Muss das sein?

„Sparzwänge“ im Bildungsbereich

Jüngst vermeldete das Statistische Bundesamt, dass die Bildungsausgaben in Deutschland 2014 auf 190,7 Milliarden Euro angestiegen seien – binnen Jahresfrist ein Anstieg um 4,2 Milliarden Euro und damit ein neuer Höchststand. Was sich so gut anhört, relativiert sich, wenn man die Bildungsausgaben – wie international üblich – mit der Wirtschaftsleistung eines Landes vergleicht: Denn dann ist es ein Rückgang von 6,0 auf 5,9 Prozent. Das ist übrigens auch weit entfernt von dem auf dem Dresdner Bildungsgipfel im Herbst 2008 beschlossenen Ziel von sieben Prozent.

Einsparungen im Bildungsbereich werden häufig mit Zwängen im Sinne von nicht beeinflussbaren, vorgegebenen Rahmenbedingungen begründet. In der neoliberalen Wirtschaftspolitik wurde diesem Denken in den letzten Dekaden geschickt – um nicht zu sagen perfide – der Weg geebnet. Zunächst wurden die Steuern gesenkt, unter dem Motto „Wir müssen die Unternehmen entlasten“ oder „Die Steuerlast ist so hoch wie nie zuvor“. In absoluten Zahlen ist Letzteres sogar korrekt, in Bezug auf das Bruttoinlandsprodukt aber nicht. Kurzum: Steuereinnahmen wurden als „Last“ tituliert, die es zu verringern galt.

Maastricht-Kriterien, Schuldenbremse und Fiskalpakt: Europa soll sparen

Zu Beginn der 1990er Jahre kam hinzu, dass man die ohnehin unbeliebte Staatsverschuldung als Mittel der Haushaltspolitik aufgab: Jede Forderung nach Mehrausgaben wurde mit dem Verweis auf die Maastricht-Kriterien abgelehnt, deren Erfüllung zur Bedingung für die Einführung des Euro gemacht wurde und die forderten, dass die Staatsverschuldung insgesamt nicht über 60 Prozent steigen dürfe und die Nettoneuverschuldung nicht über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zuvor hatte in der Staatsfinanzierung die Goldene Regel eine maßgebliche Rolle gespielt, nach der ein Anstieg der Verschuldung von den öffentlichen Investitonen abhängen solle. Dennoch wurde diese Marke in vielen Fällen nicht eingehalten. Mit der Schuldenbremse und dem Fiskalpakt auf europäischer Ebene wurden diese Regelungen massiv verschärft. Außerdem soll eine Verschuldungsquote von mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Unterzeichner des Fiskalpaktes langfristig nicht mehr möglich sein.

Für etliche Staaten bedeutet das, dass sie aktuelle Schuldenstände massiv reduzieren müssen – auch Deutschland, wo die aktuelle Schuldenquote bei über 70 Prozent des Brutto-inlandsprodukts liegt. Hier, wie in vielen anderen Staaten, hat die internationale Finanzkrise die Verschuldung öffentlicher Haushalte deutlich ansteigen lassen – und jetzt muss gespart werden, da das internationale Regelwerk das so vorsieht.

An den richtigen Stellen sparen

Der Fiskalpakt gewinnt an Schärfe, weil er mit einem Sanktionsmechanismus ausgestattet ist. Staaten, die die 60-Prozentmarke überschreiten, sind nach dem Vertragswerk verpflichtet, diesen Schuldenüberhang im Schnitt um ein Zwanzigstel pro Jahr zu verringern. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die gesamtwirtschaftliche Dynamik in vielen Fällen nicht ausreichen wird, um den vorgegebenen Schuldenabbaupfad erfolgreich zu bewältigen. Dann wird es notwendig sein, Steuern und Abgaben zu erhöhen und/oder Ausgaben zu senken. Erfahrungen mit prekären Finanzlagen weisen bisher aber vor allem in eine Richtung: noch mehr Sozialabbau.
Was aber sind die Gründe für die Staatsverschuldung? Programme zur Rettung der Banken haben die Schulden anwachsen lassen. Das heißt: Während sich das Vermögen der Reichen weiter vergrößerte, ist der Staat ärmer geworden. Um die Staatsschuldenkrise zu bekämpfen, braucht man deshalb keinen Fiskalpakt. Nötig ist vielmehr, den Staat zu stärken. Ein höherer Spitzensteuersatz und vor allem eine Finanztransaktions- sowie eine Vermögenssteuer können die öffentlichen Haushalte wieder auf eine solide Basis stellen. Das jetzige Vertragswerk setzt nicht an den Ursachen der Krise an.

