Besoldungsgesetz jetzt ändern!
Rechtsgutachten der GEW NRW
„Kleine Kinder – kleines Geld, große Kinder – großes Geld.“ Diese Maxime hat sich in den Köpfen festgesetzt und die Landesregierung sperrt sich seit Jahren gegen eine Anhebung der Eingangsbesoldung für Lehrkräfte an den Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Ein aktuelles Rechtsgutachten verleiht den Argumenten der GEW NRW jetzt neues Gewicht.
Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Brinktrine hat im Auftrag der GEW NRW das aktuelle Besoldungssystem für LehrerInnen in NRW unter die Lupe genommen und insbesondere geprüft, ob die schulformabhängige Besoldungseinstufung „evident sachwidrig“ – also verfassungswidrig – ist. Zwar hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum, willkürlich unterschiedlich eingruppieren darf er jedoch nicht – vor allem wenn es keine sachlichen Differenzierungskriterien mehr gibt.
Das Ergebnis ist eindeutig: Es gibt keine Rechtfertigung mehr für die unterschiedliche Einstufung der Eingangsämter. Mit der Reform des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) 2009 wurden alle Lehrämter auf Bachelor / Master mit einer Dauer von zehn Semestern umgestellt und sind demnach gleichwertig. Die bisherige Differenzierung nach Schulformen muss deshalb aufgegeben werden. Eine Abstufung aller Lehrkräfte in das Eingangsamt A 12 wird die Landesregierung dabei angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne gewichtige Argumente durchsetzen können. Denn die Lehrerausbildung wurde nicht verkürzt und auch die Anforderungen an den Beruf sind keineswegs geringer geworden.
Lehrkräfte mit alter Lehrerausbildung – Tarifbeschäftigte – Schulleitungen
Lehrkräfte, die nach dem LABG von vor 2009 ausgebildet wurden, tragen im Schulalltag dieselbe Verantwortung und erbringen dieselben Leistungen wie die KollegInnen nach der LABG-Reform. Sie können außerdem durch langjährige Unterrichtspraxis die Ausbildungs- und Abschlussvorsprünge der neu ausgebildeten Lehrkräfte kompensieren. Deshalb müssen sie auch bei der Besoldung gleichbehandelt werden. Andere Bundesländer haben es bereits vorgemacht und das Eingangsamt von bereits Beschäftigten angehoben.
Da der Gesetzgeber die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an die Besoldung der BeamtInnen gekoppelt hat, darf auch bei den angestellten KollegInnen die Eingruppierung nicht mehr von der Schulform abhängen.
Darüber hinaus muss sich eine Änderung des Eingangsamtes auch auf die Besoldung von SchulleiterInnen oder anderen Beförderungsämtern auswirken.
Gesetzesänderung ist überfällig
Die GEW NRW wird den Sachverhalt mit Bildungs- und InnenpolitikerInnen des Landtags diskutieren und einfordern, das Besoldungs-gesetz entsprechend zu ändern. Der Landtag ist gut beraten, diesen überfälligen Schritt endlich zu machen. Das Gutachten zeigt aber auch Möglichkeiten auf, wie einzelne Beschäftigte mit Unterstützung der GEW NRW gerichtlich gegen die Ungleichbehandlung vorgehen können.
Schon mit der LABG-Reform 2009 war eigentlich klar, dass damit eine Änderung des Besoldungsgesetzes verbunden sein müsse. Doch die Politik verwies regelmäßig darauf, dass dafür noch Zeit sei. Inzwischen wurden schon viele Lehrkräfte mit Masterabschluss eingestellt und je nach Schulform unterschiedlich eingruppiert – die Landesregierung ignoriert das konsequent. Höchste Zeit, das zu ändern!
Dorothea Schäfer
Vorsitzende der GEW NRW
Foto: jala / photocase.de
Schlaglichter der LABG-Debatte 2009
Wortbruch?
In der Regierungszeit von CDU und FDP wurde 2009 das Lehrerausbildungsgesetz beschlossen, das die Gleichwertigkeit aller Lehrämter zur Grundlage hat. Die Aussagen der damaligen Oppositionsparteien, die heute die rot-grüne Landesregierung bilden, zu den Konsequenzen für die Besoldung der LehrerInnen sind von seltener Klarheit.
Sigrid Beer, Die Grünen, in der Plenardebatte am 7. Mai 2009: „Wer A sagt, muss auch B sagen und sich jetzt schon festlegen, was das für Besoldungs-konsequenzen hat. Darum drücken Sie sich jedoch. Oder wollen Sie etwa eine Angleichung nach unten? Das werden wir von Ihnen heute hoffentlich endlich einmal verbindlich hören, wohin es geht.“Thomas Trampe-Brinkmann, SPD, in der Plenardebatte am 7. Mai 2009: „Die eigentliche Fragestellung lautet doch: Wenn Sie eine gleich lange Lehrerausbildung über alle Lehrämter generieren, müssen Sie die Besoldungsfrage für die nächsten Jahrzehnte beantworten. Es geht nicht, dass GrundschullehrerInnen mit A 11/A 12 besoldet werden und GymnasiallehrerInnen ein oder zwei Besoldungsstufen höher.“Aus dem Entschließungsantrag der Grünen zum LABG-Gesetzentwurf der Landesregierung: „Die Angleichung der Studiendauer aller Lehramtsstudiengänge im Rahmen der Umstellung auf die Bachelor-/Master-Struktur und die damit einhergehende, überfällige Aufwertung des Lehramts für den Primarbereich ist richtig und wichtig. Allerdings lässt die Landesregierung bis dato eine klare Aussage hinsichtlich der Notwendigkeit vermissen, in einer logischen Konsequenz dieser Veränderung auch die Besoldung der zukünftigen Grundschullehrkräfte anzugleichen und anzuheben.“Würden SPD und Die Grünen heute A 13 Z als Eingangsbesoldung für alle Lehrämter verweigern, wäre das schlicht und einfach politischer Wortbruch.
Michael Schulte
Geschäftsführer der GEW NRW
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