Gesetzentwurf: Zurück zur unternehmerischen Hochschule

Novellierung des Hochschulgesetzes NRW

An politischer Gestaltung, demokratischer Kontrolle und Mitbestimmung an den Hochschulen in NRW scheint Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen wenig interessiert zu sein. Denn alle entsprechenden Regelungen sollen aus dem neuen Hochschulgesetz gestrichen werden. Oder sollte man besser sagen: Sie sollen durch die alten Regelungen des Hochschulfreiheitsgesetzes ersetzt werden? Weniger Vision und Inspiration war selten.

Indem das Land den Landeshochschulentwicklungsplan sowie die Durchgriffs- und Sanktionsmöglichkeiten streicht, gibt es seinen politischen Gestaltungsanspruch auf. Dies geschieht, obwohl Hochschulen in einer modernen Wissensgesellschaft zentrale Institutionen sind, die nicht nur Lern- und Arbeitsort sind, sondern auch die Aufgabe haben, die Gesellschaft als Ganzes weiterzubringen. Der gemeinsam von Wissenschaft, Politik und Verwaltung entwickelte Landeshochschulentwicklungsplan zielte darauf ab, die Entwicklung der nordrhein-westfälischen Hochschullandschaft in der Gesamtschau zu beeinflussen. Dabei war der Prozess mindestens genauso wichtig wie der dann verabschiedete Plan. Die „strategischen Ziele“, die ihn künftig ersetzen sollen, gab es bereits im Hochschul-freiheitsgesetz auf dem Papier, entwickelt wurden sie nie.
Das wird zur Folge haben, dass niemand mehr in den Blick nimmt, welche gesellschaftlichen Bedarfe bestehen. Ein Bereich wie Wissenschaft und Forschung, in den hohe Summen an Steuergeldern fließen und der für eine prosperierende gesamtgesellschaftliche Entwicklung zentral ist, muss durch eben diese Gesellschaft auch beeinflusst und kontrolliert werden können. Ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit aktiver Hochschulpolitik ist der Mangel an Ärzt*innen im ländlichen Raum. Mehr Studienplätze würden sowohl den Bedarf decken, als auch die Nachfrage der Studieninteressierten bedienen.

Rahmenkodex und SHK-Räte: Mitbestimmung a. D.

Hart erkämpfte Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Erarbeitung, Umsetzung und Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für die Hochschulbeschäftigten sollen mit der Novellierung des Hochschulgesetzes gestrichen werden. Die Behauptung, § 34 a – also die gesetzliche Festschreibung des „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ – sei obsolet, weil alle Hochschulen den ausverhandelten Vertrag unterzeichnet hätten, stimmt so nicht. Denn die Verträge, die jede einzelne Hochschule mit dem Wissenschaftsministerium unterzeichnet hat, sind nach zwei Jahren einseitig kündbar. Fällt der Paragraf weg, besteht keine Verpflichtung mehr, solche Verträge abzuschließen.
Auch die Vertretungen der Studentischen Hilfskräfte sollen geschwächt werden, indem die Hochschulen künftig in ihren Grundordnungen regeln sollen, wie diese Vertretung organisiert wird – und ob sie überhaupt existiert. Insbesondere Hochschulen, an denen Studentische Hilfskräfte mit schlechten Beschäftigungsbedingungen und einer niedrigen Entlohnung konfrontiert sind, werden sicherlich alles tun, um eine Interessenvertretung zu verhindern.

Weniger Demokratie wagen – immer eine schlechte Idee

Neben der politischen Gestaltung durch den Staat werden auch die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten im Inneren der Hochschulen geschwächt – zugunsten von Hochschulleitungen und Hochschulräten. Letztere sollen künftig ohne „gesellschaftlich relevante Gruppen“ besser aufgestellt sein.
Auch die Zivilklausel fällt mit einem Federstreich. Die Landesregierung wirkt der dringend notwendigen Öffnung der Hochschulen entgegen, indem sie Online-Self-Assessement, Anwesenheitspflicht oder Studienverlaufsver-einbarungen einführt, Promotionsmöglichkeiten von Absolvent*innen der Fachhochschulen jedoch nicht verbessert. Der Fachkräftebedarf von morgen wird auf diese Weise sicher nicht gedeckt. An die Stelle von Selektion und Restriktion müssen breitere Zugangswege, eine sinnvolle Didaktik, Beratung und Unterstützungsstrukturen treten, um mehr Menschen den Weg zu einem Studienabschluss zu ebnen.
Der Kampf um offene, demokratische und soziale Hochschulen in gesellschaftlicher Verantwortung geht also in die nächste Runde.


Anne Knauf
Leiterin der Abteilung Hochschulpolitik des DGB NRW

Foto: iStock.com / MakarovAleksandr

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