Seiteneinsteiger*innen müssen unbedingt qualifiziert werden

Lehrkräftemangel in NRW

NRW droht der Bildungsnotstand, weil auch im neuen Schuljahr viele Lehrkräfte fehlen. Schulen stellen deshalb vermehrt Seiteneinsteiger*innen ohne Lehramtsstudium ein. Umso wichtiger ist es, dass diese nachqualifiziert werden. Nur so gibt es eine echte Chance, dass sie dauerhaft an den Schulen unterrichten und die Qualitätsstandards erhalten bleiben.

„Land ohne Lehrer“ titelte Anfang September das Magazin „Stern“. Das stimmt so natürlich nicht; allein in NRW arbeiten 180.000 Lehrkräfte. Allerdings sind davon etwa zehn Prozent Quereinsteiger*innen oder Seiteneinsteiger*innen ohne Lehramtsstudium. Dazu kommen die nicht besetzten Stellen. Wenn zu Beginn des Schuljahres 2018 / 2019 in NRW von den zu besetzenden Stellen 3.700 nicht besetzt werden konnten, ist die Lage für die einzelne Schule dramatisch, die zum Teil mit gravierender Unterbesetzung arbeiten muss. Diese Zahl umfasst übrigens noch keine Stellen, die für eine bessere Ausstattung der Schulen, für andere Bedingungen im Gemeinsamen Lernen oder zur Vermeidung von Unterrichtsausfall aus Sicht der GEW NRW dringend erforderlich sind.  Die achtprozentige Vertretungsreserve muss also beispielsweise noch hinzugerechnet werden.

Lehramtsstudierende besser begleiten und unterstützen

In dieser Situation genügt es mit Sicherheit nicht, nur die Zahl der Studienplätze für die Lehrämter Primarstufe und Sonderpädagogik zu erhöhen und eine Werbekampagne für den Lehrberuf zu starten. Das ist zwar für die langfristige Sicherung des Lehrkräftebedarfs unerlässlich. Gespräche mit den Hochschulen über die große Bedeutung der Lehrer*innenbildung für die Zukunft unseres Landes sind aber dringend erforderlich, damit die Lehramtsstudierenden anders begleitet und in ihrem Studium unterstützt werden. Dazu gehört auch eine Verbesserung der Betreuungsrelationen.
Kurzfristig ist eine starke Offensive nötig, um Seiteneinsteiger*innen für den Beruf zu qualifizieren, sonst wird es tatsächlich zu einem Bildungsnotstand kommen. Für die GEW NRW ist aber wichtig, dass die Qualitätsstandards in der Lehrer*innenbildung nicht gesenkt werden. Auch die Kultusministerkonferenz hat in Beschlüssen und Verlautbarungen immer wieder betont, dass die Sondermaßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs nicht mit Qualitätseinbußen verbunden sein dürfen.
Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus: Motivierte junge Menschen, die als Lückenbüßer*innen für die Schule geworben werden, gibt es zur Genüge. Die Möglichkeit, sich nachträglich mit dem Erwerb des Lehramts zu qualifizieren, bekommen sie nicht.
Da ist zum Beispiel der junge Mann, der ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Musik und umfangreiche Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat. Er hat pädagogische Musikfreizeiten mit Grundschüler*innen geleitet und vieles mehr. Während er am Gymnasium nach der Einstellung für das Fach Musik ein berufsbegleitendes Referendariat machen könnte, mit dem Ziel, das Lehramt Gymnasium / Gesamtschule Sekundarstufe II zu erwerben, wird ihm an der Grundschule keine Möglichkeit dafür eröffnet. Oder da ist die Chemikerin, die über den Seiteneinstieg eine Stelle an einer Gesamtschule bekommen hat. Obwohl sie mittlerweile nicht nur Chemie, sondern auch Mathematik und Informatik unterrichtet und entsprechende Zertifikatskurse erfolgreich absolviert hat, gibt es keine Möglichkeit für sie, als volle Lehrerin anerkannt zu werden. Diese Beispiele lassen sich mit vielen weiteren real existierenden Fällen erweitern.

