den Schulen, auf Facebook und vor dem Landtag forderten sie gemeinsam und öffentlich wahrnehmbar die gleiche Besoldung für alle Lehrkräfte. Noch am Tag vor der Anhörung im Schulausschuss waren einige hundert Kolleg*innen in Düsseldorf, Bielefeld und Münster auf die Straße gegangen. Ihre Demonstrationen waren Teil der bundesweiten Aktionswoche der GEW für faire Besoldung.
Die neue Landesregierung hat zwar einen „Masterplan Grundschule“ ausgegeben, aber weder im Koalitionsvertrag noch im Haushalt für 2018 die gerechte Eingruppierung von A 13 Z für alle Lehrkräfte umgesetzt. Bisher steht die Ankündigung von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer im Raum, endlich die besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Lehrerausbildungsgesetz (LABG) von 2009 zu ziehen. Doch das Versprechen allein reicht nicht aus: Die Kolleg*innen erwarten jetzt konkrete gesetzgeberische Schrit-te. Dabei fordern sie vor allem, dass neben den nach neuem LABG ausgebildeten Lehrkräften diejenigen nicht vergessen werden, die nach dem alten LABG ausgebildet wurden und über mehr Praxiserfahrung verfügen. Die Neuregelung der Besoldung darf nicht zu einem Unfrieden in den Lehrerzimmern führen!
Berlin und Brandenburg machen es vor
Elf Bundesländer haben die Eingangsbesoldung nach A 13 oder A 13 Z für Lehrkräfte in der Sekundarstufe I bereits eingeführt. In allen Ländern kämpft die GEW für A 13 auch für Grundschullehrkräfte. Erfolgreich war das bisher in Berlin und zuletzt auch in Brandenburg: Die dortigen Regelungen sehen vor, dass rund 3.300 Lehrkräfte an den Grundschulen ab dem 1. Januar 2019 nach A 13 eingestuft werden. Die Besoldung neuer Lehrer*innen mit einer Befähigung nach früherem DDR-Recht, die zuvor nach A 11 bezahlt wurden, sollen in zwei Schritten bis 2020 auf A 13 angehoben werden. Auch in Schleswig-Holstein gab es vorsichtige Ankündigungen der CDU, die allerdings nun die Kultusministerkonferenz (KMK) einschalten will. Welchem Zweck das dient, bleibt unklar, denn die KMK ist für die föderale Besoldungsgesetzgebung nicht zuständig.
Gerechte Bezahlung – aus gutem Grund
Mit dem neuen Lehrerausbildungsgesetz von 2009 durchlaufen alle Lehramtsanwärter *innen in NRW die gleiche universitäre Ausbildung. Dies ist Ausgangspunkt für die berechtigte Forderung der GEW nach der gleichen Besoldung unabhängig von der Schulform, die gemäß dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) parallel auch für angestellte Lehrkräfte gilt.
Bereits 2008 hatte eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung die Arbeitsanforderungen in der männerdominierten Sekundarstufe II und dem frauendominierten Grundschulbereich mithilfe eines geschlechtsneutralen Arbeitsbewertungsverfahrens untersucht. Das Ergebnis: Die gesellschaftliche Geringschätzung und niedrige Bezahlung der Lehrtätigkeit an Grundschulen ist nicht gerechtfertigt. Dies gilt genauso für die ungleiche Bezahlung von Sonderpädagog*innen und Lehrkräften in der Sekundarstufe I in NRW. Beide Berufsgruppen werden immer noch geringer vergütet als Lehrkräfte in der Sekundarstufe II oder am Berufskolleg.
Wiederholt hatte die GEW NRW seit der LABG-Reform eine Neuregelung der Lehrkräftebesoldung und die gleiche, schulformunabhängige Eingruppierung aller Lehrkräfte gefordert. Unterfüttert wurde dies unter anderem durch ein von der GEW NRW in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Ralf Brinktrine von der Universität Augsburg. Das Ergebnis: Die aktuelle Besoldung von Lehrkräften in NRW ist verfassungswidrig. Dennoch hat die ehemalige rot-grüne Landesregierung das Besoldungsrecht nicht dem neuen Laufbahnrecht angepasst. Die GEW NRW geht deshalb den Weg der rechtlichen Klärung und wird verschiedene Musterverfahren führen – notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht (s. Hinweis).
