Landtagswahl 2017: Gute Aussichten für Gute Arbeit?

Gute Arbeit im Zeichen der Landtagswahl 2017

Am 14. Mai 2017 ist es wieder so weit: Der Landtag von Nordrhein-Westfalen wird für fünf Jahre neu gewählt. Für die GEW NRW ist die Landespolitik natürlich von zentraler Bedeutung. Der Landtag beschließt über wichtige bildungspolitische Vorhaben und entscheidet über die Arbeitsbedingungen eines großen Teils der Mitglieder der GEW NRW. Daher mischen wir uns ein.

Wir haben 17 Herausforderungen für die Landtagswahl 2017 formuliert. Sie umfassen alle Bildungsbereiche und formulieren gewerkschaftliche Kriterien für Gute Arbeit. Daneben beschreiben die Herausforderungen die Vorstellungen der GEW NRW für eine Bildungspolitik, bei der die Verwirklichung von Chancengleichheit im gesamten Bildungssystem noch stärker als bisher im Mittelpunkt stehen sollte.

Hohe Qualität braucht Gute Arbeit

Mit der Initiative „Bildung. Weiter denken!“ setzt sich die GEW bundesweit für einen Kurswechsel in der Bildungspolitik ein. In Bildung investieren und mehr Geld für die Bildung – darum geht es im Kern. Unser Investitionsprogramm fordert finanzielle und strukturelle Verbesserungen von der Kita über die Schulen und Hochschulen bis zur Erwachsenen- und Lehrer*innenbildung.
Gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Bildungsbereich sind die Grundvoraussetzung für eine hohe Qualität der Arbeit. Sie sind die Grundvoraussetzung dafür, dass Erzieher*innen, Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen, pädagogische Kräfte in der Erwachsenenbildung und Beschäftigte in den Hochschulen ihre gesellschaftlich wichtige Aufgabe erfüllen können. Sie sind die Grundvoraussetzung, damit der Arbeitsplatz Bildung so gestaltet werden kann, dass die Beschäftigten durch die Arbeitsverdichtung und durch zu große Arbeitsbelastung nicht vorzeitig krank werden und vor dem Erreichen der Altersgrenze aufhören müssen. Und auch um neues Personal zu gewinnen, muss die Arbeit im Bildungsbereich attraktiv sein und mit Arbeitsplätzen in der Wirtschaft konkurrieren können.

Gesundheit schützen

Überall dort, wo das Land NRW Arbeitgeber für Lehrer*innen, pädagogische Fachkräfte und das sozialpädagogische Personal ist, muss es seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen und die Belastungen – auch im psychosozialen Bereich – beseitigen oder zumindest reduzieren. Schulen müssen beispielsweise durch ausreichende Ressourcen und qualifizierte Unterstützung in die Lage versetzt werden, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, auszuwerten und geeignete Maßnahmen zum Abbau der Belastungen zu ergreifen. Dabei darf die geteilte Zuständigkeit zwischen kommunaler Verantwortung für die Gebäude und Landesverantwortung für die Beschäftigten kein Hindernis sein, die notwendigen Schritte zu tun.
Der Arbeitgeber muss gemäß Arbeitsschutzgesetz die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anstreben, für eine geeignete Organisation sorgen, die erforderlichen Mittel bereitstellen und dafür sorgen, dass die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Mit den psychosozialen Gefährdungsbeurteilungen in den Schulen ist der erste Schritt getan. Entscheidend kommt es jetzt aber darauf an, zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Schwerpunkte bei den Belastungen reduziert oder behoben werden können.

