Grundschulgutachten: Der Blick in die Glaskugel

GEW NRW startet Grundschulkampagne

Im Januar 2018 stellte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulgutachten in Aussicht und entfachte damit eine jahrzehntealte Debatte neu. Lässt sich die Schullaufbahn eines neunjährigen Kindes zuverlässig vorhersagen?

1968 wurde die Grundschule in NRW durch die Trennung von der Hauptschule als eigenständige Schulform gegründet – sie feiert also in diesem Jahr ihren 50. Geburtstag. Im Lauf einer spannenden Grundschulentwicklung ist  eins jedoch trotz vieler Versuche nie gelungen: ein optimales Verfahren zu entwickeln, das bei neunjährigen Kindern eine verlässliche Prognose für die schulischen Leistungen in den nächsten sechs bis neun Jahren ermöglicht.

Für den Wechsel in die weiterführende Schule haben die Bundesländer unterschiedliche Regelungen getroffen. Die Entscheidung für den Übergang ist im Wesentlichen von fünf Hauptaspekten abhängig, die bundesweit in verschiedenen Varianten kombiniert werden:

  • der Notendurchschnitt und / oder ein pädagogisches Gutachten der Grundschule
  • ein verbindliches Gutachten oder eine Empfehlung der Grundschule
  • vorgeschriebene Schulform oder freie 
Elternwahl
  • offene Beratungsgespräche oder 
Zwangsberatung
  • im Konfliktfall Probeunterricht, Prüfungen oder Probehalbjahr

Nur noch in drei Bundesländern wird der Schulwechsel durch ein verbindliches Gutachten beziehungsweise einen erforderlichen Notendurchschnitt entschieden.

Langjährige Erfahrungen, doch das Grundproblem bleibt

Eine neue Variante schlugen vor wenigen Monaten die Autor*innen einer Studie der Technischen Universität Dortmund vor: Sie gehen davon aus, dass die Noten die einzige Grundlage der Empfehlungen am Ende der vierten Klasse in NRW sind, und möchten durch einen zusätzlichen objektiven Test gerechtere Übergangsentscheidungen erreichen. Er soll helfen, das kognitive Potenzial der Schüler*innen besser zu erkennen.

Für die Grundschullehrer*innen sind bei der Empfehlung allerdings nicht nur die Zensuren in den Fächern entscheidend, sondern auch die allgemeine Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lern- und Arbeitsverhalten, die emotionale und körperliche Belastbarkeit sowie die sozialen Fähigkeiten der Schüler*innen. Die Lehrkräfte beobachten die Kinder oft über Jahre – kein Test oder Probeunterricht kann all das berücksichtigen oder Beratungsgespräche ersetzen.

Grundschulen in NRW praktizieren seit einigen Jahren ein Modell, das sich zusammensetzt aus Elternberatung, einem pädagogischen Gut-achten und freiem Elternwillen bei der Schulwahl. Zusätzlich wird in einigen Gesamtschulen bei der Aufnahmeentscheidung  ein Zensurenschnitt zugrunde gelegt, um die Heterogenität in den Klassen zu gewährleisten, die Teil des Gesamtschulkonzepts ist.

Auch andere Variationen wurden in den Jahrzehnten davor ausprobiert und aus verschiedensten Gründen wieder abgeschafft: darunter zum Beispiel der unsägliche Prognoseunterricht, an dem Kinder teilnehmen mussten, deren Eltern mit dem Gutachten der Grundschule nicht einverstanden waren. Prognoseunterricht, das hieß drei Tage Unterricht in einer fremden Schule mit fremden Kindern und fremden Lehrer*innen unter Aufsicht der Schulaufsicht mit täglichen Tests in den sogenannten Hauptfächern. Eigentlich wurde eher die Belastbarkeit der Kinder getestet, denn nach den drei Tagen wurde fast immer die Empfehlung der Grundschule bestätigt.

Keine der Methoden löst allerdings das Grundproblem: Es ist nicht möglich, neunjährigen Kindern eine eindeutige Diagnose für ihre zukünftige Schullaufbahn zu geben.