Schluss mit Lippenbekenntnissen
Das Motto „Kleine Kinder – kleines Gehalt; große Kinder – großes Gehalt“ ist historisch längst überholt. Zwar ist die Arbeit der Lehrer*innen an den verschiedenen Schulformen nicht gleich, aber sie ist ohne Zweifel gleichwertig – und muss deshalb gleich bezahlt werden! Es ist nicht akzeptabel, dass die Politik pädagogische Arbeit in Grundschulen und in NRW auch in Schulen der Sekundarstufe I weniger wertschätzt als an anderen Schulformen. Solche Ansichten sind von vorgestern und müssen endlich überwunden werden. Bis Yvonne Gebauer ihrem Versprechen Taten folgen lässt, kämpft die GEW NRW weiter für die gleiche und gerechte Einstiegsbezahlung von Lehrkräften aller Schulformen.
Ute Lorenz
Referentin für Beamt*innenrecht und Mitbestimmung der GEW NRW
Fotos: PolaRocket, onemorenametoremember / photocase.de
Antrag der SPD-Fraktion
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
In ihrem Antrag „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Sicherung der Unterrichtsversorgung: Besoldung der Lehrkräfte muss auf den Prüfstand!“ fordert die SPD die Landesregierung auf, die Situation der Lehrkräfte in NRW zu verbessern. Der Beschlussvorschlag lautet:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- die notwendigen Vorkehrungen für eine Anpassung der Besoldung von Lehrkräften vorzunehmen,
- dabei auch die Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften sowie
- die Arbeitszeiten von Lehrerinnen und
- Lehrern in den Blick zu nehmen,
- dabei ein Jobticket für alle Lehrerinnen
- und Lehrer anzubieten,
- eine Weiterbildungsgarantie zu ver-
- wirklichen.“
Quelle: Landtag NRW, DS 17/516
Anträge auf A 13 Z
Wichtiger Hinweis
Für alle Kolleg*innen, die im Jahr 2016 bereits Anträge auf A 13 Z gestellt haben, gilt: Für 2017 müssen erneut entsprechende Anträge gestellt werden, weil ein neues Haushaltsjahr begonnen hat.
Mitglieder der GEW NRW können hierfür erneut die Musteranträge der GEW NRW benutzen – vorausgesetzt sie ersetzen „2016“ im ersten Satz des Antragstextes durch 2017. Musterschreiben und Erläuterung gibt es nach dem Log-in unter www.gew-nrw.de/online-archiv (Webcode: 235138).
Gewerkschaftstag 2017
Verfassungswidrige Besoldung in NRW umfassend ändern
Die Forderung nach A 13 Z für alle Lehrkräfte in NRW war auch Thema beim Gewerkschaftstag der GEW NRW am 25. November 2017. In ihrem Beschluss fordert die Bildungsgewerkschaft:
- Für Lehrkräfte mit neuer Ausbildung (Lehrerausbildungsgesetz des Jahres 2009, gleichwertige Ausbildung aller Lehrämter) ist A 13 Z als Eingangsbesoldung vorzusehen – mit den entsprechenden tarifvertraglichen Folgen für Tarifbeschäftigte.
- Alle Lehrkräfte, die eine Vollausbildung nach den Lehrerausbildungsgesetzen vor 2009 besitzen und noch nicht A 13 Z erhalten, sind gleich zu behandeln. Ihre entsprechenden Ansprüche ergeben sich aus dem Gleichbehandlungsgebot und der Bewertung ihrer bisherigen beruflichen Praxis.
- Die Besoldungsstruktur ist auf Grundlage der Eingangsbesoldung A 13 Z neu zu regeln.
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