Ein prekärer Sonderfall

Promotionsstipendien

Ein Stipendium während der Promotion scheint die Lösung vieler Probleme zu sein, denn die Promotion erfordert in der Regel vollen Arbeitseinsatz. Doch auf längere Sicht ergeben sich Nachteile für die jungen WissenschaftlerInnen. 

Rund 4.100 Promovierende erhalten derzeit ein Stipendium von einem der 13 Begabtenförderungswerke. Im Zuge der Einrichtung von Graduiertenschulen und -kollegs treten aber auch immer mehr Hochschulen als Stipendiengeber auf. Einheitliche Regelungen gibt es jedoch nicht: Während die StipendiatInnen der Begabtenförderungswerke einen einheitlichen Satz von aktuell monatlich 1.150,- Euro zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100,- Euro erhalten, variiert die Höhe des Stipendiums, wenn Hochschulen selbst Stipendiengeber sind. 

Mit einem Stipendium wird zudem kein Arbeitsverhältnis begründet, sodass angehende WissenschaftlerInnen damit außerhalb der Sozialversicherungssysteme stehen. Wer drei Jahre – so lange beträgt in der Regel die Höchstförderdauer – mit Stipendium promoviert, zahlt währenddessen nicht in die gesetzliche Rente ein und muss darüber hinaus selbst für Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen. Für den Vollzeitjob, den die Promotion meist darstellt, stehen StipendiatInnen der Begabtenförderungswerke so faktisch gut 1.000,- Euro monatlich zur Verfügung – angesichts der Mietspiegel in den meisten Universitätsstädten ein nicht gerade üppiges Auskommen.

Ein weiterer Nachteil ergibt sich bei späteren Arbeitsverträgen. Der Tarifvertrag sieht die Anrechnung von Promotionszeiten, die keine Beschäftigungszeiten sind, nicht als berufliche Vorerfahrungszeiten an. Das führt dazu, dass promovierte WissenschaftlerInnen nicht selten als BerufsanfängerInnen eingruppiert werden. 

Barbara Umrath
Landesfachgruppenausschuss Hochschule und Forschung, Doktorandin und befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterin

Foto: gennadi+ / photocase.de

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