Demokratische Beteiligung macht Schulen besser

Lehrerratswahl im Schuljahr 2016 / 2017

Lehrerräte sorgen dafür, dass Schule nicht nach dem Top-down-Prinzip funktioniert. Im Schuljahr 2016 / 2017 werden sie neu gewählt. Warum ist es so wichtig, das Kreuzchen für einen starken Lehrerrat zu setzen? Und wie unterstützt die GEW NRW die Arbeit dieses Mitbestimmungsgremiums?

Der Lehrerrat ist ein Schulmitwirkungsgremium, dem zusätzlich personalvertretungsrechtliche Aufgaben übertragen wurden. Seine Mitglieder werden jedoch – anders als die aller anderen Gremien der Schulmitwirkung – für vier Jahre gewählt. Damit orientiert sich die Wahlperiode der Lehrerräte an der der Personalräte.

2008 – 2012 – 2016

Personalvertretungsrechtliche Aufgaben erhielten Lehrerräte erstmals 2006. Die damalige Regelung im Schulgesetz von CDU und FDP erwies sich jedoch als verfassungswidrig –
belegt nicht zuletzt durch ein Rechtsgutachten im Auftrag der GEW NRW. 2008 korrigierte das 3. Schulrechtsänderungsgesetz diese Verfassungswidrigkeit und die Lehrerräte wurden auf neuer Gesetzesgrundlage gewählt. An sehr vielen Schulen stehen daher nunmehr Neuwahlen in der Lehrerkonferenz an. Wenn Schulen nach 2012 neu gewählt haben – zum Beispiel wegen Ausscheidens von Mitgliedern des Lehrerrates aus dem Gremium –, bleibt der Lehrerrat natürlich im Amt.
Aktives und passives Wahlrecht haben Lehre-rInnen sowie sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst. SchulleiterInnen sind von der Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausgeschlossen, weitere Mitglieder der Schulleitung nicht. Nach der Wahl der Mitglieder im Lehrerrat in der Lehrerkonferenz wählt der Lehrerrat aus seiner Mitte den Vorsitz und dessen StellvertreterIn.

Schule mitgestalten

Landespersonalvertretungsgesetz und Schulgesetz sehen unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten für Lehrerräte vor. So sind Möglichkeiten gegeben, Schul- und Personalentwicklung voranzubringen. Indem Lehrerräte die Interessen der KollegInnen vertreten, in Konfliktsituationen beraten und vermitteln,  verbessern sie die schulische Arbeit. Schulen benötigen gute Schulleitungen. Dazu gehört zwingend die Akzeptanz demokratischer Rechte des Kollegiums. Top-down war gestern.
Dem besonderen Engagement von Lehrerräten trägt das Schulgesetz Rechnung. Mitglieder in Lehrerräten haben Anspruch darauf, dass sie „unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben (…) von der Unterrichtsverpflichtung angemessen entlastet werden“. Zudem ist den Mitgliedern im Lehrerrat „die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen“ (§ 69 Abs. 6 Schulgesetz). Die sogenannte Entlastung bei der Unterrichtsverpflichtung scheitert jedoch leider zu oft daran, dass Lehrerratsarbeit in Konkurrenz zu anderen schulischen Aufgaben auf die schulischen Anrechnungsstunden angewiesen ist, deren Zahl deutlich zu gering ist. Die GEW NRW fordert deshalb nicht nur eine grundsätzliche Erhöhung der Zahl der Anrechnungsstunden, sondern auch eigene Anrechnungsstunden für Mitglieder in Lehrerräten.

Service der GEW NRW

Die Bildungsgewerkschaft unterstützt die Arbeit der Lehrerräte umfassend. Auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Schulministerium werden Basisqualifizierungen und sieben verschiedene Vertiefungsfortbildungen durchgeführt.
Die Basisqualifizierungen werden ortsnah und in der Regel schulformübergreifend angeboten. Zu Beginn des Schuljahres 2016 / 2017 werden diese Angebote ergänzt durch spezielle Fortbildungen für Lehrerräte an Grundschulen. Ausschlaggebend dafür ist, dass sich viele Themen der Lehrerratsarbeit an den – zumeist kleinen – Grundschulen anders darstellen. Die Themen der Vertiefungsfortbildungen sind:

  • Systematische Arbeit des Lehrerrates
  • Mitbestimmungsregelungen bei Mehrarbeit
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Konfliktmanagement und Gesprächsführung
  • Lehrerratsarbeit an neu gegründeten Schulen
  • Handlungsmöglichkeiten von Lehrerräten bei Veränderungsprozessen an Schulen

Abgerundet wird das Angebot durch eine spezielle Unterstützung für die Lehrerräte der Schulen, an denen die SchulleiterInnen die fakultativen Dienstvorgesetztenaufgaben übertragen bekommen haben. Im Mittelpunkt steht hier die Mitbestimmung des Lehrerrates bei Einstellungen in den Schuldienst.

Michael Schulte
Geschäftsführer der GEW NRW

Foto: sijole / photocase.de

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