Hochschulgesetz: Beschäftigte und Studierende schützen

Eckpunkte zur Reform des Hochschulgesetzes NRW

Die Landesregierung hat mit der Verabschiedung von „Eckpunkten zu einem Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes“ eine Reform des Hochschulgesetzes NRW eingeleitet. Mit der Gesetzesnovellierung, die Mitte 2019 abgeschlossen sein soll, werden – so NRW-Wissenschaftsministerin Isabell Pfeiffer-Poensgen – die „Autonomie und die eigenverantwortliche Gestaltungskraft“ der Hochschulen wiederhergestellt und das bestehende Gesetz „im Sinne eines weiterentwickelten Hochschulfreiheitsgesetzes“ geändert.

Im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Svenja Schulze bei der rot-grünen Gesetzesnovelle weiß die amtierende Ministerin die Hochschulen bei ihrem Vorhaben auf ihrer Seite. Gab es seinerzeit eine erbitterte Auseinandersetzung um das rot-grüne Hochschulzukunftsgesetz, signalisieren die Hochschulleitungen jetzt breite Zustimmung für eine Novelle nach ihrem Geschmack. Die Verständigung des Ministeriums mit Rektor*innen und Kanzler*innen funktionierte scheinbar problemlos, doch andere wichtige hochschulpolitische Akteur*innen wurden vor der Eckpunkteformulierung nicht in die Diskussion einbezogen: Beschäftigte und Studierende, die Landespersonalrätekonferenzen (LPK und LPKwiss NRW) und das Landesastentreffen (LAT NRW) sowie ver.di, GEW und DGB. Auch SPD und Grüne als Oppositionsparteien blieben – wen wundert’s – außen vor und so beklagte die SPD nach der Veröffentlichung der Eckpunkte eine „Missachtung des Parlaments mit verspielten Dialogchancen“.  Mit „ideologischer Retropolitik“, so die Kritik der Grünen, setze die Landesregierung auf „überholte Ideen beim neuen alten Hochschulfreiheitsgesetz“.

Zielsetzung des Eckpunktepapiers bleibt ambivalent

Das Eckpunktepapier zur Reform des Hochschulgesetzes NRW greift zentrale Elemente des schwarz-gelben Koalitionsvertrags auf und versucht sie hochschulrechtlich zu operationalisieren. Auf einer Sitzung des Wissenschaftsausschusses im Landtag verkündete Isabell Pfeiffer-Poensgen die wichtigsten Botschaften aus dem Papier: „Das Verhältnis zwischen dem Land und den Hochschulen wird auf eine neue partnerschaftliche Grundlage gestellt, die weitgehend auf den Fortschritten beruht, die mit dem schwarz-gelben Hochschulfreiheitsgesetz erzielt worden sind“, kündigte die Ministerin an. Geht es also um ein Retrohochschulfreiheitsgesetz? „Die Aufgaben und Befugnisse der Hochschulorgane sowie die Regelungen über ihre Zusammensetzung und Wahl sollen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene grundsätzlich erhalten bleiben. Änderungsbedarf besteht bei einigen Punkten“, erklärte Isabell Pfeiffer-Poensgen weiter. Geht es um eine Reform in wenigen Details oder um eine detaillierte Reform mit Paradigmenwechsel? „Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Studiums und der Lehre haben sich grundsätzlich bewährt“, urteilt die Ministerin. „Bereits Funktionierendes soll gestärkt und Regelungen, die sich als unpraktikabel erwiesen haben, sollen gestrichen werden.“ Geht es um eine Minimalkorrektur am Hochschulzukunftsgesetz oder um eine Revitalisierung des Hochschulfreiheitsgesetzes?

Zurück zum Hochschulfreiheitsgesetz: Fortschritte ade?

Das rot-grüne Hochschulzukunftsgesetz war im September 2014 nach einem dreijährigen Diskussionsprozess mit heftigsten Auseinandersetzungen und massivem Widerstand der Hochschulleitungen verabschiedet worden. Es stellte in vielfacher Hinsicht einen Fortschritt gegenüber dem neoliberalen Hochschulfreiheitsgesetz der schwarz-gelben Koalition von 2005 dar – auch wenn es nicht alle Forderungen der Gewerkschaften erfüllte.  Mit ruhiger Hand hatte die damalige Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) die Gesetzesnovelle umgesetzt. Die ehemaligen Gegner*innen schienen sich nach Inkrafttreten des Hochschulzukunftsgesetzes am 1. Oktober 2014 schnell mit der neuen Gesetzeslage arrangiert zu haben, zumal Svenja Schulze in ihrer Amtszeit für eine deutliche Erhöhung des Hochschuletats sorgte und durch die Verstetigung von befristeten Hochschulpaktmitteln der finanzielle Spielraum der Hochschulen erweitert werden konnte. Das kam bei den Hochschulen verständlicherweise gut an. Wollen CDU und FDP jetzt das Rad der Geschichte für die nordrhein-westfälischen Hochschulen zurückdrehen? Wollen sie gar zurück zum neoliberalen Hochschulfreiheitsgesetz von 2007?

