Talentschulen: Leuchttürme ohne langfristige Strahlkraft

Kommentar zum Schulversuch Talentschulen

Was steckt hinter dem Schulversuch Talentschulen? Das Leuchtturmprojekt der schwarz-gelben Landesregierung setzt auf falsche Instrumente. Das Kernproblem – der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg – lässt sich dadurch nicht auflösen.

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer stellte in der Kleinen Regierungserklärung zu Beginn ihrer Amtszeit unter anderem zwei zentrale Fragen: „Welche Rahmenbedingungen brauchen Schulen, um tatsächlich jedem Kind unabhängig von seiner Herkunft bestmögliche Entfaltung zu ermöglichen? Und was muss Politik leisten, damit Schulen ihrer Aufgabe als wichtigster Bildungsort im sozialen Raum tatsächlich gerecht werden können?“ Ihre Antwort für die schwarz-gelbe Landesregierung lautet: Talentschulen. Sie sollen Stadtteilen mit großen Herausforderungen einen Impuls für eine breit angelegte, alle Verantwortlichen einbindende Stadt(teil)entwicklung geben und bis jetzt nicht entdeckte Talente identifizieren und fördern. „Wir möchten gerne Leuchttürme für den Bildungsaufstieg in diese Stadtteile tragen“, führte Yvonne Gebauer aus.

Die nicht zu Ende gedachte Idee der Talentschulen

Beabsichtigt ist, dass im Endausbau 45 allgemeinbildende Schulen mit Sekundarstufe I sowie weitere 15 berufsbildende Schulen am Schulversuch Talentschulen teilnehmen. Grundschulen dürfen keine Leuchttürme werden. Im Zentrum der fachlichen Profilierung der Talentschulen steht die sprachliche Förderung im Rahmen eines ausgeweiteten Fachunterrichts beziehungsweise die Ausdifferenzierung der Berufsfelderkundung am Berufskolleg. Praktisches Arbeiten und Lernmöglichkeiten im Rahmen eines MINT-Profils oder im Bereich der Kulturellen Bildung sollen positive Lernerfahrungen ermöglichen – heißt es im Bericht der Landesregierung an den Landtag. Gelingensbedingungen sollen zudem die Stärkung der Leitungsstruktur und der Aufbau eines zielgerichteten Datenmonitorings sowie verbesserte Möglichkeiten zur Schul- und Unterrichtsentwicklung sein.
Die Landesregierung investiert viel in das Prestigeprojekt Talentschulen. Die am Schulversuch teilnehmenden allgemeinbildenden Schulen werden mit einem Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf als zusätzliche Ressource unterstützt. Die Stellen wachsen mit dem Schulversuch. Zu Beginn starten die Schulen mit drei Stellen. Wegen der Besonderheiten der berufsbildenden Schulen erhalten diese für die Umsetzung des Konzepts Talentschulen jeweils vier Stellen für das Talentschulprofil. Für die zusätzliche personelle Ausstattung stellt das Land mehr als 400 Lehrer*innenstellen bereit: 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen, 100 Stellen an berufsbildenden Schulen.
Die zusätzlichen Ressourcen sollen dazu dienen, die Stundentafel auszuweiten von derzeit 188 Wochenstunden auf 200 Wochenstunden. Des Weiteren sollen Schulen die Möglichkeit haben, Systemzeiten für Kooperation und Koordination innerhalb der Schule auszuweiten, personelle Ressourcen des Schulleitungsteams für die Kooperation mit externen Partner*innen zur Verfügung zu stellen und zusätzliches unterstützendes Verwaltungspersonal einzustellen. Das Schulministerium wünscht sich ein durchgängiges soziales Training in den Stufen 5 bis 10, Schullaufbahnbegleitung und individuelle Beratung. Einzelfallbezogene Förder-angebote der Talentförderung stehen auch auf der Agenda. Damit sind zum Beispiel Schüler*innenstipendien und -akademien sowie Auslandsaufenthalte gemeint. Dann gibt‘s noch Stellen für Schulsozialarbeiter*innen. Und die Finanzierung? Die ist gesichert laut Ausschreibung.
Es bleibt sogar noch Geld übrig für ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500,- Euro jährlich. Das klingt zunächst verlockend.