Belastung senken

Die Arbeitsbelastungen haben in allen Arbeitsfeldern von der Kita bis zur Hochschule in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Veränderungen in der Schulstruktur, eine andere, deutlich heterogenere Zusammensetzung der Lerngruppen, verstärkte Anforderungen an die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen, Veränderungen des Arbeitsplatzes durch Schließung oder Neugründung von Schulen und vieles mehr haben die Anforderungen deutlich verschärft. Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, mit und ohne Zuwanderungsgeschichte ist für viele Beschäftigte eine ganz neue Aufgabe und Herausforderung, auf die sie weder gut vorbereitet wurden, noch an anderen Stellen entlastet werden. Gute Arbeit kann hier nur geleistet werden, wenn sich die Bedingungen nicht ständig verschlechtern. Die guten Erfahrungen aus dem Modellversuch „Gemeinsamer Unterricht“, die dort entwickelten bewährten Konzepte können nur dann in den Schulen wirksam werden, wenn tatsächlich kleinere Lerngruppen und eine Doppelbesetzung sowie multiprofessionelle Teams den Unterricht gemeinsam gestalten können.
Die GEW ist für einen weiteren Ausbau des gebundenen Ganztags für Schulen, denn er ist eine notwendige Voraussetzung,  um den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Schulerfolg abzubauen. Ganztagsschulen brauchen Arbeits- ebenso wie Erholungs- und Rückzugsräume für die Kolleg*innen und eine sächliche Ausstattung, die die Beschäftigten nicht zusätzlich belastet. Selbstverständlich gehört zu Guter Arbeit im Ganztag auch, dass diejenigen, die beispielsweise im Offenen Ganztag (OGS) arbeiten, eine tarifliche Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst erhalten. Die GEW NRW fordert verbindliche Mindeststandards für die personelle, räumliche und materielle Ausstattung der OGS.
Der Wert der frühkindlichen Bildung ist auch in der Politik längst unumstritten. Um dort Gute Arbeit zu ermöglichen und Beschäftigte zu schützen, wo die Grundlage für den weiteren Bildungsweg unserer Kinder geschaffen wird, fordert die GEW NRW unter anderem einen deutlich verbesserten Personalschlüssel, der den Erzieher*innen in den Kitas mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern gibt, aber auch für die vielfältigen Zusatzaufgaben wie Elternarbeit, Dokumentation, Absprachen und Vernetzung.

Ungleiches ungleich behandeln

Der enge Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg muss dringend mit weiteren als den bisherigen Maßnahmen bekämpft werden. Die GEW NRW fordert für alle Schulen einen schulbezogenen Sozialindex, damit Schulen in sogenannten herausfordernden Lagen wirksam unterstützt werden. Nur mit einer sozialindizierten Ressourcensteuerung, zusätzlichen Ressourcen und weiteren Maßnahmen –
etwa dem Ausbau des Ganztags vor allem in sozialen Brennpunkten, gezielter Weiterbildung und unterstützender Elternarbeit – kann mehr Bildungsgerechtigkeit geschaffen werden. Die aktuelle Studie „Ungleiches ungleich behandeln“ von Gerd Möller und Prof. Dr. Gabriele Bellenberg im Auftrag der GEW NRW zeigt, wie dieses Vorhaben gelingen kann.
Ein hochschulbezogener Sozialindex ist auch zur Verbesserung der Studienbedingungen für Studierende ohne familiären akademischen Bildungshintergrund sinnvoll. Nur wenn die Grundfinanzierung der Hochschulen langfristig gesichert und ausgebaut wird, kann „Gute Arbeit an der Hochschule“ erreicht werden. 

Gute Arbeitsverhältnisse schaffen

Für alle Bildungsbereiche gilt:  Wer von seinen Beschäftigten erwartet, dass sie neue Aufgaben in einem sich permanent verändernden System gut bewältigen, muss rechtzeitig und umfangreich vorbereiten. Dazu gehören ausreichende Fortbildungsangebote, die die Beschäftigten auch in der Arbeitszeit wahrnehmen können.
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, wie sie zum Teil in den Weiterbildungseinrichtungen des Landes vorherrschen, keine tarifliche Bezahlung, zu hohe Arbeitszeiten sowie Befristungen auch bei Daueraufgaben, sind kontraproduktiv, wenn es um Gute Arbeit geht.