Geplante Neuregelungen im Verhältnis zwischen Land und Hochschulen

Im Verhältnis zwischen Land und Hochschulen soll sich einiges ändern. Hier geht es ans Eingemachte – rot-grüne Reformen stehen zur Disposition:

  • Abschaffung des Landeshochschulentwicklungsplans und der ministeriellen Befugnis, Vorgaben für die Hochschulentwicklungs-planung zu erlassen (§ 16 [1] HZG)
  • Abschaffung des Instruments der Rahmenvorgabe (§ 6 [5] HZG)
  • Rücknahme der hochschulgesetzlichen Verpflichtung der Hochschulen zur Einführung von Zivilklauseln in ihren Grundordnungen (§ 3 [6] HZG)
  • Abschaffung der gesetzlichen Grundlage für den „Rahmenkodex für Gute Beschäftigungsbedingungen“ (§ 34 a HZG), aber Beibehaltung der Vereinbarung für Gute Beschäftigung, die an der jeweiligen Hochschule zwischen Leitung und Personalvertretungen abgeschlossen werden
  • Schaffung einer Zustimmungserfordernis beim Entwurf des Hochschulentwicklungsplans für den Hochschulrat, dessen Macht dadurch gestärkt wird
  • Erhalt der bewährten Hochschulverträge
    (§ 6 [3] HG), die Ausdruck des kooperativen Verhältnisses zwischen Land und Hochschulen sind; keine Rückkehr zu den ehemaligen Ziel- und Leistungsvereinbarungen

Der Änderungsbedarf für die interne Hochschulorganisation fällt offenbar nicht so groß aus: Die bestehende Hochschulverfassung habe sich aus der Sicht der Landesregierung bewährt und solle durchweg nicht verändert werden. Aufgaben und Befugnisse der Hochschulorgane sowie die Regelungen über ihre Zusammensetzung und Wahl sollen daher sowohl auf zentraler wie auch auf dezentraler Ebene grundsätzlich erhalten bleiben. Künftig soll es den gruppenparitätischen Senat (§ 22 [2] HG) nur noch als Optionalmodell geben.
Gravierender wäre allerdings, wenn – wie geplant – die meisten bisherigen Kompetenzen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) an den jeweiligen Hochschulrat oder dessen Vorsitzende*n rückübertragen werden und das MKW nur noch im Einzelfall entscheiden soll. Die LPKwiss NRW fordert sicherzustellen, dass die Letztentscheidung des Ministeriums weiterhin bindend für die jeweilige Hochschulleitung und den Personalrat ist. Jedenfalls dürfen die bisher geltenden Rechte der Personalräte durch eine Gesetzesänderung nicht eingeschränkt werden.

Restriktive Neuregelungen für Studium und Lehre

Im Feld von Studium und Lehre betrachtet die Landesregierung die Verbesserung der Lehre und des Studienerfolgs sowie die heterogener werdende Struktur der Studierenden als die zentralen Herausforderungen. „Die tatsächlichen Lebensumstände“ der Studierenden sollen auch hochschulrechtlich „sensibel“ wahrgenommen werden, heißt es beschwichtigend in den Eckpunkten zur Gesetzesreform. Die geplanten Änderungen sind aber offensichtlich von ganz anderem Kaliber und haben den Protest und Widerstand der Studierenden provoziert:  
Abschaffung des  „Verbots von Anwesenheitspflichten“ für Studierende (§ 64 [2a] HZG)
Einführung gesetzlicher Instrumente zur Reduzierung der Studienabbruchquote und von Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs (verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen)
Wegfall der Obligatorik der Studienbeiräte (§ 28 [8] HZG)
Allem Anschein nach stehen für CDU und FDP manche Errungenschaften der Studierenden bei der gesetzlichen Neuregelung der Studienbedingungen zur Disposition. Imke Ahlen, Vorsitzende des AStA der Universität zu Köln, ist empört: „Wir sind fassungslos über die geplante Verschlimmerung des Hochschulgesetzes. Anscheinend soll es einfach wieder wie bei der letzten schwarz-gelben Landesregierung von vor zehn Jahren aussehen. Gerade die großen Fortschritte des Hochschulzukunftsgesetzes, die durch die Studierenden erkämpft wurden, sollen wieder abgeschafft werden.“ So sei die Streichung der Anwesenheitspflichten erforderlich gewesen, „um einerseits den Studierenden mehr Verantwortung für ihr Studium zu übertragen und andererseits den Studierenden, die einem Nebenjob nachgehen oder Kinder großziehen beziehungsweise Verwandte pflegen müssen, mehr Freiräume zu ermöglichen“.
Auch gegen die geplante Abschaffung der Beauftragten für die Belange studentischer Hilfskräfte – die sogenannten SHK-Räte – regen sich Widerstand und Empörung der Betroffenen. Diese Position, so die Begründung der Landesregierung, sei ein Fremdkörper der im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes wahrgenommenen Interessenvertretung der Hochschulbeschäftigten durch die jeweiligen Personalvertretungen. Mithilfe der GEW NRW hat sich bereits ein Bündnis aus SHK-Räten mehrerer Hochschulen konstituiert, das sich dafür einsetzen wird, dass die Interessen studentischer Hilfskräfte an Hochschulen weiterhin stark vertreten werden und die Strukturen in Zukunft in vollwertige Personalvertretungen auf gesetzlicher Grundlage ausgebaut werden.
Noch vor der Sommerpause soll der Referentenentwurf für das neue Hochschulgesetz vorliegen. Die GEW NRW wird sich intensiv damit beschäftigen und sich für die Interessen der Hochschulbeschäftigten und Studierenden einsetzen.


Berthold Paschert
Hochschulreferent und Pressesprecher der GEW NRW

Fotos: willma... / photocase.de, iStock.com / demagine

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