Das lenkt die Öffentlichkeit von den tatsächlichen Problemen ab. Wichtig ist, staatliche Aufgaben solide zu finanzieren – Vermögenssteuern und  -abgaben dürfen nicht länger tabu sein.

Bildung darf kein Sparprogramm sein

Soziale Diskriminierung ist ein großes Problem der Bildungspolitik und kann besonders anschaulich anhand des sogenannten Bildungstrichters dargestellt werden: Während von 100 Kindern, deren Eltern AkademikerInnen sind, 79 die gymnasiale Oberstufe besuchen und 77 ein Hochschulstudium beginnen, fallen die Werte für Kinder von NichtakademikerInnen wesentlich ungünstiger aus: Hier besuchen von 100 Kindern nur 43 die gymnasiale Oberstufe, und lediglich 23 Kinder beginnen ein Hochschulstudium. Von Relevanz ist die Frage nach der sozialen Herkunft von Studierenden und der Durchlässigkeit des Bildungssystems mit Blick auf die zukünftigen Einkommenschancen: Personen mit einem Hochschulabschluss verdienen im Durchschnitt 70 Prozent mehr als Personen mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung und sogar doppelt so viel wie Menschen ohne Berufsausbildung. Hinzu kommt, dass eine akademische Ausbildung deutlich das Risiko senkt, arbeitslos zu werden.
Für den Hochschulbereich ist im Jahr 2014 eine Studie erschienen, die sich auf Basis eines Soll-Ist-Vergleichs für den Zeitraum 2008 bis 2012 mit dem Bau- und Instandsetzungsbedarf an Universitäten und Fachhochschulen befasst (s. Tabelle). Für ihre Untersuchung haben Jana Stibbe und Friedrich Stratmann einen Erhebungsbogen an 238 staatliche Hochschulen – darunter Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen – versandt. Der Rücklauf ermöglichte eine sichere Auswertung für die Universitäten: Auf Basis der Angaben von 71 Universitäten – angeschrieben wurden 83 – konnte ein aussagekräftiger Soll-Ist-Vergleich auf Ebene der Bundesländer vorgenommen werden.
Der Soll-Ist-Vergleich weist für Deutschland eine kumulierte Unterfinanzierung (Finanzie-rungssaldo) von 3,14 Milliarden Euro aus. Das entspricht 38 Prozent des gesamten Bedarfs. Dabei fällt die Unterfinanzierung in den Bundesländern höchst unterschiedlich aus. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass in den Jahren 2010 und 2011 den Bundesländern Mittel im Rahmen des Konjunkturprogramms II des Bundes zugeflossen sind, die zum Teil auch für Baumaßnahmen an den Hochschulen verwendet wurden. Aber trotz der Konjunktur-fördermittel vom Bund und vom Land besteht in Nordrhein-Westfalen eine erhebliche kumulierte Unterfinanzierung von 29 Prozent.

Problemlagen in NRW

In Nordrhein-Westfalen zeigt ein Blick in die Presse aktuelle Brennpunkte der bildungpolitischen Auseinandersetzungen.

  • Die Landesregierung hatte versprochen, das Problem der ungerechten Bezahlung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte lösen zu wollen.
  • Die Arbeitsverdichtung hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.
  • Inklusion ist eine Mogelpackung, unter der Sparpolitik betrieben wird.
  • Es gibt keine ausreichende Vertretungsreserve.
  • Die SchülerInnen-LehrerInnen-Relation ist die schlechteste in Deutschland.

  • Eine Altersteilzeit für tarifbeschäftigte Lehrkräfte wird nicht verhandelt.