Möglichkeiten des Seiteneinstiegs an weiterführenden Schulen

Die Möglichkeit des Zugangs zum grundständigen Referendariat für berufserfahrene Hochschulabsolvent*innen ohne Lehramtsstudium muss wieder möglich werden. Eine Anhebung der Vergütung ist sinnvoll, um den Vorbereitungsdienst attraktiver zu machen.
NRW hat mit der Möglichkeit des berufsbegleitenden Referendariats nach der „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“ (OBAS) an weiterführenden Schulen schon vor Jahren einen wichtigen Schritt getan, um dem großen Mangel vor allem in bestimmten Fächern entgegenzuwirken. Dazu sind aber bessere Bedingungen nötig.
Der Gewerkschaftstag der GEW NRW hat bereits im November 2017 klare Forderungen formuliert: Der Ausbildungsanteil muss in der Qualifizierung nach OBAS erhöht werden. Zurzeit erhalten die Lehrkräfte in Ausbildung während der gesamten Ausbildungszeit durchschnittlich sechs Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung und die Schulen eine Stunde. Angerechnet werden diese Lehrkräfte in Ausbildung der Schule aber mit einer ganzen Stelle. Die Ausbildungsanteile müssen für die Schulen bedarfserhöhend angerechnet werden. Für eine gute Unterstützung und Beratung von Seiteneinsteiger*innen sind die Anrechnungsstunden für die Mentor*innen deutlich zu erhöhen.
Bei einer Überarbeitung der OBAS wäre es sinnvoll, dass es vor der Übertragung von eigenverantwortetem Unterricht einen pädagogischen Einführungskurs mit zehn Stunden Hospitation und angeleitetem Unterricht in der Einsatzschule sowie Unterstützung durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung gibt. Nach einem halben Jahr beginnt eine mindestens 18-monatige berufsbegleitende pädagogische Ausbildung mit 14 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht. Wenn die Bewerber*innen über keinen Abschluss in einem schulaffinen zweiten Fach verfügen, müsste eine Möglichkeit für das Studium eines zweiten Faches geschaffen werden.

Seiteneinstieg an Grundschulen ist nicht zu Ende gedacht

Der große Mangel an Lehrkräften in der Grundschule verlangt deutlich mehr Maßnahmen. Für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch sowie für Bewerber*innen mit anderem Lehramt ist der Seiteneinstieg bereits geöffnet, um den Bedarf zu decken und Unterrichtsausfall zu vermeiden. Allerdings ist damit in der Regel kein Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen verbunden. Eine vertragliche Verpflichtung zur Teilnahme an einer einjährigen „Pädagogischen Einführung“ in den Schuldienst ist Voraussetzung für die Einstellung. Diese Qualifizierung endet bei Nachweis der regelmäßigen Teilnahme mit einer Unterrichtserlaubnis für das jeweilige Fach. Die Lehrkräfte bleiben jedoch auf Dauer Tarifbeschäftigte in der Entgeltgruppe 10. Wenn sie ein anderes Lehramt haben, sind sie in der Entgeltgruppe 11.

Grundschulen brauchen dauerhafte Lösungen

Eine echte Bleibeperspektive fehlt auch beim aktuellen Angebot des Schulministeriums, arbeitslose Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium / Gesamtschule Sekundarstufe II für zwei Jahre an der Grundschule einzustellen mit der Zusage einer anschließenden Versetzung an ein Gymnasium oder eine Gesamtschule. Kein Wunder, dass bisher nur circa 150 Bewerber*innen das Angebot angenommen haben. Schließlich werden sie schlechter bezahlt als bei einer Vertretungsstelle am Gymnasium und haben keine Möglichkeit, das Lehramt Grundschule zu erwerben. Eine Verbeamtung ist damit ausgeschlossen und die schlechtere Bezahlung an einer Grundschule im Vergleich zu einer Stelle am Gymnasium motiviert nicht, an der Grundschule zu bleiben.
Hier zeigt sich erneut: Alle Lehrkräfte müssen als Einstiegsgehalt A 13 Z beziehungsweise EG 13 erhalten. Und für die Seiteneinsteiger*innen muss es möglich sein, nach erfolgreichem Durchlaufen der Maßnahmen als volle Lehrkräfte anerkannt zu werden.


Dorothea Schäfer
Vorsitzende der GEW NRW

Fotos: iStock.com / nd3000, iStock.com / Kovshutin Denis, iStock.com / nd3000 (v.o.n.u.)

 

Schleswig-Holstein als Beispiel

Seiteneinstieg

Die Qualifizierung von Seiteneinsteiger*innen in Schleswig-Holstein dauert zwei Jahre. Sie erfolgt berufsbegleitend in zwei Fächern im befristeten Beschäftigungsverhältnis. Voraussetzung ist neben einem Hochschulabschluss in einem dringend benötigten Fach mehrjährige praktische Berufserfahrung. Lehramtsbewerber*innen dürfen nicht zur Verfügung stehen.
Im ersten Jahr unterrichten Seiteneinsteiger*innen eigenverantwortlich 15, im zweiten Jahr 16 Stunden. Sie nehmen zudem an Lehrveranstaltungen des Lehrer*innenbildungsinstituts teil. Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag (TV-L) und entspricht am Ende der von voll ausgebildeten Lehrkräften. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst, gegebenenfalls auch im Beamt*innenstatus.  
Um akute Not zu lindern, ist der Seiteneinstieg ein gutes Instrument. Immerhin erhalten die Seiteneinsteiger*innen eine Qualifizierung. Das ist viel besser, als Menschen unvorbereitet unterrichten zu lassen.

Bernd Schauer
Geschäftsführer der GEW Schleswig-Holstein

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