Verlorene Jahre

Schulpolitik im Zeichen der Landtagswahl

Zehn Jahre nach der großen Schulgesetznovellierung von CDU und FDP im Jahr 2006 und circa zehn Monate vor der nächsten Regierungsbildung in NRW lohnt ein kritischer Rückblick. Denn so wie damals sollte man Schulpolitik nicht machen, so schadet man der Schulentwicklung.

Nahezu alle schulpolitischen Leitentscheidungen der 2005 gewählten schwarz-gelben Landesregierung erwiesen sich als falsch oder gar verfassungswidrig. Einige wurden inzwischen – zum Teil mit Zustimmung der heutigen Landtagsfraktionen dieser beiden Parteien – im Schulgesetz wieder korrigiert, andere haben heute noch Gesetzeskraft und wirken zum Teil fatal.

Schwarz-gelbe Fehlentscheidungen

Einen Verstoß gegen die Verfassung stellte beispielsweise die Regelung im ersten Schulrechtsänderungsgesetz vom 13. Juni 2006 dar: Sie untersagte muslimischen Lehrerinnen, das  Kopftuch im Unterricht zu tragen. Ebenfalls verfassungswidrig waren Regelungen zur Wahl der SchulleiterInnen durch die Schulkonferenz und Neuregelungen für den Lehrerrat, die dessen Wahl betrafen und ihm personalvertretungsrechtliche Aufgaben zuwiesen – jeweils zu finden im zweiten Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juni 2006. Bereits 2008 wurden die Regelungen korrigiert, die den Lehrerrat betrafen, die Bestellung der SchulleiterInnen hingegen erst 2015, also neun Jahre später.
Deutlich länger ist die Liste der verfassungskonformen Leitentscheidungen, die jedoch korrigiert werden mussten, weil sie sich als schulpolitisch falsch oder realitätsfern erwiesen. Zu nennen sind hier Regelungen im Schulgesetz oder in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu beispielsweise folgenden Punkten:

  • Sprachstandserhebung Delfin 4 zur vorschulischen Sprachförderung
  • Herabsetzen des Einschulungsalters
  • Unterrichtsorganisation und Leistungsbeurteilung in den Grundschulen, zum Beispiel die Einrichtung der Lernstudios
  • Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung und Prognoseunterricht beim Übergang in die Sekundarstufe I
  • Benotung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Ziffernoten, den sogenannten Kopfnoten
  • Abschaffung der Drittelparität in der Schulkonferenz
  • Verbundschulen als Antwort auf den demografischen Wandel
  • Erschwerung der Arbeit der Schulen des längeren Gemeinsamen Lernens bei Betonung des vermeintlich begabungsgerecht gegliederten Schulwesens
  • Wettbewerb unter Schulen durch Aufhebung der Schulbezirke und Veröffentlichung schulischer Leistungsdaten

Ergänzt man diese Liste durch den Hinweis auf die Organisationsentscheidung, dass das Landesinstitut für Schule und Weiterbildung in Soest im Januar 2007 aufgelöst wurde, so wird deutlich, wie umfassend die Reparaturliste war.

Korrektur hat viel zu lange gedauert

Zentrales schulpolitisches Thema im Landtagswahlkampf 2017 wird eine weitere schwarz-gelbe Reformmaßnahme aus dem Jahr 2006 sein: die damalige Neuregelung der Schulzeitverkürzung. Schon das rot-grüne Schulgesetz vom 15. Februar 2005 führte zentrale Prüfungen ein und verkürzte die Schulzeit. CDU und FDP jedoch wollten ein Alleinstellungsmerkmal für die Gymnasien und verwarfen die sechsjährige Sekundarstufe I am Gymnasium. Sie ersetzten das G8-Modell „6 plus 2“ durch das bis heute gültige „5 plus 3“. Eine fatale Fehlentscheidung, die bis heute keine Akzeptanz findet.
Man freut sich nicht immer, richtig gelegen zu haben. In der großen Anhörung zum Schul-gesetz kritisierte die GEW NRW in 2006, dass der Gesetzentwurf einem modernen und zukunftsgerechten Schulsystem, das auf mehr Chancengleichheit und mehr Bildungsbeteiligung abzielt, nicht gerecht werde. „Vielmehr orientieren sich CDU und FDP nostalgisch an bildungspolitischen Vorstellungen der Vergangenheit und ignorieren neue erziehungswissenschaftliche Erkenntnisse weitgehend.“ Die Korrektur hat viel zu lange gedauert – verlorene Jahre.
Korrekturgesetze nach Landtagswahlen mit Regierungswechsel sind unvermeidlich und womöglich auch 2017 zu erwarten – zu unterschiedlich sind die politischen Vorstellungen der politischen Parteien. Die Länge der Korrekturliste nach der Regierungszeit von CDU und FDP war allerdings ein Alleinstellungsmerkmal, die Zahl der verfassungswidrigen Leitentscheidungen auch. Sie hätten es wissen können. Auf Mängel und ideologisch begründete falsche Leitentscheidungen hat nicht nur die GEW NRW in den damaligen Anhörungen verwiesen. Den Preis dafür nicht zuzuhören, zahlen manchmal die Parteien. Den Preis für schlechte Schulpolitik und häufige Korrekturen zahlen immer die AkteurInnen in den Schulen. 

Michael Schulte, Geschäftsführer der GEW NRW

Fotos: Gerti G., stockwerk23 / photocase.de

0 Comments
Kommentieren
Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Kommentare (0)

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
24
Ihre Meinung? Jetzt kommentieren