Diese Forderungen könnten mit einer besseren finanziellen Ausstattung des Bildungsbereichs gelöst werden.
Roman Jaich beziffert in seinem aktuellen Forschungsbericht „Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen“ die Kosten für zentrale Forderungen für Verbesserungen im Bildungswesen:

  • Frühkindliche Bildung: Verbesserung der Betreuungssituation hinsichtlich verfügbarer Plätze und Gruppengröße
  • Schule: Verbesserung des LehrerInnen-SchülerInnen-Verhältnisses und SozialarbeiterInnen an die Schule
  • Berufsausbildung: Ausbildungsmöglichkeiten für alle jungen Erwachsenen
  • Verbesserung der Hochschulsituation, Abschaffung der Studiengebühren sowie ein bedarfsgerechter Ausbau dieses Bereichs
  • Weiterbildung: Bildungsberatung sowie Ausbau der Weiterbildungsbeteiligung

Quer zu den Bildungsbereichen sind die Ausgaben des Bundes für die Bildung in den Blick zu nehmen: Zu nennen sind hier vor allem die Förderungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie die Aufwendungen der Bundesagentur für Arbeit für Weiterbildung. Für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen ergeben sich aus den notwendigen Verbesserungen im Bildungssektor zusätzliche Finanzierungsbedarfe in Milliardenhöhe:

  • Kindertagesstätten: 2.353.031.182,- Euro
  • Allgemeinbildende Schulen (ohne Inklusion, da hier unterschiedliche Szenarien gebildet wurden): 4.195.437.99,- Euro
  • Berufliche Bildung: 911.768.212,- Euro
  • Hochschule: 2.221.454.684,- Euro
  • Weiterbildung: 199.569.935,- Euro

Über alle Bildungsbereiche hinweg ergibt sich so eine Gesamtsumme von 9.881.262.004,- Euro.

Wege aus der Bildungskrise

Um die Krise des deutschen Bildungssystems zu überwinden, bedarf es grundlegender Änderungen innerhalb des Systems. Es genügt nicht, nur an einzelnen kleinen Stellschrauben zu drehen. Das gesamte System ist aufgrund der dargestellten Grundlagen nicht fähig – und auch nicht dafür konzipiert – den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Erforderlich ist eine grundsätzliche Neujustierung, zu der unter anderem eine Neuausrichtung der Beziehung von Lehrenden und Lernenden, der Organisation von Bildungseinrichtungen und -angeboten sowie der Inhalte und Ziele von Bildung gehören.
Da Bildung immer in einem gesellschaftlichen Kontext betrachtet werden muss, ist sie als Fundament für eine demokratische und solidarische Gesellschaftsordnung zu begreifen. Dies beinhaltet vor allem, dass Bildung als emanzipatorischer Prozess des Individuums zur größeren Unabhängigkeit von Herrschaft ausgestaltet werden sollte. Denn damit Individuen in demokratischen Prozessen unabhängig entscheiden können, benötigen sie umfangreiche Kenntnisse über die zugrunde liegenden Probleme und darüber, welche Auswirkungen verschiedene Lösungsansätze mit sich bringen. Es darf keinen Herrscher, keine Eliten, keine Regierung geben, die durch ein Informationsmonopol die Entscheidungen innerhalb demokratischer Prozesse zu ihren Gunsten verschieben können. Aus diesem Grund muss der Zugang zu diesen Kenntnissen so frei wie möglich gestaltet werden und als Bürgerrecht verankert werden.
Außerdem dürfen Bildungseinrichtungen und die dort stattfindenden Bildungsprozesse nicht durch Dritte – etwa durch Wirtschaft oder Politik – bevormundet werden. Die Einrichtung beziehungsweise die Lehre darf nicht so strukturiert sein, dass die zu vermittelnde Methodik und das zu vermittelnde Wissen ausschließlich einzelnen Interessen dienen, zum Beispiel einer möglichst schnellen ökonomischen Verwertung. BildungsteilnehmerInnen sollten gemeinsam über Inhalte und Methodik entscheiden dürfen. Insofern ist auch eine finanzielle Unabhängigkeit der Bildungseinrichtungen sicherzustellen.

Gunter Quaißer
Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik

Fotos: suze, macroart / photocase.de

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