Das erneute Verbot der Verbotenen?

Gewerkschaftliche Positionen gegen Rechtsaußen

Dortmund im Juni 2016: Rund 1.000 Neonazis ziehen zum selbst ernannten „Tag der deutschen Zukunft“ durch die Stadt, unter ihnen AnhängerInnen der Partei Die Rechte und der NPD. Was unbegreiflich scheint: Sie dürfen das. Ebenso wie ihre Parteien existieren dürfen. Warum Parteiverbote nicht die Lösung sein können und was Gewerkschaften tun können.

Im März 2016 verhandelte das Bundesverfassungsgericht in einer dreitägigen Anhörung über den Antrag des Bundesrates auf ein Verbot der rechtsextremen Partei NPD. Schon zu Beginn machten die RichterInnen klar: Parteiverbote seien eine Ultima Ratio des Staates mit zwiespältigen Folgen. Sie schränken die Demokratie ein, um die Demokratie zu schützen. Ihr Einsatz muss mit Bedacht und besonderer Vorsicht geprüft werden. Zwei Kriterien müssen Parteien in Deutschland erfüllen, um verboten werden zu können: Ihre Ziele müssen dem Kern unseres Grundgesetzes widersprechen und ihr Handeln muss aktiv kämpferisch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sein. Hinzu kommt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Sie verschärft die Debatte um die Aspekte der Relevanz bis hin zum Nachweis der tatsächlichen Staatsgefährdung.

Emotional nachvollziehbar, aber aussichtslos

In NRW fordern viele GewerkschafterInnen Hand in Hand mit den Spitzen der SPD, vielen Grünen, Linken und auch Christdemokraten ein Verbot der besonders in Dortmund und Hamm aktiven Partei Die Rechte. Tatsächlich fallen deren Mitglieder und sympathisierenden Umfelder wiederholt mit klaren Hinwendungen zum historischen Nationalsozialismus, mit Bedrohungen, Einschüchterungsversuchen und Gewalttaten gegen ihre vermeintlichen GegnerInnen auf. Ihr rechtsextremer Charakter ist genauso unbestritten wie die Notwendigkeit einer konkreten Auseinandersetzung vor Ort – auch vonseiten der Gewerkschaften. Emotional ist daher eine Forderung nach Verboten dieser Umtriebe vonseiten der Zivilgesellschaft nachvollziehbar. Sinnvoll ist sie jedoch nicht und dafür gibt es mehrere Gründe.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Anhörung seine Zweifel an der Relevanz der NPD, die im Gegensatz zu der Partei Die Rechte deutlich erfolgreicher und größer ist, mehr als deutlich gemacht. Die Innenminister von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern kamen gewaltig ins Schwitzen, als sie eine Gefährdung der Bundesrepublik Deutschland begründen sollten, die von einer Partei mit 5.200 Mitgliedern und einer einzigen Landtagsfraktion ausgeht. Gegen die NPD handelt es sich bei der Rechten noch um einen Zwergenverein ohne Aussicht auf parlamentarische Vertretungen auf Landes- oder gar Bundesebene. Ein Verbotsantrag ist daher trotz des unbestritten rechtsextremen Charakters der Partei angesichts fehlender Gefährdung des Staates völlig aussichtslos. Die Aufrechterhaltung der Forderung bindet nur Energien der DemokratInnen, die sinnvoller eingesetzt werden sollten.
Hinzu kommt: Gerade aus der Partei Die Rechte lässt sich auch für die Zukunft lernen. Schließlich handelt es sich um eine Reaktion auf bereits ausgesprochene Verbote gegen die Vorläuferorganisationen wie den „Nationalen Widerstand Dortmund“, der personell mit der Rechten nahezu deckungsgleich ist. Warum ein erneutes Verbot der bereits Verbotenen andere Wirkungen haben sollte als Innovationen und Radikalisierungen in der rechtsextremen Szene, vermochten VerbotsbefürworterInnen bislang auch noch nicht zu erklären. Oft sind diese Innovationen mit noch mehr Gewalt verbunden. Vor allem mit Blick auf die Opfer rechtsextremer Gewalt ist dies in besonderer Weise zu beachten.

Gegen Hass und Angst vorgehen

Was folgt nun daraus? Die erneute Verbotsforderung in NRW ist politisch hilflos und fantasiefrei. Die Gewerkschaften sollten daraus Schlüsse ziehen, denn sie besitzen mit ihren Ansätzen der Demokratieförderung bereits jetzt Lehren, die es weiter umzusetzen gilt. Rechtsextremismus lebt von Angst und Hass. Gegen Hass  muss der Rechtsstaat bestehende Gesetze konsequent anwenden und Vergehen ahnden. Im Betrieb, in der Familie und in der Schule muss Hass widersprochen werden und Solidarität gelebt werden.
Gegen Angst kommen Strafgesetze hingegen nicht an. Gegen Angst helfen nur soziale Integration und der Aufbau einer solidarischen Bürgergesellschaft, die die Menschen integriert und Konflikte benennt, um sie lösen zu können. Hier müssen die Gewerkschaften weiter ansetzen, um glaubhaft Flagge gegen Rechtsextremismus zu zeigen. Für die GEW heißt das vor allem, ihre Forderungen nach Demokratisierung von Kita, Schule und Hochschulen weiterzuentwickeln. Das ist die glaubhafteste Antwort auf die Anfeindungen von Rechtsaußen und die überzeugt auch ohne populistische Verbotsforderungen.

Prof. Dr. Dierk Borstel
Professor für praxisorientierte Politikwissenschaft an der Fachhochschule Dortmund,
Vertrauensdozent der Hans-Böckler-Stiftung und Sachverständiger im NPD-Verbotsverfahren

Foto: kemai / photocase.de

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