Lücken bei der Zweckbindung der zusätzlichen Ressourcen

Obwohl die Zweckbindung auf den ersten Blick weit gefasst zu sein scheint, dürfen sich interessierte Schulen nicht täuschen lassen: Im Mittelpunkt der Umsetzung des Schulversuchs stehen zusätzliche Unterrichtsstunden und der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule“ für alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Im Kern beinhaltet die Fördersäule ein zusätzliches fachliches Angebot im MINT-Bereich oder im Bereich der Kulturellen Bildung, ab Jahrgangsstufe 7 in einem erweiterten Fächerspektrum, sowie verbindliche individuelle Beratungselemente und Elemente der Berufs-orientierung. Hat hier der Mut gefehlt, deutlich kleinere Lerngruppen zu ermöglichen? Soll Teamteaching auf jeden Fall vermieden werden? Das muss enttäuschen und schränkt die Handlungsmöglichkeiten der interessierten Schulen unnötig ein. Warum vertraut die Landesregierung nicht darauf, dass gerade Schulen ihren Bedarf kennen, die sich meist schon über Jahre hinweg daran versuchen, kontextsensible Schulentwicklung zu betreiben. Eine Stundentafel von 200 Stunden für alle Schüler*innen findet sich jedenfalls selten auf den Wunschzetteln dieser Schulen.

Bildungspolitischer Irrweg

Mit den Talentschulen setzt die schwarz-gelbe Landesregierung folgenden Vorschlag aus dem FDP-Wahlprogramm für die Landtagswahl 2017 in modifizierter Form um: „Wir wollen dreißig exzellente Top-Gymnasien mit modernster Pädagogik und bester Ausstattung dahin bringen, wo sie am dringendsten benötigt werden und maximalen Effekt erzielen: In kinderreiche Stadtteile mit den größten sozialen Herausforderungen.“ Dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP geschuldet dürfen nun auch andere Schulformen dabei sein. Konkreter wurden die Vorhaben im Herbst 2017, als die FDP-Fraktion im Landtag eine Machbarkeitsstudie von Helmut Klein vorstellte, der früher für das Institut der deutschen Wirtschaft Köln arbeitete. Die Studie trägt den Titel „Mehr Bildungschancen und höhere Durchlässigkeit im Schulsystem von Nordrhein-Westfalen durch Förderung von Talentschulen in sozial herausfordernden Stadtteilen“.
Aufgrund dieser Genese verwundert es nicht, dass die Kür einer Schule zur Talentschule die Teilnahme an einem Wettbewerb unter Schulen voraussetzt. Eine Fachjury darf prämieren.
Es war leider auch zu erwarten, dass Stiftungen zur Beteiligung gewonnen werden sollen. Bedauerlich, aber unvermeidlich, weil Wettbewerb von Schulen und Privatisierung Wesensmerkmale liberaler Schulpolitik sind.
Verwundern muss jedoch, dass die Landesregierung ernsthaft glaubt, mit den Talentschulen einen zielführenden Beitrag zu leisten, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzulösen. Dieser ist nach wie vor ein Kernproblem des nordrhein-westfälischen Schulsystems. Hier auf die Strahlkraft von Leuchttürmen zu setzen, ist zynisch. Vor allem weil der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse nicht zentral in den Blick genommen wird. Vor einem Trugschluss sei früh gewarnt: Die Schulen, die jetzt teilnehmen, dürfen auf ausreichende Ressourcen hoffen. Es erscheint jedoch höchst unwahrscheinlich, dass die Landespolitik nach dem Ende des Schulversuchs Bereitschaft zeigt, eine solche Ausstattung in die Fläche zu übertragen.
Es gibt Alternativen zu Leuchttürmen. Fatal, dass sich im Koalitionsvertrag zum Sozialindex nur das nebulöse Versprechen findet, dass seine Möglichkeiten erweitert werden sollen. Machbarkeitsstudien kann man sich sparen. Man muss es nur wollen und finanzieren. Die Vorschläge der GEW NRW dazu liegen auf dem Tisch.


Michael Schulte
Geschäftsführer der GEW NRW

Fotos: Gräfin, LeSteffen / photocase.de

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