Dorothea Schäfer
Vorsitzende der GEW NRW

Illustration: PureSolution / shutterstock.com

 

17 Herausforderungen zur Landtagswahl 2017

Bildungsfinanzierung Bildung ist die wichtigste Ressource des Landes NRW. Um die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems zu erhöhen, wird erheblich mehr in Bildung investiert.
Frühkindliche Bildung In einem neuen Kita-Gesetz wird eine solide und bedarfsorientierte Finanzierung festgeschrieben. Das Gesetz garantiert die Umsetzung wissenschaftlich begründeter Standards, innerhalb einer vielfältigen Trägerlandschaft und schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten.
Ganztag Der gebundene Ganztag für Schulen wird schrittweise weiter ausgebaut. Für die Offene Ganztagsschule werden gesetzliche Mindeststandards festgelegt, die die Arbeits- und Lernbedingungen verbessern und eine tarifliche Bezahlung der Beschäftigten sicherstellen.
Schulbezogener Sozialindex Zur Bekämpfung der Bildungsarmut und zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit wird ein schulbezogener Sozialindex für alle Schulen eingeführt.
Schulstruktur Die Schulen, die längeres gemeinsames Lernen ermöglichen, werden systematisch unterstützt und ausgebaut. Umstrukturierungsprozesse benötigen einheitliche landesweite Vorgaben und ausreichende Ressourcen. Das Gymnasium wird so gestaltet, dass eine in allen Schulformen gleich lange Sekundarstufe I mit einer flexiblen gymnasialen Oberstufe kombiniert werden kann.
Inklusion Die Inklusion erfordert eine bessere Unterstützung durch mehr Stellen für Lehrkräfte und für Beschäftigte anderer Professionen in multiprofessionellen Teams sowie Standards für eine gute räumliche und sächliche Ausstattung. Erfolgreiche Inklusion bedarf der landesweiten Vorgabe einheitlicher Qualitätsstandards für die sonderpädagogische Förderung.
Integration Die Umsetzung des Rechts auf Bildung und die Integration aller Geflüchteten und Menschen mit Einwanderungsgeschichte erfordert mehr Personal in allen Bildungsbereichen und zugleich einen Ausbau der Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die zugewandert oder geflüchtet sind.
Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit ist eine Pflichtaufgabe des Landes. Schulsozialarbeit wird für alle Schulen ausgebaut; die Beschäftigten arbeiten auf unbefristeten Stellen.
Besoldung Die Bezahlung von Lehrer*innen ist unabhängig von der Schulform. Das bedeutet: Einstiegsamt A 13 Z für alle Lehrkräfte.
Tarif Die Bezahlung der Tarifbeschäftigten in allen Bildungsbereichen wird substanziell verbessert. Das Land NRW übernimmt bei Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften dafür die Verantwortung.
Hochschule Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird langfristig gesichert und ausgebaut. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden auch durch Veränderungen in den Personalkategorien des Hochschulgesetzes verbessert. Zur Verbesserung der Studienqualität werden die Betreuungsrelationen substanziell verbessert und ein Sozialindex wird eingeführt. Für Daueraufgaben werden grundsätzlich Dauerstellen geschaffen.
Erwachsenenbildung Die Angebote des zweiten Bildungswegs werden gesichert und ausgebaut. Für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung ist eine auskömmliche Finanzierung im Bildungsetat des Landes NRW zu veranschlagen.
Arbeitsbedingungen In allen Bildungsbereichen haben die Arbeitsbelastungen zugenommen. Durch Absenkung der Arbeitszeiten und Verringerung der Arbeitsverdichtung wird dieser Entwicklung begegnet. Die Gesundheit der Beschäftigten wird geschützt und gestärkt.
Digitalisierung Digitalisierung erfordert in allen Bildungsbereichen eine sachgerechte Ausstattung mit datensicherer Hard- und Software, die umfangreiche Aus- und Fortbildung aller Beteiligten, freien Zugang sowie zusätzliches Fachpersonal für den Support.
Landesantidiskriminierungsgesetz Es wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen, um Diskriminierungen in allen Bildungsbereichen des Landes wirksam zu verhindern und Betroffenen Beschwerdewege zu öffnen.
Mitbestimmung Es ist gut, dass die Mitbestimmung bei der letzten Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes deutlich gestärkt worden ist. Darauf aufbauend wird Mitbestimmung qualitativ weiter ausgebaut und verbessert.
Ausbildung Die Bedingungen in der Ausbildung für alle pädagogischen Berufe werden substanziell verbessert und deren Attraktivität gesteigert.

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