Grundschulgutachten: Der Blick in die Glaskugel

Schwierige Entscheidung mit ungleicher Ausgangslage

„Welche Schule ist die beste für mein Kind?“, wollen Eltern am Ende der vierten Klasse wissen. Die Entscheidung ist für alle Beteiligten nicht einfach. Für die Kinder sind Freunde ein wichtiges Kriterium, für die Eltern sind eher Schulform, Schulweg, Schulimage und Schulkonzept entscheidend. NRW bietet in der Sekundarstufe I acht verschiedene Schulformen und ist damit Spitzenreiter der Länderrangliste. Angesichts der vielen Wahlmöglichkeiten die Orientierung nicht zu verlieren, ist eine besondere Herausforderung für die Eltern. Bildungsnahe Eltern können sich mehr Informationen einholen und Alternativen abwägen, entscheiden sich dann auch oft trotz einer anderen Grundschulempfehlung für das Gymnasium. Bildungsferne Familien sind eher unsicher und folgen meist der Grundschulempfehlung. So sind Kinder mit Zuwanderungsgeschichte oder aus bildungsfernen Familien bei den Anmeldungen zum Gymnasium immer noch seltener vertreten als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechen würde.

Bei der Anmeldung der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besteht die freie Schulwahl nur eingeschränkt, denn die Schulaufsicht weist den Kindern eine Schule zu. Wählen die Eltern trotzdem eine andere Schule, erhalten sie meistens eine Absage wegen fehlender Kapazitäten. Dieses Ungleichgewicht spiegelt sich in den Anmeldungen für die weiterführenden Schulen deutlich wider: So ist die Zahl der Kinder mit Zuwanderungsgeschichte  oder aus bildungsfernen Familien, die zum Gymnasium wechseln, immer noch relativ niedrig. Nur bedingt frei entscheiden können Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf – hier müssen bessere Lösungen entwickelt werden.

Neuer Plan – alte Lösung?

Aktuell ist das Übergangsverfahren wieder in der Diskussion und die Frage lautet diesmal: Verbindlich oder nicht verbindlich? Nicht ohne Grund wurde das verbindliche Gutachten vor Jahren abgeschafft. Es gab immer mehr Elternproteste, es mehrten sich die Widersprüche der Eltern, die die Zukunftschancen ihrer Kinder gefährdet sahen. Untersuchungen ergaben, wie häufig das Gutachten der Schule nicht dem potenziellen Leistungsvermögen des Kindes entspricht. Immer wieder entwickelt sich das Kind anders als prognostiziert. Die Folge sind Schulwechsel, frustrierte Kinder und Eltern, aber auch Grundschullehrkräfte, die immer mehr an ihre Grenzen stoßen. Prognosen darüber, wie der  weitere Schulweg von Neunjährigen verlaufen wird, grenzen an Hellseherei. Und der Blick in die Glaskugel war und ist nicht Teil der Grundschullehrer*innenausbildung. Verbindliche Gutachten setzen voraus, dass auf Basis der Leistungsfähigkeit des Kindes im ersten Halbjahr der Klasse 4 vorhergesagt werden kann, welche Lernerfolge das heranwachsende Kind in der neuen Schule in den kommenden mindestens sechs Jahren haben wird – ohne Kenntnis der neuen Klasse, neuen Mitschüler*innen, neuen Lehrer*innen, sowie der möglichen Veränderungen in Familie und Pubertät.

Erschwerend kommt seit einiger Zeit dazu, dass sich auch in den Grundschulen viel verändert hat: Vielfach gibt es nicht mehr nur eine  einzige Lehrkraft, die das Kind ab dem ersten Schuljahr durchgehend unterrichtet und deren Empfehlung auf langjähriger Beobachtung basiert. Durch Generationswechsel, Elternzeiten, Teilzeit und viele Vertretungslehrkräfte kommt es zu teilweise hohen Fluktuationen in den Kollegien. Wegen des Lehrer*innenmangels übernehmen immer häufiger Lehrkräfte den Unterricht, die keine Ausbildung für die Grundschule haben und denen ein solches Gutachten verständlicherweise schwerfällt.

