Noch kein großer Wurf

Inklusion am Berufskolleg: Entwurf zur Änderung der AO-SF 

Die schulische Inklusion ist in NRW seit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchRÄG) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in vollem Gange. Ab dem kommenden Schuljahr gilt das 9. SchRÄG auch für Berufskollegs. Das Schulministerium hat nun einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) vorgelegt, mit dem die Inklusion an Berufskollegs weiterentwickelt werden soll.  

Kernziel der Änderungsverordnung soll  sein, „(…) Brüche in der Bildungsbiografie junger Menschen, die aufgrund ihrer oft spezifischen, heterogenen Lebenssituation vor allem im Rahmen ihrer beruflichen Ausbildung auf (besondere schulische) Unterstützung angewiesen sind, zu vermeiden und somit deren Chancen auf einen gelingenden Eintritt in das Erwerbs- und Berufsleben zu verbessern.“ Es steht außer Frage: Die neue Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung muss sonderpädagogische Unterstützung für Schüler*innen auf einem hohen pädagogischen Qualitätsniveau sicherstellen. Ob das mit dem vorgelegten Entwurf gelingen kann, ist jedoch zu bezweifeln.

Keine Förderung für LES-Schüler*innen an allgemeinen Berufskollegs

Die Änderungsverordnung beinhaltet als einen zentralen Aspekt, dass sonderpädagogische Unterstützung nur noch für diejenigen Schüler*innen mit dem Förderbedarf Lernen (LE) sowie Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) vorgesehen ist, die Förderberufskollegs besuchen. Wenn Schüler*innen an allgemeinen Berufskollegs beschult werden, ist nach Beendigung der Sekundarstufe I keine Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs mehr möglich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Inklusion, beschneidet das Wahlrecht von Eltern und volljährigen Schüler*innen, welche Schule besucht werden soll, und fördert die Exklusion derjenigen, die sonderpädagogische Förderung in den Förderbereichen LE und ESE in Anspruch nehmen.  
Für die vielen Schüler*innen an den allgemeinen Berufskollegs, die diesen – wenn auch nicht mehr festgestellten – Förderbedarf dennoch haben, gibt es keine Regelungen in der Änderungs-verordnung. Das vom Schulministerium definierte Ziel, die Chancen auf einen gelingenden Eintritt in das Erwerbs- und Berufsleben zu verbessern, wird so gleich wieder infrage gestellt. Die fehlende Förderung führt häufig zu hohen Abbrecherquoten und vielen Abgängen ohne Abschluss. Die Ausbildungsvorbereitung, die von vielen der betroffenen Schüler*innen besucht wird, ersetzt zudem keine inklusiv gestaltete duale Ausbildung in Betrieb und Schule.
Für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Hören / Kommunikation, Sehen und Körperliche  / motorische Entwicklung hingegen ist keine erneute Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs erforderlich. Betroffene Schüler*innen können entscheiden, ob sie ein allgemeines oder ein Förderberufskolleg besuchen möchten.

Mehr Stellen für Inklusion – auch am Berufskolleg

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Verordnung zur Änderung der AO-SF wird nun auch formaljuristisch das 9. SchRÄG umgesetzt, jedoch greifen sowohl das Gesetz als auch der Entwurf zu kurz. Der Entwurf der Änderungsverordnung kommt lediglich der Anforderung der UN-Konvention nach, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Unterricht der allgemeinen Schule schrittweise zu ermöglichen. Eine echte „Gestaltung der Inklusion in den Berufskollegs“ – so formuliert es das Schulministerium selbst – lässt der Entwurf nicht erkennen.
Für alle Schulformen reichen die Ressourcen für die Umsetzung der Inklusion bei Weitem nicht aus. Die Rahmenbedingungen müssen aber spürbar verbessert werden, denn schon jetzt können Berufskollegs aufgrund fehlender Ressourcen die Unterrichtsqualität für Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf nicht kontinuierlich sicherstellen. DGB und GEW in NRW erwarten, dass die Vorgaben des Landtags zur Qualität und zu den Ressourcen der Inklusion bei der Umsetzung des 9. SchRÄG auch für Berufskollegs angemessen berücksichtigt werden. Dazu müssen im Haushalt mehr Stellen eingeplant werden. Bildungswissenschaftler Prof. Dr. Klaus Klemm empfiehlt in seinem Gutachten für das Schulministerium,  das System der Stellenzuweisung im Bereich LES für Berufskollegs anzuwenden. Aus seiner Berechnung ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 910 Stellen, davon 695 in den allgemeinen Schulen und 215 in den Förderberufskollegs.

Frauke Rütter
Referentin der GEW NRW

Foto: markusspiske / photocase.de

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