Gibt‘s für ein Pferd eigentlich einen Sozialpunkt?

Fragen rund um den Start ins Referendariat

Das Ende des Wintersemesters steht kurz bevor und viele Lehramtsstudierende schließen ihr Studium erfolgreich ab. Ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg in den Beruf ist getan. Aber: Nach dem Studium ist vor dem Referendariat! Die zweite Phase der Ausbildung stellt die Absolvent*innen vor ganz neue Herausforderungen. Um den Übergang zu erleichtern, tragen wir in dieser und der folgenden Ausgabe die wichtigsten Fragen rund um den Einstieg ins Referendariat zusammen.

Wofür gibt es Sozialpunkte?

Die  Ausbildungsplätze werden zunächst auf Grundlage schwerwiegender sozialer Gesichtspunkte verteilt. Erst danach entscheidet die Fächerkombination und zuletzt bei gleichem Rang das Los über die Zuteilung. Als schwerwiegende soziale Gesichtspunkte werden berücksichtigt:

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • ortsgebundenes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis von Partner*innen
  • Alleinstehende mit minderjährigem Kind oder minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt
  • minderjährige Kinder
  • Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen
  • eheähnliche Gemeinschaft
  • Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • alleinige Verantwortung für einen anerkannten, ärztlich bescheinigten Pflegefall
  • Ortsgebundenheit durch Mitgliedschaft in einer gewählten Kommunalvertretung  
  • Ortsgebundenheit durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit 

Welche Schulen gehören zu welchem Seminarstandort?

Jedes Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL) hat ein bestimmtes Einzugsgebiet. Leider veröffentlicht nicht jedes ZfsL, welche Schulen dazugehören. Andere hingegen bieten auf ihrer Webseite eine solche Auflistung an. Selbstverständlich geben auch die Schulen direkt Auskunft.

Welche Seminarstandorte habe ich zur Auswahl?

Ob Zukunftspläne, die große Liebe oder ein Pferd im Stall – die Gründe, aus denen man sich einen bestimmten Ausbildungsort wünscht, sind vielfältig. Entscheidend ist daher, wann welche Zentren für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL) die gewünschte Fächerkombination anbieten. Die schlechte Nachricht: Das kann man leider nicht so einfach sagen. Denn erst wenn das Bewerbungsverfahren für das jeweilige Einstellungsdatum begonnen hat, werden auch die „Kreuzchenlisten“ vom Schulministerium veröffentlicht. Sie geben offiziell an, welches ZfsL für welches Lehramt öffnet. Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Die Standorte wechseln sich in einer gewissen Regelmäßigkeit ab. Meist öffnen die Seminarstandorte jeweils alle 18 Monate – also nach Ausbildung einer Kohorte – für einen neuen Ausbildungsjahrgang. Auf diese Weise hergeleitete Prognosen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen.

Was gehört zu einer vollständigen Bewerbung?

Es ist ratsam, bereits vor Beginn des offiziellen Bewerbungsverfahrens die benötigten Unterlagen zusammenzustellen. Beachte aber: Einige Dokumente dürfen bei der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. Zu einer vollständigen Bewerbung gehören:

  • Ausdruck der Onlinebewerbung (oder Bewerbungsbeleg LID 102)
  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
  • beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder Auszug aus Stammbuch
  • beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses, des Bachelor- und Masterzeugnisses (Nicht vergessen: Die Nachreichfrist für das Masterzeugnis endet spätestens zwei bis drei Wochen vor Beginn des Referendariats.)
  • unterschriebene Vordrucke „Übersicht über die Bewerbungsunterlagen“ und „Belehrungen und Erklärungen“
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Je nach Lebenslage, Schulform oder Unterrichtsfach können noch hinzukommen:
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
  • Bescheinigung über fachpraktische Tätigkeit (für das Lehramt an Berufskollegs), Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht
  • weitere Zeugnisse oder Diplome
  • Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs oder Bescheinigung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (für das Fach Sport)
  • Nachweise der Wartezeit bei Wehr- oder Zivildienst
  • Nachweis zu sonstigen sozialen Kriterien 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Die Vergabe der Ausbildungsplätze findet landesweit über das Einstellungsportal SEVON statt. Dabei können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Die Bezirksregierungen versuchen, im Rahmen der fächerspezifischen Kapazitäten den Wünschen der Bewerber*innen zu entsprechen. Die Abschlussnote der Hochschule zählt für die Vergabe des Ausbildungsortes nicht. Sozialpunkte können allerdings helfen, den gewünschten Einsatzort zu erhalten. Der Ausdruck der Onlinebewerbung wird an die Bezirksregierung gesendet, in deren Zuständigkeitsbereich das gewünschte Seminar liegt. Weitere Ortswünsche können im Zuständigkeitsbereich einer anderen Bezirksregierung liegen.

Können Schulen Referendar*innen anfordern?

Manche finden ihre Traumschule bereits im Praxissemester oder haben eine Schule mit einem interessanten Konzept direkt vor der Haustür entdeckt. Sich genau von dieser Schule anfordern zu lassen, ist jedoch nur möglich, wenn den Bewerber*innen bereits ein Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL) zugewiesen wurde und die anvisierte Schule in dessen Zuständigkeitsbereich fällt. Im Umkehrschluss heißt das: Es ist nicht möglich, die Ausbildung an einer Schule zu machen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des zugewiesenen ZfsL liegt.

Ab wann kann ich mich für einen Referendariatsplatz bewerben?

In NRW kann der Vorbereitungsdienst am 1. Mai oder am 1. November begonnen werden. Der Bewerbungszeitraum für den bevorstehenden Novembertermin beginnt in der Regel Anfang Mai und endet Anfang Juni. In diesem Zeitfenster ist das Einstellungsportal SEVON für die Onlinebewerbung geöffnet. Aber auch im Vorfeld können angehende Referendar*innen bereits aktiv werden. Es lohnt sich, vorab die Hinweise für Bewerber*innen zu lesen, die SEVON bereitstellt. Zusätzlich sollten sich Interessierte mit den benötigten Bewerbungsunterlagen auseinandersetzen. Wenn Unterlagen noch beantragt oder Zeugnisse beglaubigt werden müssen, ist es gut, das bereits im Vorfeld zu erledigen.

Dein Begleiter fürs Referendariat

Mit dem Ratgeber „Phase zwei.“ gibt dir die GEW NRW Tipps, Informationen und Materialien an die Hand, die dir beim Einstieg in den Vorbereitungsdienst helfen.
Kostenloser Download unter: tinyurl.com/GEW-NRW-Phase-2

Noch mehr Fragen?

Auf ihrer Facebookseite beantworten die Hochschulinformationsbüros der GEW NRW deine Fragen rund um das Lehramtsstudium, den Vorbereitungsdienst und den Berufseinstieg als Lehrer*in. Besuch‘ uns mal!
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Fotos: emma. / photocase.de; D. Costa

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