Chancengleichheit oder Chancengerechtigkeit?

Ohne klare Begriffe keine klaren Sachen

Mitte der 1960er Jahre war Chancengleichheit das allseits geteilte Moment der Bildungsreform. Heute ist fast ausschließlich von Chancengerechtigkeit die Rede. Was ist heute, nach ziemlich genau 50 Jahren Bildungsreformen, von der Forderung nach Chancengleichheit zu halten?

Chancengleichheit ist ein Begriff der Zeitgeschichte. Erst mit der Thematisierung des Bildungsnotstandes und den damit zusammen-hängenden Überlegungen zu sogenannten Begabungsreserven wurde er in den 1960er Jahren erfunden. Die SPD forderte „Gleiche Bildungschancen für alle“. Obwohl „Chancengleichheit“ später gern als SPD-Begriff bezeichnet wurde, verwendeten während dieser Zeit auch Parteien wie die CDU / CSU und die FDP sowie konservative Zeitungen den Ausdruck, ohne ihn zu problematisieren. 

Chancengerechtigkeit als Gegenschlagwort

Im Bildungsbericht von 1970 schrieb die Bundesregierung unmissverständlich: „Der Verfassungsgrundsatz der Chancengleichheit muss durch eine intensive und individuelle Förderung aller Lernenden in allen Stufen des Bildungssystems verwirklicht werden.“
Die allgemeine Zustimmung änderte sich bald mit der zunehmenden Polarisierung der großen Parteien in gesellschaftlichen und insbesondere bildungspolitischen Fragen. Die abwertende Rede vom Gleichheitsmythos und sozialistischer Gleichmacherei kam auf.
Aus dieser Zeit sind jedoch keine Autor*innen oder Texte bekannt, die völlige Chancengleichheit – also Gleichmacherei – gefordert hätten. Das wäre in den sogenannten „spätkapitalistischen Gesellschaften“ auch gar nicht möglich gewesen. Damals ging es laut Bildungsrat um größere oder mehr Chancengleichheit – so wie sie vor allem in skandinavischen und einigen weiteren Ländern gegeben war.
Nachdem der Terminus Chancengleichheit zunehmender Kritik ausgesetzt wurde, begann insbesondere die CDU / CSU mit der Verbreitung des Gegenschlagworts „Chancengerechtigkeit“. „Nicht jedem die gleiche Chance, sondern jedem seine Chance“ – wer Chancengleichheit wollte, war Reformer*in, wer Chancengerechtigkeit wollte, war Bewahrer*in. Der SPD-Politiker Manfred Dammeyer formulierte es wie folgt: „Chancengerechtigkeit ist der Tod von Chancengleichheit.“
Wenn man die beiden Begriffe „Gleichheit“ und „Gerechtigkeit“ nebeneinanderstellt, liegt es nahe, Gleichheit als empirische und Gerechtigkeit als normative Kategorie zu verstehen. Empirie ist insofern Grundlage für Gleichheitsaussagen, als diese auf Daten beruhen. Gerechtigkeit indes ist nicht rein quantitativ zu bestimmen. Man kann sagen „Beamtenkinder haben dreimal mehr Chancen als Arbeiterkinder“. Die Formulierung „Arbeiterkinder erfahren nur 33 Prozent Gerechtigkeit“ macht hingegen keinen Sinn.

Ohne Gleichheit keine Gerechtigkeit

Um Missverständnissen vorzubeugen sei darauf hingewiesen, dass hier nicht gegen Gerechtigkeit polemisiert wird. Gegen Gerechtigkeit selbst ist nichts einzuwenden, lediglich gegen den Missbrauch dieses im Grunde aufklärerischen Begriffs. Er ist unbedarft genommen eine Leerformel, in die man alles hineinpacken kann. Als man in den 1970er Jahren Realisierungsmaßnahmen ins Spiel brachte, war die Zustimmung zur Chancengleichheit dahin und die Leerformel von der Chancengerechtigkeit begann ihre Karriere.
Aber Ungleichheit, deren Überwindung die Grundlage der Forderung nach mehr Chancengleichheit ist, besteht nach wie vor. Die Ungleichheitsstatistik ist keine Leerformel, wenn sie belegt, dass Mädchen auf der Überholspur sind und die regionale Ungleichheit abgeschwächt wurde, während die soziale Ungleichheit nicht nur geblieben ist, sondern im Hochschulbereich sogar zugenommen hat. Auch wenn es heute mit rund 26 Prozent deutlich weniger Arbeiter*innen und deren Kinder gibt als in den 1960er Jahren, so sind in den vergangenen Jahren mit Zugewanderten und Geflüchteten neue Ungleichheitsfaktoren hinzugekommen.
Wenn man Gerechtigkeit also ernsthaft fordert, muss man sie mit solchen Daten begründen. Ohne empirisch begründete Forderungen nach mehr Chancengleichheit kann es keine Chancengerechtigkeit geben. 

Hans-Günter Rolff 
Erziehungswissenschaftler und Prof. em. für Bildungsforschung der TU Dortmund 

Foto:inkje / photocase.de

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