Gelegenheit verpasst

LABG-Novellierung im Landtag beschlossen

Mit der Verabschiedung der Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) durch den Landtag NRW kam am 20. April 2016 ein gut dreijähriger Prozess zu einem vorläufigen Abschluss, der 2013 mit einer Evaluation zu Entwicklungsstand und Qualität der LehrerInnenausbildung begonnen hatte. Das Resümee hinsichtlich der beschlossenen und der nicht vorgenommenen Änderungen fällt gemischt aus. Es überwiegt die Enttäuschung.

Seit dem Gesetzesentwurf Ende September 2015 war mehr als ein halbes Jahr vergangen und in über 40 Stellungnahmen und einer sechsstündigen ExpertInnenanhörung war eine Vielzahl an Mängeln und Nachsteuerungsbedarfen aufgezeigt worden. Resultat? Vier kleinere Präzisierungen an einem Gesetzesentwurf, der einiges nur halb und manches gar nicht anging. Mit „fragwürdig“ ist eine solche Zeitverschwendung sehr moderat bewertet.
Die Änderung des LABG umfasst in Verbindung mit Änderungen der Lehramtszugangsverord-nung und der Ordnung des Vorbereitungsdienstes neben kleineren Nachjustierungen und Flexibilisierungen insbesondere folgende Aspekte:

  • Verlängerung der Auslauffristen des Staatsexamensstudiengangs
  • Zusammenführung des bisher eigenständigen Eignungspraktikums mit dem Orientierungs-praktikum
  • Profilierung des Berufsfeldpraktikums als außerschulisches Praktikum
  • Modifizierung der Sprachanforderungen
  • Festlegung eines Mindeststudienvolumens für die Behandlung inklusionsorientierter Fragestellungen durch die Fächer und Implementierung einer sonderpädagogischen Basisqualifizierung in das Studium der Bildungswissenschaften
  • Fixierung der Ausbildungsdauer des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate
  • inhaltliche Weiterentwicklung des Vorbereitungsdienstes mit Blick auf die Themen Medienkompetenz und Umgang mit Vielfalt
  • Neuregelung der Berechnung der Anrechnungsstunden für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst

Unter Beobachtung

Die Verlängerung der Auslauffristen des Staatsexamensstudiengangs fällt bedeutend kürzer aus als gefordert und als erforderlich. Hochschulen und Landesprüfungsamt sind nun in der Verantwortung, ihre Studierenden hinsichtlich Studien- und Prüfungsorganisation so zu unterstützen, dass ihnen die Erste Staatsprüfung ermöglicht wird. Hierzu gehören auch verlässliche und kalkulierbare Modalitäten zur Anwendung der Härtefallregelung.
Die Konkretisierung der Integration der Inklusionsorientierung in das Lehramtsstudium und deren Fokussierung im Vorbereitungsdienst sind wichtige Schritte, um angehende LehrerInnen auf die Anforderungen in einer Schule der Vielfalt vorzubereiten. Es ist gut, dass eine Evaluation der Umsetzung in den Hochschulen bereits für 2018 angekündigt ist. Darüber hinaus ist hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung die Abstimmung zwischen erster und zweiter Phase erforderlich.
Weiterhin nicht nachvollziehbar bleibt, dass es zu keinen Korrekturen an den Fehlentwicklungen und Verwerfungen des verkürzten Vorbereitungsdienstes kommt. Die Rahmenbedingungen stehen damit in weiten Teilen einer qualitativ hochwertigen Ausbildung angehender LehrerInnen entgegen. Zu befürchten ist, dass die neuen Berechnungsmodalitäten der Anrechnungsstunden zu weiteren Verschärfungen führen und dass Schulen wie auch die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung darüber hinaus vor kaum lösbare organisatorische Herausforderungen gestellt werden. Sobald die ersten konkreten Berechnungen vorliegen, wird zu entscheiden sein, wie gegen Verschlechterungen vorgegangen werden kann.

Zukunftsforum LehrerInnenbildung

Vieles bleibt unklar. Vieles bleibt unbefriedigend. Der Gewerkschaftstag 2016 der GEW NRW hat daher beschlossen, ein Zukunftsforum LehrerInnenbildung NRW einzurichten – in Anknüpfung an das Zukunftsforum auf GEW-Bundesebene. Das Zukunftsforum soll die Lehramtsausbildung in NRW insgesamt in den Blick nehmen, grundlegende gewerkschaftliche Positionen der Bildungsgewerkschaft konkretisieren sowie politische Forderungen und Handlungsstrategien entwickeln. Ein Rahmen, in dem auch jene Aspekte aufgegriffen werden, die im aktuellen Reformprozess unberücksichtigt geblieben sind. Denn nach der Reform ist vor der Reform 

Mischa Meier
Leiter des Referats D (Aus-, Fort- und Weiterbildung) der GEW NRW

Foto: jock+scott / photocase.de

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