Tarifergebnis: Ein Kompromiss, aber ein guter

Tarifrunde im öffentlichen Dienst erfolgreich abgeschlossen

Auch die dritte Verhandlungsrunde um den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst war ein zähes Ringen. In der Nacht auf den 18. April 2018, nach drei langen Verhandlungstagen, gelang endlich die Einigung. Wie sieht sie genau aus?

Das zentrale Thema der Tarifrunde war die Forderung, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst in Zeiten von Wirtschaftswachstum, Fachkräftemangel und Rekordsteuereinnahmen deutlicher steigen sollen als in den Jahren zuvor. Das ist im Kern mit dem jetzigen Abschluss gelungen.

Einigung nach drei Verhandlungsrunden

In den ersten beiden Verhandlungsrunden hatten die Arbeitgeber*innen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen kein Angebot vorgelegt. Auch zu Beginn der dritten Runde am 15. April 2018 in Potsdam lagen zwar die Forderungen der Gewerkschaften auf dem Tisch, es sah aber zunächst nicht danach aus, als könnte es zu einem Verhandlungsergebnis kommen.
Nachdem vor der dritten Verhandlungsrunde Tausende Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen sowie weitere pädagogische Fachkräfte, aber auch viele Beschäftigte aus den anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes bundesweit mit Warnstreiks den Druck auf die Arbeitgeber*innen erhöht hatten, gelang in der Nacht auf den 18. April der Durchbruch. Drei lange Verhandlungstage waren nötig. Bis zuletzt hatten die Arbeitgeber*innen die Forderungen der Gewerkschaften zurückgewiesen. Am Ende verständigten sich die Tarifparteien auf neue Tabellen.

Im Schnitt 7,5 Prozent mehr Gehalt

Mit diesem klugen Schachzug – von den Medien zum Teil als „sensationell“ oder als „Clou“ bezeichnet – werden Fehler behoben, die bei der Ablösung des alten Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) durch den neuen Tarifvertrag TVöD entstanden sind. Außerdem werden Berufseinsteiger*innen über alle Entgeltgruppen hinweg durch deutlich höhere Beträge in der Stufe 1 der Tabellen besonders berücksichtigt. Jede*r Beschäftigte bekommt mindestens 175,- Euro mehr. Auch Auszubildende und Praktikant*innen erhalten in zwei Schritten 100,- Euro mehr und die ausgesetzte Übernahmeregelung wird ab dem 1. März wieder in Kraft treten. Gleichzeitig wird es auch für Fachkräfte in den oberen Entgeltgruppen attraktiver, eine Stelle im öffentlichen Dienst anzutreten.Im Durchschnitt bedeutet die Veränderung in den Tabellen nach dem Erreichen der neuen Tabellenwerte rund 7,5 Prozent mehr Gehalt.
Das Erreichen der deutlich höheren Tabellenwerte für alle Entgeltgruppen sowohl in der allgemeinen TVöD-Tabelle als auch in der Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst erfolgt in drei Schritten: 42,5 Prozent der Differenz zwischen altem und neuem Tabellenwert gibt es rückwirkend zum 1. März, weitere 42,5 Prozent zum 1. April 2019 und endgültig erreicht werden die neuen Werte zum 1. April 2020.
Eine Kröte, die die Gewerkschaften schlucken mussten, ist die lange Laufzeit der neuen Entgelttabellen von 30 Monaten. Außerdem konnte die soziale Komponente nicht wie gefordert durchgesetzt werden: Für die unteren Entgeltgruppen gibt es lediglich zusätzlich eine Einmalzahlung.

Danke an alle Unterstützer*innen!

Der Dank für dieses Ergebnis gilt nicht nur den Kolleg*innen, die in Potsdam verhandelt haben, sondern auch denjenigen, die vor Ort an der Vorbereitung und Durchführung der Warnstreiks beteiligt waren. Vor allem ist es den Streikenden zu verdanken, dass dieses Ergebnis erzielt werden konnte.


Dorothea Schäfer
Vorsitzende der GEW NRW

Foto: iStock.com / marchmeena29

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Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Die Ergebnisse im Überblick

  • insgesamt 7,5 Prozent bei 30 Monaten Vertragslaufzeit
  • mindestens 7,3 Prozent mehr für den Sozial- und Erziehungsdienst

  • bis zu zwölf Prozent mehr für Einsteiger*innen (Stufe 1 aller Entgeltgruppen)deutliche Steigerung für die Entgeltgruppen (EG) 9 bis 13

  • rückwirkend zum 1. März 2018: im Schnitt 3,19 Prozent mehr ab 1. April 2019: im Schnitt 3,09 Prozent mehr

  • ab 1. März 2020: im Schnitt 1,06 Prozent mehr

  • zusätzlich zum 1. März 2018: eine Einmalzahlung in Höhe von 250,- Euro für die EG 1 bis EG 6

  • Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an das Westniveau in vier Schritten

  • Zusage für Verhandlungen zur Eingruppierung kommunaler Lehrkräfte


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