Gegner*innen der Elternwahl verweisen immer wieder auf die hohe Zahl der Schulwechsel, obwohl diese seit der Einführung der Elternwahl nachweislich abgenommen haben. So wechselten in der Sekundarstufe I im Schuljahr  2009 / 2010 insgesamt 1,47 Prozent der Schüler*innen, im Schuljahr 2016 / 2017 waren es 1,31 Prozent, wobei die veröffentlichten Statistiken nicht den Zeitpunkt des Wechsels aufzeigen. Deutlich wird nur: Die Anzahl der Wechsel zur Haupt- und Realschule sowie zum Gymnasium haben zahlenmäßig abgenommen, die Anzahl der Wechsel zur Gesamtschule aber steigt. Zu vermuten ist, dass dies eher an der G8-Regelung liegt.

Inklusion statt sozialer Selektion

Die soziale Selektion, die ein Hauptproblem beim Übergang in die weiterführende Schule darstellt, beginnt tatsächlich deutlich früher:  Sie wird schon beim Schulstart spürbar, wenn Kinder mit einem individuellen familiären Hintergrund und unterschiedlicher vorschulischer Förderung in die Grundschule kommen. Und sie setzt sich in der Schule fort, da oft die notwendige individuelle Förderung nicht optimal geleistet werden kann, unter anderem wegen mangelnder personeller Ressourcen. Über den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Zensuren sind sich die Pädagog*innen schon seit Jahrzehnten einig.

Die freie Wahl der weiterführenden Schule hat ein wenig dazu beigetragen, dass mehr Kinder aus bildungsfernen Familien höhere Schulabschlüsse anstreben. Dieser Prozess muss so lange unterstützt werden, bis durch die Umwandlung des gegliederten Schulsystems  in ein inklusives echte Bildungsgerechtigkeit erreicht wird.

Rixa Borns
Leitungsteam der Fachgruppe Grundschule der GEW NRW

Foto: Tinvo / photocase.de, Illustration: buereau.de

 

GEW NRW startet Kampagne

Aufbrechen. Zukunft Grundschule

Was brauchen Grundschulen, damit sie eine gute Zukunft haben? Die GEW NRW hat darauf eine klare Antwort: gute Arbeitsbedingungen und Bildungsgerechtigkeit! Für diese zentralen Herausforderungen müssen dringend Lösungen gefunden werden. Deshalb stellt die Fachgruppe Grundschule der GEW NRW ihre Arbeit unter das Motto: Aufbrechen. Zukunft Grundschule.
Gute Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel für gute Arbeit. Viele Kolleg*innen in den Grundschulen arbeiten angesichts der gewachsenen Herausforderungen an ihrer Belastungsgrenze. Es ist höchste Zeit für Entlastung, denn die Arbeit muss zu schaffen sein!
Die Armut in Deutschland ist 2017 auf einen neuen Höchststand angestiegen, das Ruhrgebiet gilt als besondere Problemregion. Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen haben immer noch schlechtere Lernerfolge als ihre Mitschüler*innen aus bildungsnahen Elternhäusern. Das muss sich ändern!
Was hilft bei der Bewältigung der zentralen Herausforderungen? Welche Ideen der schwarz-gelben Regierungskoalition führen in eine falsche Richtung? Mit Fachgesprächen, Aktionen vor Ort und einer kontinuierlichen Medienarbeit richtet die GEW NRW den Blick auf die drängenden Probleme in den Grundschulen. JA 13! ist bereits zum Markenzeichen eines Aufbruchs für gerechte Bezahlung geworden und wird weiterhin Vorrang haben. Die Zukunft der Grundschulen muss jetzt gestaltet werden! Die GEW NRW benennt die dazu notwendigen Gelingensbedingungen, an denen sich die Bildungspolitik der Landesregierung messen lassen muss. Die GEW NRW setzt Maßstäbe und definiert, was gute Grundschule ausmacht.
Die Weichen für das Gelingen der Schullaufbahn werden beim Schulstart gestellt. Deshalb lädt die GEW NRW am 18. Juni 2018 zu einem Fachgespräch zum Thema Schulstart ein. Mehr Infos in Kürze unter www. gew-nrw.de/aufbrechen-zukunft-grundschule

Susanne Huppke
Leitungsteam der Fachgruppe Grundschule der GEW NRW

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